Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Finanzierung der Gebäudeeinmessung für den Anbau der Kita
Vorlage
VFA/2414/2021/GRÖ
Aktenzeichen
Gebäudeeinmessung
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die Vermessungskosten in Höhe von ca. 1.800,00 € für die Gebäudeeinmessung für den Anbau der Kita aus den Minderaufwendungen/-auszahlungen auf dem Produktkonto 55203.5643000/7643000 –Beiträge Wasser- und Bodenverband- zu finanzieren, da im Haushalt 2021 der Gemeinde Rövershagen im Produktkonto 36500.7852100 keine Mittel eingestellt sind.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 04.03.2021 teilte das Kataster- und Vermessungsamtes des Landkreises Rostock dem Amt Rostocker Heide mit, dass das einmessungspflichtige Gebäude auf den Flurstücken 6/64, 6/66, 7/19 und 7/20 der Flur 1, Gemarkung Rövershagen entsprechend der Grundrissänderung noch nicht im Liegenschaftskataster erfasst ist. Mit gleichem Schreiben wird der Grundstückseigentümer aufgefordert, die Gebäudeeinmessung zu veranlassen.

 

Im Haushalt 2021 der Gemeinde Rövershagen stehen hierfür keine finanziellen Mittel zur Verfügung, daher ist eine Beschlussfassung über die Finanzierung notwendig.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Rövershagen ist Eigentümerin der Flurstücke 6/64, 6/66, 7/19 und 7/20. Hierbei handelt es sich um das Grundstück der Kita. Nach Fertigstellung des Anbaus an die Kita wurde versäumt, die Gebäudeeinmessung für den Anbau zu beauftragen.

 

Nach § 28 Abs. 2 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die für die Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderliche Gebäudeeinmessung zu veranlassen und die Kosten für die Durchführung zu tragen.

Somit muss die Gemeinde der Aufforderung des Landkreises nachkommen.

 


Finanzierung:

Die Vermessungskosten werden ca. 1.800,00 € betragen. Im Haushalt 2021 der Gemeinde Rövershagen sind im Produktkonto 36500.7852100 –Kita-Auszahlungen für bebaute Grundstücke –hierfür keine finanziellen Mittel eingestellt. Die Finanzierung könnte aus den Minderaufwendungen/-auszahlungen auf dem Produktkonto 55203.5643000/7643000 –Beiträge Wasser- und Bodenverband- erfolgen. Auf diesem Produktkonto stehen mit Stand von heute noch 9.386,34 € zur Verfügung.

 

 

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.04.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig (mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen und somit die Vermessungskosten in Höhe von ca. 1.800,00 € für die Gebäudeeinmessung für den Anbau der Kita aus den Minderaufwendungen/-auszahlungen auf dem Produktkonto 55203.5643000/7643000 –Beiträge Wasser- und Bodenverband- zu finanzieren, da im Haushalt 2021 der Gemeinde Rövershagen im Produktkonto 36500.7852100 keine Mittel eingestellt sind.