Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
den Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH für das
Wirtschaftsjahr 2019 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gemäß § 61 (1) KV M-V hat die Gemeinde einen
Gesamtabschluss zu erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen
Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem beherrschenden
Einfluss der Gemeinde stand.
Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde
aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der
Gesellschafter zusteht.
Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v. H. der
Geschäftsanteile der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH.
Mit der Beschlussvorlage V00/1819/2020/GGE wird
entsprechend § 73 (1) 5 KV M-V der Gemeindevertretung der Prüfbericht für die
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Wohnungsgesellschaft Gelbensande
mbH zur Kenntnis gegeben und auf dieser Grundlage und in Anlehnung an § 46
Punkt 5 des GmbH Gesetzes soll der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft
Gelbensande mbH für das Wirtschaftsjahr 2019 durch die Gemeindevertretung
entlastet werden.