Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr
2021 entsprechend der Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Gelbensande für jedes
Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan ist gem. § 46 Kommunalverfassung M-V Bestandteil der
Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1 GemHVO-Doppik M-V
aufgeführten Anlagen beizufügen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Anhand der eingereichten Mittelanforderungen
hat die Verwaltung den Haushalt 2021 für die Gemeinde Gelbensande erarbeitet.
Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor:
- die Satzung,
- der Stellenplan,
- die Produktübersicht,
- der Ergebnisplan mit Produktkonten und Erläuterungen,
- der Finanzplan mit Produktkonten und Erläuterungen,
- die Berechnung der Amtsumlage.
In § 16 GemHVO-Doppik M-V ist folgendes
festgelegt:
(1) Der Haushalt ist in Planung ausgeglichen, wenn
- der
Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen
Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren
gem. § 2 Abs. 1 Nr. 27 keinen Fehlbetrag ausweist,
- im Finanzhaushalt
kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gem. § 3 Abs. 1
Satz 1 Nr. 39 besteht. ….
Der Ergebnishaushalt 2021 der Gemeinde
Gelbensande kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2024) nur im Jahr 2021 unter
Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.
Im Jahr 2021 und 2022 ist zum Ausgleich eine
Entnahme aus der Kapitalrücklage für investive Schlüsselzuweisungen notwendig.
Der Finanzhaushalt 2021 der Gemeinde
Gelbensande kann nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen
dargestellt werden.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2020:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Gelbensande mit
6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenenthaltungen,
gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die
Haushaltssatzung für das Jahr 2021
entsprechend der geänderten Anlagen zu
beschließen.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat die Änderungen und
Ergänzungen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eingearbeitet (rot gekennzeichnet).
Ihnen liegen zur Beschlussfassung vor:
- die Satzung,
- die Erfassung und Auswertung Rubikon,
- der Stellenplan,
- der Vorbericht,
- die Produktübersicht,
- der Ergebnishaushalt in Kurzform und mit Konten,
- der Finanzhaushalt in Kurzform und mit Konten,
- die Berechnung der Amtsumlage.
Alle anderen vorgeschriebenen Muster gem. § 1
GemHVO-Doppik liegen beim Protokollanten bzw. in der Verwaltung zur Einsicht
vor.