Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde die
Voranfrage zur Errichtung eines EFH nach
erfolgter Grundstücksteilung auf einer Teilfläche des Flurstückes 192/4 der
Flur 1 Gemarkung Albertsdorf aus bauplanungsrchtlicher Sicht nach § 34 BauGB
das gemeindliche Einvernehmen unter folgender Bedingung zu erteilen:
Die Bebauungstiefe auf dem Vorhabengrundstück
definiert sich an der in der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung der
Gemeinde Bentwisch für die Ortslage Albertsdorf ausgewiesenen hinteren
Baugrenze des nördlich angrenzenden Grundstückes.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch liegt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde die Voranfrage zur Errichtung eines EFH nach erfolgter
Grundstücksteilung auf einer Teilfläche des Flurstückes 192/4 der Flur 1
Gemarkung Albertsdorf zur Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Albertsdorf. Die
Beurteilung erfolgt somit nach § 34 BauGB, Bauen im Innenbereich.
Das Grundstück hat eine Größe von rd. 1400 m²,
so dass bei einer Teilung zwei Grundstücke von rd. 700 m² entstehen.
In der Ortslage selbst, sind derart schmale
Grundstücke fasst überwiegend vorzufinden, im unmittelbaren Umfeld, welches für
den Antrag maßgebend ist, jedoch nicht.
Auf dem nördlich angrenzenden Grundstück,
welches in der Satzung als Einbeziehungsfläche mit einem entsprechenden Baufeld
definiert ist, wäre jedoch bauplanungsrechtlich die Errichtung eines zweiten
Wohngebäudes auch möglich.
Die Verwaltung empfiehlt daher das gemeindliche
Einvernehmen mit dem Hinweis zu erteilen, dass die Bebauungstiefe sich an der
in der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung der Gemeinde Bentwisch für die
Ortslage Albertsdorf definierten hinteren Baugrenze des nördlich angrenzenden
Grundstückes zu halten hat.
Stellungnahme des Bauausschusses vom 21.04.2021:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch mit 9 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde die Voranfrage zur Errichtung eines EFH nach erfolgter
Grundstücksteilung auf einer Teilfläche des Flurstückes 192/4 der Flur 1
Gemarkung Albertsdorf aus bauplanungsrchtlicher Sicht nach § 34 BauGB das
gemeindliche Einvernehmen unter folgender Bedingung zu erteilen:
Die Bebauungstiefe auf dem Vorhabengrundstück
definiert sich an der in der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung der
Gemeinde Bentwisch für die Ortslage Albertsdorf ausgewiesenen hinteren
Baugrenze des nördlich angrenzenden Grundstückes.