Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande über die Entschädigung eines Gerätewartes (Atemschutz)
Vorlage
VOA/1901/2020/GGE
Art
BV Gemeinden

 

 


Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Gelbensande benötigt einen Gerätewart für die Atemschutzgeräte. Der Gerätewart soll zum 01.01.2021 durch den Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr bestimmt werden und eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 85,00 € monatlich erhalten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Ein Gerätewart für Atemschutzgeräte übernimmt insbesondere die Verantwortung für die sachgerechte Wartung, die Instandsetzung sowie die Lagerung der Atemschutzgeräte.

 

Zudem wird eine Umstellung auf neue Atemschutzgeräte im kommenden Jahr erfolgen, da für die jetzigen Gerätschaften zukünftig keine Ersatzteile mehr produziert werden. Diese Umstellung wird der Atemschutzgerätewart ebenfalls begleiten.

 

§ 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V regelt die Entschädigung für Personen mit besonderen Aufgaben. Demnach kann Personen mit besonderen Aufgaben, dazu zählt auch ein Gerätewart, eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

 

Finanzierung:

Die Gemeinde Gelbensande hat im Haushalt 2021 auf dem Produktkonto 01.12600 5019000 (Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten) die Aufwandsentschädigungen der Funktionsinhaber der Gemeindewehr im Vorfeld genau kalkuliert. Für den derzeitigen Gerätewart sind bereits 85 € monatlich berücksichtigt worden. Zudem soll ein Gerätewart speziell für die Atemschutzgeräte hinzukommen. Hierfür sind ebenfalls 1.020 € (85 €/Monat) im Haushalt 2021 eingeplant worden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt ab dem Haushaltjahr 2021 im Produktkonto 01.12600.5019000 finanzielle Mittel in Höhe von 1.020 € (85 €/Monat) für die Finanzierung der Aufwandsentschädigung des Atemschutzgerätewartes der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande einzustellen.