Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Gelbensande beschließt für neugeborene
Kinder, deren Eltern /Mutter am Tag der Geburt seit mindestens 1 Monat in der
Gemeinde Gelbensande gemeldet ist, ein Begrüßungsgeld zu zahlen.
Das Begrüßungsgeld wird in Form eines Gutscheines
feierlich im Rahmen einer Veranstaltung der Gemeinde durch den Bürgermeister
oder einen beauftragten Gemeindevertreter übergeben. Die Einlösung des
Gutscheines im Amt Rostocker Heide muss durch den Elternteil erfolgen, bei dem
das Kind mit Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt) gemeldet ist. Die Einlösung des
Gutscheins hat innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach der Übergabe unter
Vorlage der Geburtsurkunde und des Personalausweises zu erfolgen.
Das
Begrüßungsgeld wird bar ausgezahlt/ wird überwiesen.
Es
müssen Quittungen über den Kauf von Kinderbedarf vorgelegt werden
oder
auf
die Vorlage von Quittungen wird verzichtet.
Die Höhe des Begrüßungsgeldes wird jährlich in der
Haushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande festgelegt.
Der Beschluss tritt rückwirkende zum 01.01.2021 in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Vertreter:
Davon
anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2001
zahlt die Gemeinde Gelbensande für neugeborene Kinder ein Begrüßungsgeld an die
Eltern. Die Höhe des Begrüßungsgeldes wurde in den vergangenen Jahren der
entsprechenden Haushaltslage angepasst und beträgt z. Z. 100 Euro pro Kind.
Den Eltern wurde
bisher im feierlichen Rahmen eine Urkunde ausgehändigt und die Auszahlung des
Geldes erfolgte unter Vorlage von Quittungen für Kinderbedarf im Amt Rostocker
Heide.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Kontrolle
durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rostock wurde beanstandet, dass
sich die Verfahrensweise und die Höhe des Betrages seit der Beschlussfassung im
Jahr 2001 geändert haben, ohne dass ein neuer Beschluss gefasst wurde. Dieses
soll hiermit nachgeholt werden.
Die Anzahl der im
Jahr geborenen Kinder stellt sich wie folgt dar:
Jahr |
Anzahl
Kinder |
2016 |
12 |
2017 |
19 |
2018 |
9 |
2019 |
11 |
2020 |
12 |
In diesem Jahr sind
bisher 4 Kinder geboren (Stand 14.04.2021).
Die Zahlung von
Begrüßungsgeld ist eine politische Entscheidung der Gemeinde, es handelt sich
um eine freiwillige Ausgabe.
Finanzierung:
Im Haushalt 2021 sind im Produkt 6.35100.5415900
(Kinderbegrüßungsgeld) 2000 Euro für 20 Kinder a 100 Euro eingeplant.
Stellungnahme des
Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 26.04.2021:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt
der Gemeindevertretung Gelbensande mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenenthaltungen, für neugeborene Kinder, deren Eltern /Mutter am Tag
der Geburt seit mindestens 1 Monat in der Gemeinde Gelbensande gemeldet ist,
ein Begrüßungsgeld zu zahlen.
Das Begrüßungsgeld wird in Form eines Gutscheines
feierlich im Rahmen einer Veranstaltung der Gemeinde durch den Bürgermeister
oder einen beauftragten Gemeindevertreter übergeben. Die Einlösung des
Gutscheines im Amt Rostocker Heide muss durch den Elternteil erfolgen, bei dem
das Kind mit Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt) gemeldet ist. Die Einlösung des
Gutscheins hat innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach der Übergabe unter
Vorlage der Geburtsurkunde und des Personalausweises zu erfolgen.
Das
Begrüßungsgeld wird bar ausgezahlt.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt
der Gemeindevertretung Gelbensande mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
1-Stimmenenthaltung, auf die Vorlage von
Quittungen zu verzichten.
Die Höhe des Begrüßungsgeldes wird jährlich in der
Haushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande festgelegt.
Der Beschluss tritt rückwirkende zum 01.01.2021 in
Kraft.
Stellungnahme
des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.05.2021:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Gelbensande mit 5
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, für neugeborene Kinder, deren Eltern /Mutter am Tag der Geburt seit
mindestens 1 Monat in der Gemeinde Gelbensande gemeldet ist, ein Begrüßungsgeld
zu zahlen.
Das Begrüßungsgeld
wird in Form eines Gutscheines feierlich im Rahmen einer Veranstaltung der
Gemeinde durch den Bürgermeister oder einen beauftragten Gemeindevertreter
übergeben. Die Einlösung des Gutscheines im Amt Rostocker Heide muss durch den
Elternteil erfolgen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt)
gemeldet ist. Die Einlösung des Gutscheins hat innerhalb einer Frist von 3
Monaten nach der Übergabe unter Vorlage der Geburtsurkunde und des Personalausweises
zu erfolgen.
Das Begrüßungsgeld wird bar ausgezahlt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Gelbensande mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenenthaltungen, auf die Vorlage
von Quittungen zu verzichten.
Die Höhe des
Begrüßungsgeldes wird jährlich in der Haushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande
festgelegt.
Der Beschluss tritt
rückwirkende zum 01.01.2021 in Kraft.