Beschlussvorschlag
(Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport):
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt für neugeborene Kinder, deren Mutter am
Tag der Geburt in der Gemeinde Bentwisch seit 1 Monat gemeldet ist, ein Begrüßungsgeld
in Höhe von 100,00 Euro zu zahlen.
Verfahrensweise:
Die Eltern erhalten ein Begrüßungsschreiben des Bürgermeisters und einen Antrag
auf Auszahlung des Geldes/ Verrechnungscheck.
Der Antrag auf Zahlung des Begrüßungsgeldes ist durch die Mutter zu stellen.
Den ausgefüllten Antrag (Angaben zu den Eltern, Angaben zum Kind,
Kontoverbindung) reicht die Mutter im Amt Rostocker Heide ein.
Auf die Vorlage von
Quittungen wird verzichtet.
Die Höhe des
Begrüßungsgeldes wird jährlich in den Haushaltsplan eingestellt.
Dieser Beschluss
bleibt bei einer Veränderung der Höhe des Begrüßungsgeldes bis auf Widerruf in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Vertreter:
Davon
anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlage/n:
keine
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bentwisch hat mit dem Haushaltsplan
2017 beschlossen, für jedes neugeborene Kind, dessen Eltern bzw. Mutter zum
Zeitpunkt der Geburt in der Gemeinde Bentwisch mit Hauptwohnung gemeldet sind,
ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro zu zahlen. Die Zahlung von
Begrüßungsgeld ist eine politische Entscheidung der Gemeinde, es handelt sich
um eine freiwillige Ausgabe.
Der entsprechende Betrag wurde jährlich im Haushalt
eingestellt.
Die Eltern erhielten ein Glückwunschschreiben der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und haben im Amt unter Vorlage von
Quittungen für Kinderbedarf das Begrüßungsgeld beantragt und erhalten.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Bei der Kontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Rostock wurde beanstandet, dass durch die Gemeindevertretung
kein Beschluss zur Zahlung des Begrüßungsgeldes vorhanden ist. Dieses soll
hiermit nachgeholt werden.
Die Verfahrensweise der Beantragung unter Vorlage
von Quittungen wurde von den Eltern gut angenommen und hat sich bislang
bewährt.
Seit Sommer
2019 sucht der Bürgermeister die Familien persönlich auf und überreicht ein
Begrüßungsgeschenk. Durch die Kontaktbeschränkungen auf Grund der
Corona-Pandemie sind die Besuche z. Z. nicht möglich.
Die Auszahlung des Begrüßungsgeldes muss jedoch
sichergestellt werden.
Es wären andere Möglichkeiten zu prüfen, wie die Auszahlung des Begrüßungsgeldes unkompliziert erfolgen könnte. Die Verwaltung hat zwei Vorschläge unterbreitet.
Finanzierung:
Im Haushalt 2021 sind im Produkt 1.35100.5415900
(Kinderbegrüßungsgeld) 2000 Euro für 20 Kinder a 100 Euro eingestellt.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der
Gemeinde Bentwisch vom 23.03.2021:
Der Ausschuss für
Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch empfiehlt der Gemeindevertretung
Bentwisch mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0
Stimmenenthaltungen, für neugeborene Kinder, deren Mutter am Tag der Geburt in
der Gemeinde Bentwisch seit 1 Monat gemeldet ist, ein Begrüßungsgeld in Höhe
von 100,00 Euro zu zahlen.
Verfahrensweise:
Die Eltern erhalten ein Begrüßungsschreiben des Bürgermeisters und einen Antrag
auf Auszahlung des Geldes/ Verrechnungscheck.
Der Antrag auf Zahlung des Begrüßungsgeldes ist durch die Mutter zu stellen.
Den ausgefüllten Antrag (Angaben zu den Eltern, Angaben zum Kind,
Kontoverbindung) reicht die Mutter im Amt Rostocker Heide ein. Auf die Vorlage
von Quittungen wird verzichtet.
Die Höhe des
Begrüßungsgeldes wird jährlich in den Haushaltsplan eingestellt.
Dieser Beschluss bleibt bei einer Veränderung
der Höhe des Begrüßungsgeldes bis auf Widerruf in Kraft.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom
25.03.2021:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Stimmenthaltungen das Kinderbegrüßungsgeld nach Antragstellung durch die
Mutter des neugeborenen Kindes auf das Konto der Mutter zu überweisen.
Verrechnungschecks
sollen nicht ausgereicht werden, da hier Gebühren für die Einreicher entstehen.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Die
Verwaltung empfiehlt keine Übergabe eines Verrechnungsschecks an die Eltern, da
die Einlösung mit zusätzlichem Aufwand und Gebühren verbunden ist.
Durch die Eltern/Mutter muss der Verrechnungsscheck bei der eigenen Bank eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung beträgt 8 Tage ab Ausstellungsdatum, danach ist es abhängig von der Kulanz der Bank, ob sie diesen Scheck anerkennt. Es erfolgt keine Barauszahlung, sondern eine Gutschrift auf das Konto des Einreichers. Für den Einreicher des Verrechnungsschecks können Gebühren fällig werden, bei der Ostseesparkasse zwischen 0,50 Euro und 3 Euro, bei der Deutschen Bank 1,50 Euro.