Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Veränderung der Verfahrensweise zur Zahlung des Kinderbegrüßungsgeldes
Vorlage
VZD/2801/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag (Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport):

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt für neugeborene Kinder, deren Mutter am Tag der Geburt in der Gemeinde Bentwisch seit 1 Monat gemeldet ist, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 Euro zu zahlen.

Verfahrensweise: Die Eltern erhalten ein Begrüßungsschreiben des Bürgermeisters und einen Antrag auf Auszahlung des Geldes/ Verrechnungscheck. Der Antrag auf Zahlung des Begrüßungsgeldes ist durch die Mutter zu stellen. Den ausgefüllten Antrag (Angaben zu den Eltern, Angaben zum Kind, Kontoverbindung) reicht die Mutter im Amt Rostocker Heide ein.

Auf die Vorlage von Quittungen wird verzichtet.

Die Höhe des Begrüßungsgeldes wird jährlich in den Haushaltsplan eingestellt.

Dieser Beschluss bleibt bei einer Veränderung der Höhe des Begrüßungsgeldes bis auf Widerruf in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Anlage/n:

 

keine


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bentwisch hat mit dem Haushaltsplan 2017 beschlossen, für jedes neugeborene Kind, dessen Eltern bzw. Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in der Gemeinde Bentwisch mit Hauptwohnung gemeldet sind, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro zu zahlen. Die Zahlung von Begrüßungsgeld ist eine politische Entscheidung der Gemeinde, es handelt sich um eine freiwillige Ausgabe.

Der entsprechende Betrag wurde jährlich im Haushalt eingestellt.

Die Eltern erhielten ein Glückwunschschreiben der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und haben im Amt unter Vorlage von Quittungen für Kinderbedarf das Begrüßungsgeld beantragt und erhalten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei der Kontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rostock wurde beanstandet, dass durch die Gemeindevertretung kein Beschluss zur Zahlung des Begrüßungsgeldes vorhanden ist. Dieses soll hiermit nachgeholt werden.

Die Verfahrensweise der Beantragung unter Vorlage von Quittungen wurde von den Eltern gut angenommen und hat sich bislang bewährt.

 Seit Sommer 2019 sucht der Bürgermeister die Familien persönlich auf und überreicht ein Begrüßungsgeschenk. Durch die Kontaktbeschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie sind die Besuche z. Z. nicht möglich. 

Die Auszahlung des Begrüßungsgeldes muss jedoch sichergestellt werden.

Es wären andere Möglichkeiten zu prüfen, wie die Auszahlung des Begrüßungsgeldes unkompliziert erfolgen könnte. Die Verwaltung hat zwei Vorschläge unterbreitet.


Finanzierung:

 

Im Haushalt 2021 sind im Produkt 1.35100.5415900 (Kinderbegrüßungsgeld) 2000 Euro für 20 Kinder a 100 Euro eingestellt.

 

 

 

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch vom 23.03.2021:

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und

0 Stimmenenthaltungen, für neugeborene Kinder, deren Mutter am Tag der Geburt in der Gemeinde Bentwisch seit 1 Monat gemeldet ist, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 Euro zu zahlen.

Verfahrensweise: Die Eltern erhalten ein Begrüßungsschreiben des Bürgermeisters und einen Antrag auf Auszahlung des Geldes/ Verrechnungscheck. Der Antrag auf Zahlung des Begrüßungsgeldes ist durch die Mutter zu stellen. Den ausgefüllten Antrag (Angaben zu den Eltern, Angaben zum Kind, Kontoverbindung) reicht die Mutter im Amt Rostocker Heide ein. Auf die Vorlage von Quittungen wird verzichtet.

Die Höhe des Begrüßungsgeldes wird jährlich in den Haushaltsplan eingestellt.

 Dieser Beschluss bleibt bei einer Veränderung der Höhe des Begrüßungsgeldes bis auf Widerruf in Kraft.

 

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 25.03.2021:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen das Kinderbegrüßungsgeld nach Antragstellung durch die Mutter des neugeborenen Kindes auf das Konto der Mutter zu überweisen.

 

Verrechnungschecks sollen nicht ausgereicht werden, da hier Gebühren für die Einreicher entstehen.

 

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt keine Übergabe eines Verrechnungsschecks an die Eltern, da die Einlösung mit zusätzlichem Aufwand und Gebühren verbunden ist.

Durch die Eltern/Mutter muss der Verrechnungsscheck bei der eigenen Bank eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung beträgt 8 Tage ab Ausstellungsdatum, danach ist es abhängig von der Kulanz der Bank, ob sie diesen Scheck anerkennt. Es erfolgt keine Barauszahlung, sondern eine Gutschrift auf das Konto des Einreichers. Für den Einreicher des Verrechnungsschecks können Gebühren fällig werden, bei der Ostseesparkasse zwischen 0,50 Euro und 3 Euro, bei der Deutschen Bank 1,50 Euro.