Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Voranfrage zur Sanierung und zum Umbau des Mehrfamilienwohnhauses Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstücke 120 und 122/1
Vorlage
VBE/2396/2021/GRÖ
Aktenzeichen
VA Wohnhaus Oberhäger Straße
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließ im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Sanierung und zum Umbau des Mehrfamilienwohnhauses Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstücke 120 und 122/1 aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.


Sachverhalt:

Der Gemeindevertretung liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde die Voranfrage zur Sanierung und zum Umbau des Mehrfamilienwohnhauses Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstücke 120 und 122/1 zur Stellungnahme vor.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Oberhäger Straße.

Damit beurteilt sich das Vorhabennach § 34 BauGB, Bauen im Innenbereich.

Das Gebäude ist im Bestand vorhanden und soll nach der Sanierung 2 Wohneinheiten aufnehmen.

Die Erschließung ist sowohl durch die direkte Angrenzung des Flurstückes 120 an die Erschließungsanlage als auch beider Vorhabengrundstücke an den öffentlichen Weg, Flurstück 119/1, Flur 1 Gemarkung Rövershagen gesichert. Art und Maß der baulichen Nutzung fügen sich in das nähere Umfeld ein.

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine bauplanungsrechtlichen Belange die dem Vorhaben entgegenstehen. Das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt werden.

 


Stellungnahme des Bauausschusses:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit 6 Ja Stimmen den Beschluss laut Beschlussvorlage zu fassen.