Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, § 31 BauGB, in
Verbindung mit §67 (3) LBauO M-V, der beantragten isolierten Abweichungen der
textlichen Festsetzungen Teil B 8.5 auf dem Grundstück Gemarkung Rövershagen,
Flur 1, Flurstück 7/163 auf Grundlage des § 31(2) BauGB zuzustimmen.
Die Durchsetzung des B-Planes führt zu einer offenbar nicht
beabsichtigten Härte für den Bauherrn. Eine Vorbildwirkung wird sich auch nicht
entfalten.
oder
Beschlussvorschlag HA:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt, gem. § 31 BauGB, in
Verbindung mit §67 (3) LBauO M-V, der beantragten isolierten Abweichung
in Form einer Heckenbepflanzung bis zu einer Höhe von max. 2 m der textlichen
Festsetzungen Teil B 8.5 auf dem Grundstück Gemarkung Rövershagen, Flur 1,
Flurstück 7/163 auf Grundlage des § 31(2) BauGB zu.
Sachverhalt:
Der Gemeinde Rövershagen liegt ein Antrag auf isolierte Abweichung von
den Festsetzungen des B-Planes Nr. 8 „Im Wiesengrund“ zur Stellungnahme vor.
Auf dem Grundstück, Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstück 7/163 ist an
der westlichen Grundstücksgrenze eine Heckenbepflanzung mit einer maximalen
Höhe von 2m geplant.
Die Begründung liegt in der Anlage bei.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im B-Plan 8.1 „Im Wiesengrund II“ ist in den
textlichen Festsetzungen Teil B 8.5 folgendes geregelt:
Grundstückseinfriedungen zu den Verkehrsflächen
sind nur bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig.
Sie sind ab einer Höhe von 0,8 m
blickdurchlässig (z.B. Maschendraht) auszuführen.
Bei dem Antragsteller besteht die Besonderheit,
dass westlich an dem Grundstück ein Geh- und Radweg angrenzt. Die textlichen
Festsetzungen des B-Planes gelten auch dort.
Nach § 31 BauGB kann eine Ausnahme bzw.
Befreiung erteilt werden, wenn die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer
offenbar nicht beabsichtigen Härte führen würde.
Der Antragsteller hat nach Westen hinaus seinen
Ruhebereich und dieser würde nicht abgeschirmt sein. Dies würde zu einer nicht
beabsichtigten Härte führen.
Laut § 67/3 LBauO M-V kann die Gemeinde bei
Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen
entscheiden.
Bei dem Geh- und Radweg ist es nicht plausibel,
auf der ganzen Grundstückslänge des Antragstellers eine Einsicht von der
Verkehrsfläche in Höhe von 1,20 m zu haben. Eine Vorbildwirkung für andere
Grundstückseigentümer ist auch nicht gegeben, da an diesen angrenzenden Geh und
Radweg nur 2 Grundstücke im B-Plan 8.1 liegen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb der Gemeinde
Rövershagen das Einvernehmen zu dem Antrag auf isolierte Abweichung von den
textlichen Festsetzungen Teil B 8.5 zu erteilen.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einen anders zum
Beschlussvorschlag lautenden Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen mit
5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, zu fassen:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt, gem. § 31 BauGB, in
Verbindung mit §67 (3) LBauO M-V, der beantragten isolierten Abweichung in Form einer Heckenbepflanzung bis zu einer Höhe von max. 2 m der textlichen Festsetzungen Teil B 8.5 auf dem Grundstück Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstück 7/163 auf Grundlage des § 31(2) BauGB zu.