Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Voranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 33/3 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Sachverhalt:
Derr Gemeindevertretung Bentwisch liegt im Rahmen der Beteiligung durch
die Untere Bauaufsichtsbehörde die Voranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 33/3 der Flur 1
Gemarkung Bentwisch zur Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhabengrundstück liegt innerhalb des
Bebauungszusammenhanges der Ortslage Bentwisch und ist somit dem Innenbereich
nach § 34 BauGB zuzuordnen.
Die Erschließung des Flurstückes, auf welchen
das Wohngebäude errichtet werden soll wird über eine öffentlich-rechtlich
gesicherte Zuwegungsbaulast zur Goorstorfer Straße hin gesichert.
In der Örtlichkeit stellt sich der
Vorhabenstandort als eine Lückenbebauung dar.
Unter der Prämisse, dass sich ein Vorhaben im
Innenbereich nach § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung und mit der
überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen
muss, gibt es hier aus Sicht der Verwaltung aus bauplanungsrechtlicher Sicht
keine Ablehnungsgründe.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 8 Ja, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen dem Antrag zuzustimmen.