Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließ im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Sanierung und zum Umbau des Mehrfamilienwohnhauses Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstücke 120 und 122/1 aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde die Voranfrage zur Sanierung und zum Umbau des
Mehrfamilienwohnhauses Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstücke 120 und 122/1
zur Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Oberhäger Straße.
Damit beurteilt sich das Vorhabennach § 34
BauGB, Bauen im Innenbereich.
Das Gebäude ist im Bestand vorhanden und soll
nach der Sanierung 2 Wohneinheiten aufnehmen.
Die Erschließung ist sowohl durch die direkte
Angrenzung des Flurstückes 120 an die Erschließungsanlage als auch beider
Vorhabengrundstücke an den öffentlichen Weg, Flurstück 119/1, Flur 1 Gemarkung
Rövershagen gesichert. Art und Maß der baulichen Nutzung fügen sich in das
nähere Umfeld ein.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine
bauplanungsrechtlichen Belange die dem Vorhaben entgegenstehen. Das
gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt werden.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen mit 6 Ja Stimmen den Beschluss laut
Beschlussvorlage zu fassen.