Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blankenhagen sowie die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ (Festlegungs- und Einbeziehungssatzung) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB
sowie über die Aufhebung der Klarstellungssatzung Wulfshäger Straße (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) und über die Aufhebung der Einbeziehungssatzung nördlich des Kirchweges (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)
Vorlage
VBE/1472/2021/GBL
Aktenzeichen
Satzungsbeschluss IBS OL Blaha
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die „Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blankenhagen sowie die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“

(Festlegungs- und Einbeziehungssatzung) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB

sowie über die Aufhebung der Klarstellungssatzung Wulfshäger Straße (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) und über die Aufhebung der Einbeziehungssatzung nördlich des Kirchweges (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).

 

1.

Die zum Entwurf der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung Blankenhagen sowie die Aufhebung der Klarstellungssatzung Wulfshäger Straße und der Einbeziehungssatzung nördlich des Kirchweges eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

 

Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

2

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

 

6

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

7

Straßenbauamt Stralsund

 

10

Polizeiinspektion Güstrow

 

20

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Blankenhagen

 

21

Katholische Pfarrei Herz Jesu Rostock

 

23

Gemeinde Gelbensande

 

24

Gemeinde Rövershagen

 

 

Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden.

 

4

Deutscher Wetterdienst

 

5

Bergamt Stralsund

 

9

Forstamt Billenhagen

 

11

LK Rostock, untere Immissionsschutzbehörde

 

11

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

13

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

15

50 Hertz Transmission GmbH

 

17

GDMcom

 

22

Stadt Marlow

 

25

Gemeinde Poppendorf

 

26

Gemeinde Broderstorf

 

27

Gemeinde Sanitz

 

 

Die eingegangenen Hinweise und Anregungen zum Entwurf der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung sowie zur Aufhebung der Klarstellungssatzung Wulfshäger Straße und zur Aufhebung der Einbeziehungssatzung nördlich des Kirchweges aus den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Anlage)

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

3

Hauptzollamt Stralsund

 

8

StALU Mittleres Mecklenburg

 

11

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

11

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

11

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

 

11

LK Rostock, untere Denkmalschutzbehörde

 

11

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr

 

11

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenbau

 

12

Nordwasser GmbH

 

14

E.DIS AG

 

16

HanseGas GmbH

 

18

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

19

WBV Untere Warnow - Küste

 

28

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuchs, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBL. I S. 1728) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die „Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blankenhagen sowie die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Die Klarstellungssatzung Wulfshäger Straße (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) und die Einbeziehungssatzung nördlich des Kirchweges (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) werden aufgehoben.

 

7.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Beschluss über die Festlegungs- und Einbeziehungssatzung Blankenhagen sowie die Aufhebung der Klarstellungssatzung Wulfshäger Straße und die Einbeziehungssatzung nördlich des Kirchweges ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzungen während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:       ;

Ja-Stimmen:        ;

Nein-Stimmen:        ;

Stimmenthaltungen:       ;

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) waren keine / folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

 

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung Blankenhagen hat in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.09.2019 bis zum 25.10.2019 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt worden.

 

Auf Grund von Änderungen hat die Satzung erneut vom 18.02.2020 bis zum 19.03.2020 und nochmals vom 26.01.2021 bis zum 26.02.2021 öffentlich ausgelegen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind jeweils beteiligt worden. 

 

Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Behandlung der Anregungen aus den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

 

Nach § 34 Abs. 4 BauGB ist die Festlegungs- und Einbeziehungssatzung von der Gemeindevertretung als Satzung zu beschließen.

 

Gleichzeitig mit dem Beschluss über die Festlegungs- und Einbeziehungssatzung sollen die Klarstellungssatzung Wulfshäger Straße und die Einbeziehungssatzung nördlich des Kirchweges aufgehoben werden. Die Aufhebung dieser beiden Satzungen ist ebenfalls durch die Gemeinde zu beschließen. 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt die Abwägungsvorschläge zu bestätigen und die Satzung zu beschließen.

 

 

 

 

Stellungnahme des Bauausschusses vom 26.04.2021:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Blankenhagen mit 6 Ja-Stimmen,

0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen (1 Befangenheit), über die „Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blankenhagen sowie die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ (Festlegungs- und Einbeziehungssatzung) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB sowie über die Aufhebung der Klarstellungssatzung Wulfshäger Straße (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) und über die Aufhebung der Einbeziehungssatzung nördlich des Kirchweges (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) zu beschließen.

 

1.

Die zum Entwurf der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung Blankenhagen sowie die Aufhebung der Klarstellungssatzung Wulfshäger Straße und der Einbeziehungssatzung nördlich des Kirchweges eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

 

Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

2

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

 

6

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

7

Straßenbauamt Stralsund

 

10

Polizeiinspektion Güstrow

 

20

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Blankenhagen

 

21

Katholische Pfarrei Herz Jesu Rostock

 

23

Gemeinde Gelbensande

 

24

Gemeinde Rövershagen

 

 

Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden.

 

4

Deutscher Wetterdienst

 

5

Bergamt Stralsund

 

9

Forstamt Billenhagen

 

11

LK Rostock, untere Immissionsschutzbehörde

 

11

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

13

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

15

50 Hertz Transmission GmbH

 

17

GDMcom

 

22

Stadt Marlow

 

25

Gemeinde Poppendorf

 

26

Gemeinde Broderstorf

 

27

Gemeinde Sanitz

 

 

Die eingegangenen Hinweise und Anregungen zum Entwurf der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung sowie zur Aufhebung der Klarstellungssatzung Wulfshäger Straße und zur Aufhebung der Einbeziehungssatzung nördlich des Kirchweges aus den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Anlage)

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

3

Hauptzollamt Stralsund

 

8

StALU Mittleres Mecklenburg

 

11

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

11

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

11

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

 

11

LK Rostock, untere Denkmalschutzbehörde

 

11

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr

 

11

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenbau

 

12

Nordwasser GmbH

 

14

E.DIS AG

 

16

HanseGas GmbH

 

18

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

19

WBV Untere Warnow - Küste

 

28

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuchs, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBL. I S. 1728) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die „Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Blankenhagen sowie die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Die Klarstellungssatzung Wulfshäger Straße (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) und die Einbeziehungssatzung nördlich des Kirchweges (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) werden aufgehoben.

 

7.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Beschluss über die Festlegungs- und Einbeziehungssatzung Blankenhagen sowie die Aufhebung der Klarstellungssatzung Wulfshäger Straße und die Einbeziehungssatzung nördlich des Kirchweges ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzungen während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.