Betreff
Beschluss der Gemeinde Gelbensande über die Veränderung der Verfahrensweise zur Zahlung des Kinderbegrüßungsgeldes
Vorlage
VZD/1927/2021/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Gelbensande beschließt für neugeborene Kinder, deren Eltern /Mutter am Tag der Geburt seit mindestens 1 Monat in der Gemeinde Gelbensande gemeldet ist, ein Begrüßungsgeld zu zahlen.

Das Begrüßungsgeld wird in Form eines Gutscheines feierlich im Rahmen einer Veranstaltung der Gemeinde durch den Bürgermeister oder einen beauftragten Gemeindevertreter übergeben. Die Einlösung des Gutscheines im Amt Rostocker Heide muss durch den Elternteil erfolgen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt) gemeldet ist. Die Einlösung des Gutscheins hat innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach der Übergabe unter Vorlage der Geburtsurkunde und des Personalausweises zu erfolgen.

Das Begrüßungsgeld wird bar ausgezahlt/ wird überwiesen.

Es müssen Quittungen über den Kauf von Kinderbedarf vorgelegt werden

oder

auf die Vorlage von Quittungen wird verzichtet.

Die Höhe des Begrüßungsgeldes wird jährlich in der Haushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande festgelegt.

Der Beschluss tritt rückwirkende zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:

 

Seit dem 01.01.2001 zahlt die Gemeinde Gelbensande für neugeborene Kinder ein Begrüßungsgeld an die Eltern. Die Höhe des Begrüßungsgeldes wurde in den vergangenen Jahren der entsprechenden Haushaltslage angepasst und beträgt z. Z. 100 Euro pro Kind.

Den Eltern wurde bisher im feierlichen Rahmen eine Urkunde ausgehändigt und die Auszahlung des Geldes erfolgte unter Vorlage von Quittungen für Kinderbedarf im Amt Rostocker Heide.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei der Kontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rostock wurde beanstandet, dass sich die Verfahrensweise und die Höhe des Betrages seit der Beschlussfassung im Jahr 2001 geändert haben, ohne dass ein neuer Beschluss gefasst wurde. Dieses soll hiermit nachgeholt werden.

Die Anzahl der im Jahr geborenen Kinder stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

Anzahl Kinder

2016

12

2017

19

2018

9

2019

11

2020

12

 

In diesem Jahr sind bisher 4 Kinder geboren (Stand 14.04.2021).

Die Zahlung von Begrüßungsgeld ist eine politische Entscheidung der Gemeinde, es handelt sich um eine freiwillige Ausgabe.

 

 


 

 

 

 

Finanzierung:

 

Im Haushalt 2021 sind im Produkt 6.35100.5415900 (Kinderbegrüßungsgeld) 2000 Euro für 20 Kinder a 100 Euro eingeplant.

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 26.04.2021:

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Gelbensande mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, für neugeborene Kinder, deren Eltern /Mutter am Tag der Geburt seit mindestens 1 Monat in der Gemeinde Gelbensande gemeldet ist, ein Begrüßungsgeld zu zahlen.

Das Begrüßungsgeld wird in Form eines Gutscheines feierlich im Rahmen einer Veranstaltung der Gemeinde durch den Bürgermeister oder einen beauftragten Gemeindevertreter übergeben. Die Einlösung des Gutscheines im Amt Rostocker Heide muss durch den Elternteil erfolgen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt) gemeldet ist. Die Einlösung des Gutscheins hat innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach der Übergabe unter Vorlage der Geburtsurkunde und des Personalausweises zu erfolgen.

Das Begrüßungsgeld wird bar ausgezahlt.

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Gelbensande mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1-Stimmenenthaltung, auf die Vorlage von Quittungen zu verzichten.

Die Höhe des Begrüßungsgeldes wird jährlich in der Haushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande festgelegt.

Der Beschluss tritt rückwirkende zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.05.2021:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Gelbensande mit  5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, für neugeborene Kinder, deren Eltern /Mutter am Tag der Geburt seit mindestens 1 Monat in der Gemeinde Gelbensande gemeldet ist, ein Begrüßungsgeld zu zahlen.

Das Begrüßungsgeld wird in Form eines Gutscheines feierlich im Rahmen einer Veranstaltung der Gemeinde durch den Bürgermeister oder einen beauftragten Gemeindevertreter übergeben. Die Einlösung des Gutscheines im Amt Rostocker Heide muss durch den Elternteil erfolgen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt) gemeldet ist. Die Einlösung des Gutscheins hat innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach der Übergabe unter Vorlage der Geburtsurkunde und des Personalausweises zu erfolgen.

Das Begrüßungsgeld wird bar ausgezahlt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Gelbensande mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, auf die Vorlage von Quittungen zu verzichten.

Die Höhe des Begrüßungsgeldes wird jährlich in der Haushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande festgelegt.

Der Beschluss tritt rückwirkende zum 01.01.2021 in Kraft.