Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Durchführung des Schwimmunterrichts im Schuljahr 2021/22 (Haushaltsjahr 2022)
Vorlage
VZD/2407/2021/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, den Antrag der Grundschule Rövershagen auf Übernahme der Schwimmkosten für das Schuljahr 2021/22 (Haushaltsjahr 2022) zu genehmigen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 8.310,00€ zur Finanzierung der Beförderungs- sowie Mietkosten (für die Schwimmhalle) werden in den Haushalt 2022 eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Die Grundschule Rövershagen hat bei der Gemeinde Rövershagen als Träger der Grundschule mit E-Mail vom 01.03.2021 den Antrag auf Übernahme der Schwimmkosten für das Schuljahr 2021/22 (Haushaltsjahr 2022) gestellt.

Die Meldung für den Schwimmunterricht muss wegen der Planung des kommenden Schuljahres bis zum 26.03.2021 beim Staatlichen Schulamt Rostock erfolgen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In den Klassenstufen 3 und 4 kann Schwimmen als unterrichtliche Schwimmausbildung durchgeführt werden. Dazu stellt das Staatliche Schulamt Rostock Personal zur Verfügung.

Das Schulamt, das für die Lehrerplanung zuständig ist, stellt der Grundschule Rövershagen jedoch nur dann Lehrerstunden für den Schwimmunterricht zur Verfügung, wenn abgesichert ist, dass Schwimmunterricht durchgeführt wird. Dafür ist die Erklärung des Schulträgers notwendig, die Sachkosten (Kosten für die Beförderung und Hallenmiete) zu übernehmen. Übernimmt der Schulträger diese Kosten nicht, kann und darf kein Schwimmunterricht durchgeführt werden und die Schule erhält hierfür keine Lehrerstunden.

 


Finanzierung:

Die Kosten setzen sich aus den Beförderungs- und Mietkosten für die Schwimmhalle zusammen.

2021 betragen die Kosten für die Hallenmiete 117,00€ brutto pro Stunde für 3 Bahnen (bzw. 145,00€ brutto pro Stunde für 4 Bahnen) und die Transportkosten 250,00€ brutto pro Beförderungstag.

Hierbei gilt zu beachten, dass die Beförderungskosten günstiger sind, da der Schwimmunterricht im Frühjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen ist und im November 2020 z.T. als Wochen-Blockunterricht nachgeholt wurde. Dadurch waren es andere Fahrzeiten, als zur normalen Durchführung des Schwimmunterrichts. Sofern der Schwimmunterricht regulär durchgeführt wird, lagen die Kosten für die Beförderung in der Vergangenheit bei 475,00€ brutto je Beförderungstag.

Im kommenden Schuljahr werden voraussichtlich 47 Schüler/innen zum Schwimmunterricht fahren. Dies bedeutet, dass voraussichtlich 4 Bahnen benötigt werden.

Bei den zu erwartenden ca. 12 Fahrten und je 1 ½ Stunden auf 4 Bahnen ergibt sich eine Hallenmiete von voraussichtlich 2.610,00€ und Beförderungskosten von voraussichtlich 5.700,00€ (vorsorglich wird hier von regulärem Schwimmunterricht zu den üblichen Schwimmzeiten ausgegangen).

Dies ergibt Gesamtkosten von voraussichtlich 8.310,00€. Diese Mittel müssen in den Haushalt 2022 eingestellt werden.