Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt gem. § 48 KV M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 laut Anlagen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 


Sachverhalt:

Die Baumaßnahme „Kindergarten“ ist im Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch nicht eingearbeitet, soll aber durch die Gemeinde ausgeführt werden.

 

Gem. § 48 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen,

…….

3. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen ….…..geleistet werden sollen.

 

Zur Durchführung der Baumaßnahme „Kindergarten“ ist die Aufnahme eines Kredites vorgesehen, die Kreditaufnahme bedarf gem. § 52 KV M-V der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Durch die Verwaltung wurde der 1. Nachtragshaushalt erarbeitet.

Zur Lesung im Finanzhaushalt werden ausgereicht:

1. die Satzung,

2. die Übersicht der Produkte,

3. der Ergebnishaushalt mit Konten und Erläuterungen,

4. der Finanzhaushalt mit Konten und Erläuterungen und

5. die Liste der Investitionen.

 

Zur Aufnahme des Kredites für die Maßnahme „Kindergarten“ weist die Verwaltung auf folgendes hin:

 

- Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Teilbeträge der freiwilligen Zahlung in das Eigenkapital der Bentwisch GmbH an die Gemeinde zurückzuführen.

 

- Die Kreditaufnahme kann nach Auffassung der Verwaltung reduziert werden, da die Gemeinde noch eigene liquide Mittel hat und voraussichtlich doppelt Zinsen zahlen wird:

a) Zinsen für den aufzunehmenden Kredit

b) Verwahrentgelt (Strafzinsen) für Guthaben bei Banken und Sparkassen


Stellungnahme des Finanzausschusses:

Der Finanzausschuss hat am 18.02.2021 über den 1. Nachtragshaushalt 2021 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen den 1. Nachtragshaushalt einschließlich der einzuarbeitenden Änderungen.

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Die im Finanzausschuss am 18.02.2021 besprochenen Änderungen wurden in den Nachtragshaushalt eingearbeitet.  

 

In Anlage reichen wir folgende Unterlagen aus:

- die Satzung,

- Rubikon Erfassung und Auswertung,

- den Stellenplan,

- den Vorbericht,

- Muster 6 und 6.1 – Ergebnishaushalt gesamt und mit Konten,

- Muster 6a – Erträge und Aufwendungen,

- Muster 7 und 7a – Finanzhaushalt gesamt und mit Konten,

- Muster 8 – Übersicht Teilhaushalte.  

 

Hinweis:

Alle weiteren notwendigen Anlagen gem. § 1 GemHVO liegen in der Verwaltung zur Einsicht vor.

Bei Bedarf können sie im Amt Rostocker Heide bei Frau Schmidt bzw. Frau Marquardt als Datei oder in Papierform angefordert werden.