Beschlussvorschlag Nr. 1:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
auf Grund des Antrages der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen vom 20.01.2021
(Posteingang: am 22.01.2021) auf Förderung von 15.000,00 €, der Ev.-Luth.
Kirchgemeinde Blankenhagen 15.000 € für laufende Kosten (z.B. als
Heizkostenzuschuss) zur Verfügung zu stellen. Es ist kein Nachweis zur
Verwendung dieser Gelder einzureichen. Die Gelder werden vom Konto 02…………….-
…………. (……) gebucht. Die Deckung erfolgt aus dem Konto 02. …………- ………….. ( ).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag Nr. 2:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
dem Antrag der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen vom 20.01.2021 (Posteingang: am
22.01.2021) auf Förderung von 15.000,00 € bis zur Klärung der finanziellen
Mittel zurückzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag Nr. 3:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
dem Antrag der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen vom 20.01.2021 (Posteingang: am
22.01.2021) auf Förderung von 15.000,00 € nicht
stattzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 20.01.2021 (Posteingang am 22.01.2021), stellte die
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen, Herr Pastor Stefan Haack, einen Antrag
auf Förderung des I. Bauabschnittes der Sanierungsarbeiten an der Kirche
Blankenhagen, siehe Anlage 1.
In diesem Antrag wird darauf hingewiesen, das im Jahre 2017 Gespräche zwischen
Vertretern der Kirchgemeinde mit Verantwortlichen der Kommune stattgefunden
haben. In diesen Gesprächen hat die Kommune Gelder in Höhe von 15.000,00 € für
den I. Bauabschnitt zugesagt.
Auf Grund der verzögerten Bauarbeiten hat die Kirchgemeinde versäumt einen
formellen Förderantrag zu stellen, dies wird hiermit nachgeholt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die finanzielle Unterstützung der Ev.-Luth.
Kirchgemeinde Blankenhagen stellt eine freiwillige Leistung der Gemeinde
Blankenhagen dar. Die Gemeinde Blankenhagen ist nicht zur Unterstützung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen
verpflichtet.
Da von der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen für die Haushaltsplanung 2021
kein Antrag vorlag, wurde für die
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen auch keine Gelder in den Haushalt 2021 der
Gemeinde eingestellt
Die Verwaltung verweist auf § 50 Abs. 1 KV M-V. Hiernach sind überplanmäßige
und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Zudem
wird auch im § 31 Abs. 2 KV M-V auf die Deckung bei Beschlussfassung
hingewiesen.
Die außerplanmäßigen Aufwendungen waren
vorhersehbar, nur nicht zur Haushaltsplanung 2021, weil kein Antrag der Ev.-Luth.
Kirchgemeinde Blankenhagen vorlag.
Die Aufwendungen wären unabweisbar, wenn die Gemeindevertretung Blankenhagen
die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen mit 15.000 € unterstützen möchte.
Die Finanzierung kann zur Zeit nicht gesichert werden.
Die Gemeindevertretung Blankenhagen muss nun entscheiden, ob Sie die Ev.-Luth.
Kirchgemeinde Blankenhagen unterstützen möchte.
Des Weiteren sollte die Förderung nicht als finanzieller Zuschuss zu den
Baukosten erfolgen, da dann eine Abschreibung der Gelder bei der Gemeinde
Blankenhagen erfolgen muss und sich dies ungünstig für die Gemeinde auswirken
würde.
Vielmehr wäre es sinnvoll die Förderung als Zuschuss zu den laufenden Kosten zu
deklarieren, damit für die Gemeinde nicht noch Abschreibungskosten
entstehen.
Finanzierung:
Die Verwaltung sieht zurzeit keine
Finanzierungsmöglichkeit, da die finanzielle Unterstützung der Ev.-Luth.
Kirchgemeinde Blankenhagen nicht im
Haushalt 2021 geplant wurde. Die Finanzierung kann nur aus liquiden Mitteln
erfolgen.
Das würde eine Schmälerung des Finanz- und Ergebnisshaushaltes bedeuten.
Die Gemeindevertretung muss nun entscheiden, ob Sie die der Ev.-Luth.
Kirchgemeinde Blankenhagen finanziell unterstützen möchte und aus welchen
Konten die Deckung erfolgen soll.