Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Entschädigung einer Schriftwartin der Freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
VOA/2785/2021/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt Frau Martha Schuldt als Schriftwartin der Ortswehr Bentwisch ab dem 01.01.2021 bis zum (….) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 € monatlich zu zahlen. Die Entschädigung wird aus den geplanten Mitteln aus dem Produktkonto 01.12600.5019000 gezahlt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

oder

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt Frau Martha Schuldt als Schriftwartin der Ortswehr Bentwisch ab dem 01.01.2021 auf unbestimmte Zeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 € monatlich zu zahlen. Die Entschädigung wird aus den geplanten Mitteln aus dem Produktkonto 01.12600.5019000 gezahlt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

oder

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 3:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dass die Schaffung einer Stelle als Schriftwartin für die Ortswehr Bentwisch gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung nicht weiter anerkannt und demnach keine Aufwandsentschädigung fällig wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 


Sachverhalt:

 

Frau Martha Schuldt wurde unter den Kameraden der Ortsfeuerwehr Bentwisch am 25.01.2020 auf der Jahreshauptversammlung als Schriftwartin für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch, Ortswehr Bentwisch, gewählt. Hierfür soll Frau Schuldt eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 € erhalten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Frau Schuldt übernimmt die Verantwortung für die Protokollführung in den Mitgliederversammlungen der Ortswehr Bentwisch und schreibt Berichte für die Öffentlichkeit, beispielsweise im Amtsblatt oder bei Facebook. Ihre Arbeit dient unter anderem der Mitgliedergewinnung.

 

Als Schriftwartin zählt Frau Schuldt zu den Personen nach § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V. Personen mit besonderen Aufgaben können Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

Im Haushaltsjahr 2020 wurde erstmalig Geld für die Aufwandsentschädigung einer Schriftwartin eingeplant. Der Beschluss im letzten Jahr wurde so gefasst, dass Frau Schuldt zunächst befristet bis zum 31.12.2020 eine Entschädigung erhalten hat.


Finanzierung:

 

Die Gemeinde Bentwisch hat im Haushalt 2021 auf dem Produktkonto 01.12600 5019000 (Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten) vorsorglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 540,00 € für eine Schriftwartin eingeplant. Der Gesamtbetrag entspricht einer monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €.

Voraussetzung für die Zahlung der Entschädigung ist ein gesonderter Beschluss.

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 18.02.2021:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 5 Ja-Stimmen,

0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, Frau Martha Schuldt als Schriftwartin der Ortswehr Bentwisch ab dem 01.01.2021 bis um 31.12.2021 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 € monatlich zu zahlen. Die Entschädigung wird aus den geplanten Mitteln aus dem Produktkonto 01.12600.501900 gezahlt.

Die Aufgaben werden z.B. auf die Ortschronik erweitert.