Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Aufhebung und Neufassung des Beschlusses über den Antrag auf Zuwendung für das Jahr 2021 für die Unterhaltung des Bürgerbusses (Bürgerbus 2017 e.V.)
Vorlage
VZD/2759/2020/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:


Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Beschluss VZD/2709/2020/GBE aufzuheben. Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch den „Bürgerbus 2017“ e.V. im Jahr 2021 mit 2.000,00 € finanziell zu unterstützen. Dazu werden 2.000,00 € in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 01.28100.5419000 (Volks- und Kinderfeste, Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an) eingestellt.

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch den FSV Bentwisch e.V. für die Bereitstellung des Seniorenfahrdienstes mit         ………….   € im Jahr finanziell zu unterstützen.

Dazu werden       ……… € in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 01.42100.5415900 (Zuschüsse an Sportvereine und Sportorganisationen – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an) eingestellt.

Diese Gelder sind auch in die Haushalte der nächsten Jahre aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:
Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

 

In der Gemeindevertretersitzung am 03.12.2020 wurde der Antrag des Bürgerbus 2017 e.V. erneut angesprochen und erläutert.
Hierzu gab es bereits einen Beschluss der Gemeinde Bentwisch in der Sitzung am 01.10.2020 (VZD/2709/2020/GBE). Danach sollten die beantragten 2.000 € erst ausgezahlt werden, sofern die gesamte Gemeinde Bentwisch in der Tourenführung Berücksichtigung findet und die Satzung dahingehend angepasst wird, dass die Gemeinde Bentwisch aufgenommen wird (als Mitglied). Dieser Beschluss ist so nicht durchführbar, da der Bürgerbus 2017 e.V. sich nicht in der Lage sieht, weitere Touren zu planen und durchzuführen. Der Bürgerbus 2017 e.V. möchte in der Größenordnung bleiben, wie er ist und sich nicht vergrößern. Der personelle Aufwand für eine Vergrößerung ist durch den Bürgerbus 2017 e.V. nicht zu schaffen.

Der FSV Bentwisch e.V. erklärt sich bereit, wie bisher, die Senioren vom Börgerhus zu fahren und könnte auch die anderen Ortsteile (Albertsdorf, Goorstorf, Harmstorf, Klein Bartelsdorf, Klein Bentwisch und Bentwisch) von Bentwisch anfahren. Hierzu wäre aber die Übernahme der Kosten der Versicherung/Vollkasko durch die Gemeinde Bentwisch notwendig. Herr Lau wird hierzu eine Kostenzusammenstellung einreichen. (Verwaltung: Liegt zum 08.12.2020 noch nicht vor.)  

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Es ist eine Aufhebung des Beschlusses VZD/2709/2020/GBE) vom 01.10.2020 sowie eine neue Beschlussfassung notwendig.

Des Weiteren ist die Kostenzusammenstellung von Herrn Lau notwendig, damit zu erkennen ist für was die Gelder konkret benötigt werden.

Da der Verwaltung die derzeitige Abdeckungssumme bei Schäden nicht vorliegt, empfiehlt die Verwaltung dem FSV Bentwisch e.V.  zu prüfen, ob ein Insassenunfallversicherungsschutz (zusätzliche Leistungen – höherer Deckungsschutz) notwendig wird.

Weiterhin möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass das Auto nicht nur für den Transport der Senioren genutzt wird.

 

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel müssen in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch eingestellt werden.

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport:

 

Die Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport wird auf der Sitzung der Gemeindevertretung Bentwisch am 28.01.2021 mündlich vorgetragen, da der Ausschuss die Beschlussvorlage erst am 26.01.2021 behandelt.