Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
Frau Martha Schuldt als Schriftwartin der Ortswehr Bentwisch ab dem
01.01.2021 bis zum (….) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €
monatlich zu zahlen. Die Entschädigung wird aus den geplanten Mitteln aus dem
Produktkonto 01.12600.5019000 gezahlt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
Frau Martha Schuldt als Schriftwartin der Ortswehr Bentwisch ab dem
01.01.2021 auf unbestimmte Zeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
45,00 € monatlich zu zahlen. Die Entschädigung wird aus den geplanten Mitteln
aus dem Produktkonto 01.12600.5019000 gezahlt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
dass die Schaffung einer Stelle als Schriftwartin für die Ortswehr Bentwisch
gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung nicht weiter anerkannt und
demnach keine Aufwandsentschädigung fällig wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Frau Martha Schuldt wurde unter den Kameraden
der Ortsfeuerwehr Bentwisch am 25.01.2020 auf der Jahreshauptversammlung als
Schriftwartin für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch, Ortswehr Bentwisch,
gewählt. Hierfür soll Frau Schuldt eine monatliche Aufwandsentschädigung in
Höhe von 45 € erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Frau Schuldt übernimmt die Verantwortung für
die Protokollführung in den Mitgliederversammlungen der Ortswehr Bentwisch und
schreibt Berichte für die Öffentlichkeit, beispielsweise im Amtsblatt oder bei
Facebook. Ihre Arbeit dient unter anderem der Mitgliedergewinnung.
Als Schriftwartin zählt Frau Schuldt zu den
Personen nach § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V. Personen mit
besonderen Aufgaben können Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt
werden.
Im Haushaltsjahr 2020 wurde erstmalig Geld für die Aufwandsentschädigung einer Schriftwartin eingeplant. Der Beschluss im letzten Jahr wurde so gefasst, dass Frau Schuldt zunächst befristet bis zum 31.12.2020 eine Entschädigung erhalten hat.
Finanzierung:
Die Gemeinde Bentwisch hat im Haushalt 2021 auf
dem Produktkonto 01.12600 5019000 (Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten)
vorsorglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 540,00 € für eine
Schriftwartin eingeplant. Der Gesamtbetrag entspricht einer monatlichen
Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €.
Voraussetzung für die Zahlung der Entschädigung
ist ein gesonderter Beschluss.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 18.02.2021:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch mit 5 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, Frau
Martha Schuldt als Schriftwartin der Ortswehr Bentwisch ab dem 01.01.2021
bis um 31.12.2021 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 € monatlich
zu zahlen. Die Entschädigung wird aus den geplanten Mitteln aus dem
Produktkonto 01.12600.501900 gezahlt.
Die Aufgaben werden z.B. auf die Ortschronik erweitert.