Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die finanzielle Unterstützung (Förderung) der Sanierungsarbeiten an der Kirche Blankenhagen (Bauabschnitt I) (TISCHVORLAGE!!!!)
Vorlage
VZD/1456/2021/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag Nr. 1:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt auf Grund des Antrages der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen vom 20.01.2021 (Posteingang: am 22.01.2021) auf Förderung von 15.000,00 €, der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen 15.000 € für laufende Kosten (z.B. als Heizkostenzuschuss) zur Verfügung zu stellen. Es ist kein Nachweis zur Verwendung dieser Gelder einzureichen. Die Gelder werden vom Konto 02…………….- …………. (……) gebucht. Die Deckung erfolgt aus dem Konto 02.      …………- …………..   (  ).

Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:       


oder

Beschlussvorschlag Nr. 2:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt dem Antrag der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen vom 20.01.2021 (Posteingang: am 22.01.2021) auf Förderung von 15.000,00 € bis zur Klärung der finanziellen Mittel zurückzustellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:       

  

oder

Beschlussvorschlag Nr. 3:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt dem Antrag der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen vom 20.01.2021 (Posteingang: am 22.01.2021) auf Förderung von 15.000,00 € nicht stattzugeben.

     
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:       


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 20.01.2021 (Posteingang am 22.01.2021), stellte die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen, Herr Pastor Stefan Haack, einen Antrag auf Förderung des I. Bauabschnittes der Sanierungsarbeiten an der Kirche Blankenhagen, siehe Anlage 1.
In diesem Antrag wird darauf hingewiesen, das im Jahre 2017 Gespräche zwischen Vertretern der Kirchgemeinde mit Verantwortlichen der Kommune stattgefunden haben. In diesen Gesprächen hat die Kommune Gelder in Höhe von 15.000,00 € für den I. Bauabschnitt zugesagt.
Auf Grund der verzögerten Bauarbeiten hat die Kirchgemeinde versäumt einen formellen Förderantrag zu stellen, dies wird hiermit nachgeholt.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die finanzielle Unterstützung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen stellt eine freiwillige Leistung der Gemeinde Blankenhagen dar. Die Gemeinde Blankenhagen ist nicht zur Unterstützung  der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen verpflichtet.
Da von der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen für die Haushaltsplanung 2021 kein Antrag vorlag, wurde für  die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen auch keine Gelder in den Haushalt 2021 der Gemeinde eingestellt
Die Verwaltung verweist auf § 50 Abs. 1 KV M-V. Hiernach sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Zudem wird auch im § 31 Abs. 2 KV M-V auf die Deckung bei Beschlussfassung hingewiesen.

Die außerplanmäßigen Aufwendungen waren vorhersehbar, nur nicht zur Haushaltsplanung 2021, weil kein Antrag der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen vorlag.
Die Aufwendungen wären unabweisbar, wenn die Gemeindevertretung Blankenhagen die
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen mit 15.000 € unterstützen möchte.
Die Finanzierung kann zur Zeit nicht gesichert werden.
Die Gemeindevertretung Blankenhagen muss nun entscheiden, ob Sie die
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen unterstützen möchte. 
Des Weiteren sollte die Förderung nicht als finanzieller Zuschuss zu den Baukosten erfolgen, da dann eine Abschreibung der Gelder bei der Gemeinde Blankenhagen erfolgen muss und sich dies ungünstig für die Gemeinde auswirken würde.
Vielmehr wäre es sinnvoll die Förderung als Zuschuss zu den laufenden Kosten zu deklarieren, damit für die Gemeinde nicht noch Abschreibungskosten entstehen. 


Finanzierung:

Die Verwaltung sieht zurzeit keine Finanzierungsmöglichkeit, da die finanzielle Unterstützung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen nicht im Haushalt 2021 geplant wurde. Die Finanzierung kann nur aus liquiden Mitteln erfolgen.
Das würde eine Schmälerung des Finanz- und Ergebnisshaushaltes bedeuten. 
Die Gemeindevertretung muss nun entscheiden, ob Sie die der
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Blankenhagen finanziell unterstützen möchte und aus welchen Konten die Deckung erfolgen soll.