Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich max. 5.325,76€ für die
Anschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für die Lehrkräfte (Entwurf
der SchulLeihgeräteFöRL M-V) vollständig auszuschöpfen und die von der
Grundschule in Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma gewünschten
Laptops anzuschaffen.
Um möglichst jeder Lehrkraft der Grundschule
Bentwisch ein eigenes mobiles Endgerät als Leihgerät zur Verfügung stellen zu
können, wird die Zuwendungssumme um max. 3.600,00€ aus Eigenmitteln der
Gemeinde aufgestockt. Diese Mittel stehen im Haushalt 2021 auf dem
Produktkonto 21100.7857200 bereits zur Verfügung. Der entsprechende
Sperrvermerk wird hiermit aufgehoben.
Damit steht insgesamt eine Summe in Höhe von
max. 8.925,76€ zur Verfügung.
Derzeit liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor.
Der durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben
vom 04.02.2021 genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn soll umgesetzt werden.
Um kurzfristig mit dem Vergabeverfahren beginnen zu können wird die
Gesamtfinanzierung der Maßnahme durch die Bereitstellung der erforderlichen
Summe in Höhe von 5.325,76€ aus dem Produktkonto 11104-7857200 gesichert. Die
hier ursprünglich geplante Maßnahme verschiebt sich entsprechend.
Der vorzeitige Vorhabenbeginn erfolgt auf
eigene Gefahr und eine Gewährung der Zuwendung wird durch den Zuwendungsgeber
nicht zugesichert.
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich max. 5.325,76€ für die
Anschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für die Lehrkräfte (Entwurf
der SchulLeihgeräteFöRL M-V) vollständig auszuschöpfen und die von der
Grundschule in Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma gewünschten
Laptops anzuschaffen.
Die Aufstockung der Zuwendungssumme aus
Eigenmitteln der Gemeinde erfolgt nicht. Lediglich eine geringfügige
Überschreitung wird genehmigt, sofern aufgrund der Anzahl der Geräte lediglich
die Unterschreitung oder Überschreitung der Zuwendungssumme möglich ist. Die
Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto 21100.7857200. Hier stehen max.
3.600,00€ für die Anschaffung von mobilen Endgeräten für die Lehrer zur
Verfügung. Der entsprechende Sperrvermerk wird hiermit anteilig für die
erforderliche Summe aufgehoben.
Die Zuwendungssumme ist nicht ausreichend, um
jeder Lehrkraft ein eigenes mobiles Endgerät als Leihgerät zur Verfügung zu
stellen. Entsprechende Abstimmungen zur Nutzung der Geräte sind durch die
Lehrkräfte der Grundschule Bentwisch selbstständig zu klären.
Derzeit liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor.
Der durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben
vom 04.02.2021 genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn soll umgesetzt werden.
Um kurzfristig mit dem Vergabeverfahren beginnen zu können wird die
Gesamtfinanzierung der Maßnahme durch die Bereitstellung der erforderlichen
Summe in Höhe von 5.325,76€ aus dem Produktkonto 11104-7857200 gesichert. Die
hier ursprünglich geplante Maßnahme verschiebt sich entsprechend.
Der vorzeitige Vorhabenbeginn erfolgt auf
eigene Gefahr und eine Gewährung der Zuwendung wird durch den Zuwendungsgeber
nicht zugesichert.
oder
Beschlussvorlage 3:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich max. 5.325,76€ für die
Anschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für die Lehrkräfte (Entwurf
der SchulLeihgeräteFöRL M-V) vollständig auszuschöpfen und die von der
Grundschule in Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma gewünschten
Laptops anzuschaffen.
Um möglichst jeder Lehrkraft der Grundschule
Bentwisch ein eigenes mobiles Endgerät als Leihgerät zur Verfügung stellen zu
können, wird die Zuwendungssumme um max. 3.600,00€ aus Eigenmitteln der
Gemeinde aufgestockt. Diese Mittel stehen im Haushalt 2021 auf dem
Produktkonto 21100.7857200 bereits zur Verfügung. Der entsprechende
Sperrvermerk wird hiermit aufgehoben.
Damit steht insgesamt eine Summe in Höhe von
max. 8.925,76€ zur Verfügung.
Derzeit liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor.
Der durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben
vom 04.02.2021 genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn soll nicht umgesetzt
werden. Es wird abgewartet, bis der Zuwendungsbescheid vorliegt. Sofern
nach Erhalt des Zuwendungsbescheides die Sicherung der Gesamtfinanzierung
erforderlich ist, erfolgt dies durch die Bereitstellung der erforderlichen
Mittel in Höhe von 5.325,76€ aus dem Produktkonto 11104-7857200. Die hier
ursprünglich geplante Maßnahme verschiebt sich entsprechend.
oder
Beschlussvorschlag 4:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich max. 5.325,76€ für die
Anschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für die Lehrkräfte (Entwurf
der SchulLeihgeräteFöRL M-V) vollständig auszuschöpfen und die von der
Grundschule in Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma gewünschten
Laptops anzuschaffen.
Die Aufstockung der Zuwendungssumme aus
Eigenmitteln der Gemeinde erfolgt nicht. Lediglich eine geringfügige
Überschreitung wird genehmigt, sofern aufgrund der Anzahl lediglich die
Unterschreitung oder Überschreitung der Zuwendungssumme möglich ist. Die
Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto 21100.7857200. Hier stehen max.
3.600,00€ für die Anschaffung von mobilen Endgeräten für die Lehrer zur
Verfügung. Der entsprechende Sperrvermerk wird hiermit anteilig für die
erforderliche Summe aufgehoben.
Die Zuwendungssumme ist nicht ausreichend, um
jeder Lehrkraft ein eigenes mobiles Endgerät als Leihgerät zur Verfügung zu
stellen. Entsprechende Abstimmungen zur Nutzung der Geräte sind durch die
Lehrkräfte der Grundschule Bentwisch selbstständig zu klären.
Derzeit liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor.
Der durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben
vom 04.02.2021 genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn soll nicht umgesetzt
werden. Es wird abgewartet, bis der Zuwendungsbescheid vorliegt. Sofern
nach Erhalt des Zuwendungsbescheides die Sicherung der Gesamtfinanzierung
erforderlich ist, erfolgt dies durch die Bereitstellung der erforderlichen
Mittel in Höhe von 5.325,76€ aus dem Produktkonto 11104-7857200. Die hier
ursprünglich geplante Maßnahme verschiebt sich entsprechend.
Sachverhalt:
Gemäß dem Entwurf zur Gewährung von Zuwendungen
aus dem Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrer“ des DigitalPakts Schule 2019 –
2024 für schulgebundene mobile Endgeräte als Leihgeräte für Lehrkräfte
(SchulLeihgeräteFöRL M-V) gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine
Zuwendung für schulgebundene mobile Endgeräte als Leihgeräte für Lehrkräfte.
Es werden Zuwendungen für die Anschaffung von
schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets) als
Leihgeräte für Lehrerinnen und Lehrer einschließlich der Inbetriebnahme sowie
des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs gewährt, die in die nach der
Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in
Mecklenburg-Vorpommern aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zuwendungsfähige
Infrastruktur integriert werden können.
Laut dem vorliegenden Entwurf der
SchulLeihgeräteFöRL M-V beläuft sich die Zuwendung für die Grundschule
Bentwisch auf max. 5.325,76€. Diese Summe wird im Rahmen einer Projektförderung
als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer
nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist auf einen
Höchstbetrag begrenzt.
Aktuell liegt weder eine inkraftgetretene
Förderrichtlinie noch ein Zuwendungsbescheid vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend des Entwurfes der
SchulLeihgeräteFöRL M-V ist die Anschaffung von schulgebundenen mobilen
Endgeräten als Leihgeräte für Lehrerinnen und Lehrer (Laptops, Notebooks und
Tablets) einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz
erforderlichen Zubehörs wie Maus, Stift, Tastatur und geeignete
Schutzvorrichtungen (Schutzhüllen) zuwendungsfähig.
Nicht zuwendungsfähig sind demnach Ausgaben für
Smartphones und Ladestationen sowie Folgekosten zum Beispiel für Ersatzbeschaffungen
und Ausgaben für Wartung, Support und Betrieb der anzuschaffenden
schulgebundenen mobilen Endgeräte. Ausgaben für Software sind nicht
zuwendungsfähig mit Ausnahme der Ausgaben für Betriebssysteme,
Antivirenprogramme oder technische Software zur Integration ins Netz der
Schule. Diese sind zuwendungsfähig, wenn sie für den Betrieb erforderlich sind.
Garantieerweiterungen sind nicht zuwendungsfähig.
Die im Rahmen dieser Zuwendung angeschafften
Geräte müssen in die durch den DigitalPakt Schule (Umsetzung für die
Grundschule Bentwisch in diesem Jahr) integrierbar sein und stellen einen Teil
der im Rahmen des DigitalPakts geförderten schulischen Infrastruktur, die
flexibel für die Unterrichtsvor- und nachbereitung und die Durchführung
digitaler Unterrichtsformen genutzt werden können, unabhängig davon, ob dieser
Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen stattfindet, dar.
Die Grundschule Bentwisch möchte im Rahmen
dieser Zuwendung Laptops anschaffen. Die Abstimmungen zu einem konkreten Gerät
zwischen Gemeinde, Schule und Wartungsfirma laufen bereits.
Sofern jeder Lehrer der Grundschule Bentwisch
seinen eigenen Laptop als Leihgerät erhalten soll, ist aktuell die Anschaffung
von 8 Geräten erforderlich. Aufgrund der Höhe der voraussichtlichen Zuwendungssumme
(5.325,76€) reicht allein die Zuwendungssumme hierfür nicht aus.
Nunmehr besteht zum einen die Möglichkeit, die
Zuwendungssumme – ohne die Zugabe von Eigenmitteln der Gemeinde Bentwisch –
maximal auszuschöpfen und die entsprechende Anzahl an Geräten anzuschaffen. Da
die Gerätezahl dann nicht für alle Lehrer ausreichen wird, muss innerhalb der
Grundschule Bentwisch eine Abstimmung unter den Lehrern zur Nutzung der
bereitgestellten Anzahl an Geräten erfolgen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Zuwendungssumme
mit Eigenmitteln der Gemeinde Bentwisch aufzustocken, um somit eine größere
Anzahl an Geräten anzuschaffen. Da zur Haushaltsplanung 2021 noch nicht
verbindlich bekannt war, wann und wie die Anschaffung von mobilen Endgeräten
für die Lehrkräfte erfolgen wird, wurden vorsorglich 3.600€ unter dem
Produktkonto 21100.7857200 eingestellt. Diese Position hat aufgrund des o.g.
Sachverhaltes einen Sperrvermerk.
Dieser Sperrvermerk könnte aufgehoben werden
und somit die Zuwendungssumme in Höhe von voraussichtlich 5.325,76€ um
3.600,00€ auf insgesamt 8.925,76€ aufgestockt werden. Damit könnte eine größere
Anzahl an Leihgeräten für die Lehrkräfte angeschafft werden.
Die Verteilung des Gesamtbudgets erfolgt (wie
auch beim Sofortausstattungsprogramm der Geräte für die Schüler/innen und auch
bei dem DigitalPakt) für die öffentlichen Schulträger auf Grundlage der
Schülerzahlen des Schuljahres 2017/18.
Da bei dieser Zuwendung aber – anders als
bisher – die Privatschulen ihre Zuwendung auf Grundlage der Schülerzahlen des
Schuljahres 2020/21 erhalten – wurde eine Anfrage an das Ministerium gestellt,
warum diese Ungleichbehandlung zwischen öffentlichen Schulen und Privatschulen
in diesem Fall erfolgt und welche Möglichkeit es gibt, den Fördersatz auch für
die Grundschule Bentwisch auf das aktuelle Schuljahr anpassen zu lassen. Da die
Kinderzahl in den letzten Jahren stets gestiegen ist, wäre dies von Vorteil für
die Gemeinde Bentwisch.
Unabhängig von der Rückmeldung des Ministeriums
sollte die Gemeinde Bentwisch darüber beschließen, ob die Zuwendungssumme mit
Eigenmitteln soweit aufgestockt werden soll, dass nach Möglichkeit jeder
Lehrkraft ein eigenes mobiles Endgerät zur Verfügung gestellt werden kann (max.
jedoch um 3.600€) oder nicht.
Sofern die Zuwendungssumme tatsächlich erhöht
werden sollte, ist dies ggf. nur noch anteilig oder auch gar nicht mehr
erforderlich.
Des Weiteren liegt aktuell noch kein
Zuwendungsbescheid vor. Mit Schreiben vom 04.02.2021 hat das Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur mitgeteilt, dass rückwirkend zum 03.06.2020
der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt wird, um einen sofortigen Beginn der
Umsetzung zu ermöglichen. Jedoch sind die vergaberechtlichen Vorgaben zu
beachten. Zudem erfolgt der vorzeitige Vorhabenbeginn auf eigene Gefahr
und eine Gewährung der Zuwendung wird nicht zugesichert.
Mit dem Vergabeverfahren darf u.a. erst begonnen
werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. Das bedeutet, dass die Gemeinde
Bentwisch die finanziellen Mittel in Höhe von 5.325,76€ im Haushalt 2021
zunächst bereitstellen muss (Vorfinanzierung, bis die Fördermittel gezahlt
werden), damit mit der Vergabe begonnen werden darf.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
23.03.2021:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 9 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen dem Beschlussvorschlag 3 der Verwaltung
zuzustimmen.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 25.03.2021:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Stimmenthaltungen dem Beschlussvorschlag 3 der Verwaltung zuzustimmen.
Finanzierung:
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel in
Höhe von 5.325,76€ ist ggf. durch das Produktkonto 11104-7857200 möglich. Hier
sind u.a. 6.000,00€ für Übertragungstechnik Video/Audio im Versammlungsraum
eingeplant. Sofern die Gemeinde diese Maßnahme vorerst nicht umsetzt, können
von dieser Summe 5.325,76€ für die Anschaffung der mobilen Endgeräte für die
Lehrer genutzt werden und die Finanzierung wäre gesichert.
Sobald die Zuwendungssumme dann ausgezahlt wurde, ist die Nutzung dieser finanziellen Mittel nicht mehr erforderlich. Derzeit kann jedoch noch nicht gesagt werden, wann dies erfolgen wird.