Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
Beschluss VZD/2709/2020/GBE aufzuheben. Des Weiteren beschließt die
Gemeindevertretung Bentwisch den „Bürgerbus 2017“ e.V. im Jahr 2021 mit
2.000,00 € finanziell zu unterstützen. Dazu werden 2.000,00 € in den Haushalt
2021 der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 01.28100.5419000 (Volks- und
Kinderfeste, Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Zuweisungen und Zuschüsse
für laufende Zwecke an) eingestellt.
Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung
Bentwisch den FSV Bentwisch e.V. für die Bereitstellung des
Seniorenfahrdienstes mit
…………. € im Jahr finanziell zu
unterstützen.
Dazu werden ……… € in den Haushalt 2021 der Gemeinde
Bentwisch unter folgendem Konto 01.42100.5415900 (Zuschüsse an Sportvereine und
Sportorganisationen – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an)
eingestellt.
Diese Gelder sind auch in die Haushalte der nächsten Jahre aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
In der Gemeindevertretersitzung am 03.12.2020 wurde der Antrag des
Bürgerbus 2017 e.V. erneut angesprochen und erläutert.
Hierzu gab es bereits einen Beschluss der Gemeinde Bentwisch in der Sitzung am
01.10.2020 (VZD/2709/2020/GBE). Danach sollten die beantragten 2.000 € erst
ausgezahlt werden, sofern die gesamte Gemeinde Bentwisch in der Tourenführung
Berücksichtigung findet und die Satzung dahingehend angepasst wird, dass die
Gemeinde Bentwisch aufgenommen wird (als Mitglied). Dieser Beschluss ist so
nicht durchführbar, da der Bürgerbus 2017 e.V. sich nicht in der Lage sieht,
weitere Touren zu planen und durchzuführen. Der Bürgerbus 2017 e.V. möchte in
der Größenordnung bleiben, wie er ist und sich nicht vergrößern. Der personelle
Aufwand für eine Vergrößerung ist durch den Bürgerbus 2017 e.V. nicht zu
schaffen.
Der FSV Bentwisch e.V. erklärt sich bereit, wie bisher, die Senioren vom
Börgerhus zu fahren und könnte auch die anderen Ortsteile (Albertsdorf,
Goorstorf, Harmstorf, Klein Bartelsdorf, Klein Bentwisch und Bentwisch) von
Bentwisch anfahren. Hierzu wäre aber die Übernahme der Kosten der
Versicherung/Vollkasko durch die Gemeinde Bentwisch notwendig. Herr Lau wird
hierzu eine Kostenzusammenstellung einreichen. (Verwaltung: Liegt zum
08.12.2020 noch nicht vor.)
Stellungnahme der Verwaltung:
Es ist eine Aufhebung des Beschlusses
VZD/2709/2020/GBE) vom 01.10.2020 sowie eine neue Beschlussfassung notwendig.
Des Weiteren ist die Kostenzusammenstellung von
Herrn Lau notwendig, damit zu erkennen ist für was die Gelder konkret benötigt
werden.
Da der Verwaltung die derzeitige
Abdeckungssumme bei Schäden nicht vorliegt, empfiehlt die Verwaltung dem FSV
Bentwisch e.V. zu prüfen, ob ein
Insassenunfallversicherungsschutz (zusätzliche Leistungen – höherer
Deckungsschutz) notwendig wird.
Weiterhin möchte die Verwaltung darauf
hinweisen, dass das Auto nicht nur für den Transport der Senioren genutzt wird.
Finanzierung:
Die erforderlichen finanziellen Mittel müssen
in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch eingestellt werden.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport:
Die Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport wird auf der Sitzung der Gemeindevertretung Bentwisch am 28.01.2021 mündlich vorgetragen, da der Ausschuss die Beschlussvorlage erst am 26.01.2021 behandelt.