Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt
einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen
der E.DIS GmbH und der Gemeinde Blankenhagen vom 06.10.2005
und des Konzessionsvertrages zwischen der E.DIS
GmbH und der ehemaligen Mandelshagen vom 14.12.2004, über die Nutzung
öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur
allgemeinen Versorgung mit Strom, zum 31. 12.2023 zu.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter
werden bevollmächtigt, die entsprechenden Aufhebungsverträge zu unterzeichnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein
Interessenbekundungsverfahren nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz
einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Blankenhagen hat seit 06.10.2005 einen Konzessionsvertrag
mit der E.DIS Netz GmbH für Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung
und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der
Gemeinde. Die ehemalige Gemeinde Mandelshagen hatte seit 14.12.2004 einen
Konzessionsvertrag mit der E.DIS Netz GmbH für die Stromversorgung.
Die Verträge wurden jeweils über eine Laufzeit von 20 Jahren
abgeschlossen.
Die E.DIS Netz GmbH ist an den Bürgermeister herangetreten und hat
angezeigt, dass man an einer vorzeitigen Aufhebung und Verlängerung der
laufenden Konzessionsverträge mit der Gemeinde Blankenhagen interessiert ist,
da im Jahr 2025 mehrere hundert dieser Verträge mit den Gemeinden in MV
auslaufen und man deshalb eine Stafflung der Neuabschlüsse erreichen möchte.
Sollte die Gemeindevertretung der vorzeitigen Aufhebung der
Konzessionsverträge mit der E.DIS GmbH zustimmen, regelt § 46
Energiewirtschaftsgesetz:
..
(2) Verträge von
Energieversorgungsunternehmen mit Gemeinden über die Nutzung öffentlicher
Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem
Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören,
dürfen höchstens für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen
werden. Werden solche Verträge nach ihrem Ablauf nicht verlängert, so
ist der bisher Nutzungsberechtigte verpflichtet, seine für den Betrieb der
Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen
Verteilungsanlagen dem neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer
wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu übereignen. Das neue
Energieversorgungsunternehmen kann statt der Übereignung verlangen, dass ihm
der Besitz hieran eingeräumt wird. Für die wirtschaftlich angemessene
Vergütung ist der sich nach den zu erzielenden Erlösen bemessende objektivierte
Ertragswert des Energieversorgungsnetzes maßgeblich. Die Möglichkeit zur
Einigung auf eine anderweitig basierte Vergütung bleibt unberührt.
(3) Die Gemeinden machen spätestens zwei
Jahre vor Ablauf von Verträgen nach Absatz 2 das Vertragsende und einen
ausdrücklichen Hinweis auf die nach § 46a von
der Gemeinde in geeigneter Form zu veröffentlichenden Daten sowie den Ort der
Veröffentlichung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger
bekannt. Wenn im Gemeindegebiet mehr als 100 000 Kunden
unmittelbar oder mittelbar an das Versorgungsnetz angeschlossen sind, hat die
Bekanntmachung zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union zu erfolgen. Beabsichtigen Gemeinden
eine Verlängerung von Verträgen nach Absatz 2 vor Ablauf der Vertragslaufzeit,
so sind die bestehenden Verträge zu beenden und die vorzeitige Beendigung sowie
das Vertragsende nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 öffentlich bekannt zu geben.
Danach ist die Vertragsbeendigung zum 31.12.2023 im Bundesanzeiger
anzuzeigen und ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten. Der Text wird
lauten:
Die Gemeinde
Blankenhagen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 3 EnWG bekannt, dass die mit der E.DIS
Netz GmbH bestehenden Verträge über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege
für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung
mit Strom dienen (Wegenutzungsvertrag) für die Gemeinde Blankenhagen sowie für
die ehemalige Gemeinde Mandelshagen (jetzt Ortsteil von Blankenhagen) mit
Wirkung zum 31.12.2023 einvernehmlich vorzeitig beendet worden sind.
Die Gemeinde
Blankenhagen beabsichtigt, einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag
Strom für das gesamte Gemeindegebiet für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 zu
schließen.
Am Abschluss eines
solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse
innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum
dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich beim Amt Rostocker Heide,
Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande, zu bekunden. Später eingehende
Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.
Die gemäß § 46 a EnWG
durch die E.DIS Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach
erfolgter Interessenbekundung verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle
Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der
Daten verpflichten.
Gemeinde Blankenhagen
Detlef Kröger,
Bürgermeister
Sollte sich mehr als ein Versorgungsunternehmen bei der Gemeinde melden,
ist eine europaweite Ausschreibung der neuen Konzessionsverträge durchzuführen.
Aufgrund der Erfahrungen des Städte- und Gemeindetages MV werden bei
europaweiten Verfahren von den Beteiligten oft Rechtsverletzungen in den
Verfahren entsprechend § 47 Energiewirtschaftsgesetz (Rügeobliegenheit,
Präklusion) gerügt.
Durch gerichtliche Auseinandersetzungen, die sich aus diesen Rügen
ergeben können, kann es zu sehr langen Zeitverzögerungen kommen. Deshalb hat
die Verwaltung von der E.DIS GmbH eine Erklärung abgefordert, wie die
Stromversorgung gegebenenfalls dann nach dem 31.12.2023 abgesichert werden
kann.
Die E.DIS gab mit Schreiben vom 11.01.2021 dazu eine Erklärung ab (siehe
Anlage).
Die Verwaltung legt der Gemeindevertretung hiermit den Beschluss über die Vereinbarungen zur vorfristige Aufhebung der Konzessionsverträge für die Stromversorgung mit der E.DIS Netz GmbH für die Gemeinde Blankenhagen und die ehemalige Gemeinde Mandelshagen und zur Eröffnung eines Interessenbekundungsverfahren im Bundesanzeiger zur Entscheidung vor.
Finanzierung:
Durch
diesen Beschluss und die Einleitung des Interessenbekundungsverfahrens
entstehen der Gemeinde keine Kosten.
Stellungnahme des Bauausschusses vom 26.04.2021:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Blankenhagen mit 7 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, einer
einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der
E.DIS GmbH und der Gemeinde Blankenhagen vom 06.10.2005
und des Konzessionsvertrages zwischen der E.DIS
GmbH und der ehemaligen Mandelshagen vom 14.12.2004, über die Nutzung
öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur
allgemeinen Versorgung mit Strom, zum 31. 12.2023 zuzustimmen.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter
werden bevollmächtigt, die entsprechenden Aufhebungsverträge zu unterzeichnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz einzuleiten.