Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Voranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 33/3 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch
Vorlage
VBE/2776/2021/GBE
Aktenzeichen
VA EFH, Flurst. 33/3, Flur 1 Bewi
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Voranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 33/3 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.


Sachverhalt:

Derr Gemeindevertretung Bentwisch liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde die Voranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 33/3 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch zur Stellungnahme vor.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Vorhabengrundstück liegt innerhalb des Bebauungszusammenhanges der Ortslage Bentwisch und ist somit dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen.

Die Erschließung des Flurstückes, auf welchen das Wohngebäude errichtet werden soll wird über eine öffentlich-rechtlich gesicherte Zuwegungsbaulast zur Goorstorfer Straße hin gesichert.

In der Örtlichkeit stellt sich der Vorhabenstandort als eine Lückenbebauung dar.

Unter der Prämisse, dass sich ein Vorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung und mit der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss, gibt es hier aus Sicht der Verwaltung aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Ablehnungsgründe.

Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 


Stellungnahme des Bauausschusses:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit  8 Ja, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen dem Antrag zuzustimmen.