Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde
Gelbensande benötigt einen Gerätewart für die Atemschutzgeräte. Der Gerätewart
soll zum 01.01.2021 durch den Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr bestimmt
werden und eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 85,00 € monatlich erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Gerätewart für Atemschutzgeräte übernimmt
insbesondere die Verantwortung für die sachgerechte Wartung, die Instandsetzung
sowie die Lagerung der Atemschutzgeräte.
Zudem wird eine Umstellung auf neue Atemschutzgeräte
im kommenden Jahr erfolgen, da für die jetzigen Gerätschaften zukünftig keine
Ersatzteile mehr produziert werden. Diese Umstellung wird der
Atemschutzgerätewart ebenfalls begleiten.
§ 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V
regelt die Entschädigung für Personen mit besonderen Aufgaben. Demnach kann
Personen mit besonderen Aufgaben, dazu zählt auch ein Gerätewart, eine
Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.
Finanzierung:
Die Gemeinde Gelbensande hat im Haushalt 2021 auf
dem Produktkonto 01.12600 5019000 (Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten)
die Aufwandsentschädigungen der Funktionsinhaber der Gemeindewehr im Vorfeld
genau kalkuliert. Für den derzeitigen Gerätewart sind bereits 85 € monatlich
berücksichtigt worden. Zudem soll ein Gerätewart speziell für die
Atemschutzgeräte hinzukommen. Hierfür sind ebenfalls 1.020 € (85 €/Monat) im
Haushalt 2021 eingeplant worden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
ab dem Haushaltjahr 2021 im Produktkonto 01.12600.5019000 finanzielle Mittel in
Höhe von 1.020 € (85 €/Monat) für die Finanzierung der Aufwandsentschädigung
des Atemschutzgerätewartes der Freiwilligen Feuerwehr Gelbensande einzustellen.