Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Anschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für die Lehrkräfte der Grundschule Bentwisch
Vorlage
VZD/2802/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich max. 5.325,76€ für die Anschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für die Lehrkräfte (Entwurf der SchulLeihgeräteFöRL M-V) vollständig auszuschöpfen und die von der Grundschule in Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma gewünschten Laptops anzuschaffen.

 

Um möglichst jeder Lehrkraft der Grundschule Bentwisch ein eigenes mobiles Endgerät als Leihgerät zur Verfügung stellen zu können, wird die Zuwendungssumme um max. 3.600,00€ aus Eigenmitteln der Gemeinde aufgestockt. Diese Mittel stehen im Haushalt 2021 auf dem Produktkonto 21100.7857200 bereits zur Verfügung. Der entsprechende Sperrvermerk wird hiermit aufgehoben.

Damit steht insgesamt eine Summe in Höhe von max. 8.925,76€ zur Verfügung.

 

Derzeit liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor. Der durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben vom 04.02.2021 genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn soll umgesetzt werden. Um kurzfristig mit dem Vergabeverfahren beginnen zu können wird die Gesamtfinanzierung der Maßnahme durch die Bereitstellung der erforderlichen Summe in Höhe von 5.325,76€ aus dem Produktkonto 11104-7857200 gesichert. Die hier ursprünglich geplante Maßnahme verschiebt sich entsprechend.

Der vorzeitige Vorhabenbeginn erfolgt auf eigene Gefahr und eine Gewährung der Zuwendung wird durch den Zuwendungsgeber nicht zugesichert.

 

 

oder

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich max. 5.325,76€ für die Anschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für die Lehrkräfte (Entwurf der SchulLeihgeräteFöRL M-V) vollständig auszuschöpfen und die von der Grundschule in Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma gewünschten Laptops anzuschaffen.

 

Die Aufstockung der Zuwendungssumme aus Eigenmitteln der Gemeinde erfolgt nicht. Lediglich eine geringfügige Überschreitung wird genehmigt, sofern aufgrund der Anzahl der Geräte lediglich die Unterschreitung oder Überschreitung der Zuwendungssumme möglich ist. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto 21100.7857200. Hier stehen max. 3.600,00€ für die Anschaffung von mobilen Endgeräten für die Lehrer zur Verfügung. Der entsprechende Sperrvermerk wird hiermit anteilig für die erforderliche Summe aufgehoben.

Die Zuwendungssumme ist nicht ausreichend, um jeder Lehrkraft ein eigenes mobiles Endgerät als Leihgerät zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Abstimmungen zur Nutzung der Geräte sind durch die Lehrkräfte der Grundschule Bentwisch selbstständig zu klären.

 

Derzeit liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor. Der durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben vom 04.02.2021 genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn soll umgesetzt werden. Um kurzfristig mit dem Vergabeverfahren beginnen zu können wird die Gesamtfinanzierung der Maßnahme durch die Bereitstellung der erforderlichen Summe in Höhe von 5.325,76€ aus dem Produktkonto 11104-7857200 gesichert. Die hier ursprünglich geplante Maßnahme verschiebt sich entsprechend.

Der vorzeitige Vorhabenbeginn erfolgt auf eigene Gefahr und eine Gewährung der Zuwendung wird durch den Zuwendungsgeber nicht zugesichert.

 

 

oder

 

Beschlussvorlage 3:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich max. 5.325,76€ für die Anschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für die Lehrkräfte (Entwurf der SchulLeihgeräteFöRL M-V) vollständig auszuschöpfen und die von der Grundschule in Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma gewünschten Laptops anzuschaffen.

 

Um möglichst jeder Lehrkraft der Grundschule Bentwisch ein eigenes mobiles Endgerät als Leihgerät zur Verfügung stellen zu können, wird die Zuwendungssumme um max. 3.600,00€ aus Eigenmitteln der Gemeinde aufgestockt. Diese Mittel stehen im Haushalt 2021 auf dem Produktkonto 21100.7857200 bereits zur Verfügung. Der entsprechende Sperrvermerk wird hiermit aufgehoben.

Damit steht insgesamt eine Summe in Höhe von max. 8.925,76€ zur Verfügung.

 

Derzeit liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor. Der durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben vom 04.02.2021 genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn soll nicht umgesetzt werden. Es wird abgewartet, bis der Zuwendungsbescheid vorliegt. Sofern nach Erhalt des Zuwendungsbescheides die Sicherung der Gesamtfinanzierung erforderlich ist, erfolgt dies durch die Bereitstellung der erforderlichen Mittel in Höhe von 5.325,76€ aus dem Produktkonto 11104-7857200. Die hier ursprünglich geplante Maßnahme verschiebt sich entsprechend.

 

oder

 

Beschlussvorschlag 4:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich max. 5.325,76€ für die Anschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für die Lehrkräfte (Entwurf der SchulLeihgeräteFöRL M-V) vollständig auszuschöpfen und die von der Grundschule in Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma gewünschten Laptops anzuschaffen.

 

Die Aufstockung der Zuwendungssumme aus Eigenmitteln der Gemeinde erfolgt nicht. Lediglich eine geringfügige Überschreitung wird genehmigt, sofern aufgrund der Anzahl lediglich die Unterschreitung oder Überschreitung der Zuwendungssumme möglich ist. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto 21100.7857200. Hier stehen max. 3.600,00€ für die Anschaffung von mobilen Endgeräten für die Lehrer zur Verfügung. Der entsprechende Sperrvermerk wird hiermit anteilig für die erforderliche Summe aufgehoben.

Die Zuwendungssumme ist nicht ausreichend, um jeder Lehrkraft ein eigenes mobiles Endgerät als Leihgerät zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Abstimmungen zur Nutzung der Geräte sind durch die Lehrkräfte der Grundschule Bentwisch selbstständig zu klären.

 

Derzeit liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor. Der durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben vom 04.02.2021 genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn soll nicht umgesetzt werden. Es wird abgewartet, bis der Zuwendungsbescheid vorliegt. Sofern nach Erhalt des Zuwendungsbescheides die Sicherung der Gesamtfinanzierung erforderlich ist, erfolgt dies durch die Bereitstellung der erforderlichen Mittel in Höhe von 5.325,76€ aus dem Produktkonto 11104-7857200. Die hier ursprünglich geplante Maßnahme verschiebt sich entsprechend.

 


Sachverhalt:

Gemäß dem Entwurf zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrer“ des DigitalPakts Schule 2019 – 2024 für schulgebundene mobile Endgeräte als Leihgeräte für Lehrkräfte (SchulLeihgeräteFöRL M-V) gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Zuwendung für schulgebundene mobile Endgeräte als Leihgeräte für Lehrkräfte.

 

Es werden Zuwendungen für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets) als Leihgeräte für Lehrerinnen und Lehrer einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs gewährt, die in die nach der Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zuwendungsfähige Infrastruktur integriert werden können.

 

Laut dem vorliegenden Entwurf der SchulLeihgeräteFöRL M-V beläuft sich die Zuwendung für die Grundschule Bentwisch auf max. 5.325,76€. Diese Summe wird im Rahmen einer Projektförderung als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.

 

Aktuell liegt weder eine inkraftgetretene Förderrichtlinie noch ein Zuwendungsbescheid vor.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Entsprechend des Entwurfes der SchulLeihgeräteFöRL M-V ist die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten als Leihgeräte für Lehrerinnen und Lehrer (Laptops, Notebooks und Tablets) einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs wie Maus, Stift, Tastatur und geeignete Schutzvorrichtungen (Schutzhüllen) zuwendungsfähig.

Nicht zuwendungsfähig sind demnach Ausgaben für Smartphones und Ladestationen sowie Folgekosten zum Beispiel für Ersatzbeschaffungen und Ausgaben für Wartung, Support und Betrieb der anzuschaffenden schulgebundenen mobilen Endgeräte. Ausgaben für Software sind nicht zuwendungsfähig mit Ausnahme der Ausgaben für Betriebssysteme, Antivirenprogramme oder technische Software zur Integration ins Netz der Schule. Diese sind zuwendungsfähig, wenn sie für den Betrieb erforderlich sind. Garantieerweiterungen sind nicht zuwendungsfähig.

 

Die im Rahmen dieser Zuwendung angeschafften Geräte müssen in die durch den DigitalPakt Schule (Umsetzung für die Grundschule Bentwisch in diesem Jahr) integrierbar sein und stellen einen Teil der im Rahmen des DigitalPakts geförderten schulischen Infrastruktur, die flexibel für die Unterrichtsvor- und nachbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen genutzt werden können, unabhängig davon, ob dieser Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen stattfindet, dar.

 

Die Grundschule Bentwisch möchte im Rahmen dieser Zuwendung Laptops anschaffen. Die Abstimmungen zu einem konkreten Gerät zwischen Gemeinde, Schule und Wartungsfirma laufen bereits.

Sofern jeder Lehrer der Grundschule Bentwisch seinen eigenen Laptop als Leihgerät erhalten soll, ist aktuell die Anschaffung von 8 Geräten erforderlich. Aufgrund der Höhe der voraussichtlichen Zuwendungssumme (5.325,76€) reicht allein die Zuwendungssumme hierfür nicht aus.

 

Nunmehr besteht zum einen die Möglichkeit, die Zuwendungssumme – ohne die Zugabe von Eigenmitteln der Gemeinde Bentwisch – maximal auszuschöpfen und die entsprechende Anzahl an Geräten anzuschaffen. Da die Gerätezahl dann nicht für alle Lehrer ausreichen wird, muss innerhalb der Grundschule Bentwisch eine Abstimmung unter den Lehrern zur Nutzung der bereitgestellten Anzahl an Geräten erfolgen.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Zuwendungssumme mit Eigenmitteln der Gemeinde Bentwisch aufzustocken, um somit eine größere Anzahl an Geräten anzuschaffen. Da zur Haushaltsplanung 2021 noch nicht verbindlich bekannt war, wann und wie die Anschaffung von mobilen Endgeräten für die Lehrkräfte erfolgen wird, wurden vorsorglich 3.600€ unter dem Produktkonto 21100.7857200 eingestellt. Diese Position hat aufgrund des o.g. Sachverhaltes einen Sperrvermerk.

Dieser Sperrvermerk könnte aufgehoben werden und somit die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich 5.325,76€ um 3.600,00€ auf insgesamt 8.925,76€ aufgestockt werden. Damit könnte eine größere Anzahl an Leihgeräten für die Lehrkräfte angeschafft werden.

 

Die Verteilung des Gesamtbudgets erfolgt (wie auch beim Sofortausstattungsprogramm der Geräte für die Schüler/innen und auch bei dem DigitalPakt) für die öffentlichen Schulträger auf Grundlage der Schülerzahlen des Schuljahres 2017/18.

Da bei dieser Zuwendung aber – anders als bisher – die Privatschulen ihre Zuwendung auf Grundlage der Schülerzahlen des Schuljahres 2020/21 erhalten – wurde eine Anfrage an das Ministerium gestellt, warum diese Ungleichbehandlung zwischen öffentlichen Schulen und Privatschulen in diesem Fall erfolgt und welche Möglichkeit es gibt, den Fördersatz auch für die Grundschule Bentwisch auf das aktuelle Schuljahr anpassen zu lassen. Da die Kinderzahl in den letzten Jahren stets gestiegen ist, wäre dies von Vorteil für die Gemeinde Bentwisch.

 

Unabhängig von der Rückmeldung des Ministeriums sollte die Gemeinde Bentwisch darüber beschließen, ob die Zuwendungssumme mit Eigenmitteln soweit aufgestockt werden soll, dass nach Möglichkeit jeder Lehrkraft ein eigenes mobiles Endgerät zur Verfügung gestellt werden kann (max. jedoch um 3.600€) oder nicht.

Sofern die Zuwendungssumme tatsächlich erhöht werden sollte, ist dies ggf. nur noch anteilig oder auch gar nicht mehr erforderlich.

 

Des Weiteren liegt aktuell noch kein Zuwendungsbescheid vor. Mit Schreiben vom 04.02.2021 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mitgeteilt, dass rückwirkend zum 03.06.2020 der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt wird, um einen sofortigen Beginn der Umsetzung zu ermöglichen. Jedoch sind die vergaberechtlichen Vorgaben zu beachten. Zudem erfolgt der vorzeitige Vorhabenbeginn auf eigene Gefahr und eine Gewährung der Zuwendung wird nicht zugesichert. 

Mit dem Vergabeverfahren darf u.a. erst begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. Das bedeutet, dass die Gemeinde Bentwisch die finanziellen Mittel in Höhe von 5.325,76€ im Haushalt 2021 zunächst bereitstellen muss (Vorfinanzierung, bis die Fördermittel gezahlt werden), damit mit der Vergabe begonnen werden darf.

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 23.03.2021:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen dem Beschlussvorschlag 3 der Verwaltung zuzustimmen.

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 25.03.2021:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen dem Beschlussvorschlag 3 der Verwaltung zuzustimmen.

 


Finanzierung:

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von 5.325,76€ ist ggf. durch das Produktkonto 11104-7857200 möglich. Hier sind u.a. 6.000,00€ für Übertragungstechnik Video/Audio im Versammlungsraum eingeplant. Sofern die Gemeinde diese Maßnahme vorerst nicht umsetzt, können von dieser Summe 5.325,76€ für die Anschaffung der mobilen Endgeräte für die Lehrer genutzt werden und die Finanzierung wäre gesichert.

Sobald die Zuwendungssumme dann ausgezahlt wurde, ist die Nutzung dieser finanziellen Mittel nicht mehr erforderlich. Derzeit kann jedoch noch nicht gesagt werden, wann dies erfolgen wird.