Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt den Anträgen zur teilweisen Änderung des
Teilflächennutzungsplanes der Altgemeinde Bentwisch im Bereich der Ortslage
Klein Kussewitz mit den folgenden Planungszielen einzuleiten. Die
Planungsziele sind in einer Einwohnerversammlung der Klein Kussewitzer zu
erörtert und zu konkretisiert.
Die Gemeinde
Bentwisch ist von allen Kosten, die mit den Bauleitplanverfahren in Verbindung,
stehen freizuhalten.
Um die
Absprachen zwischen Investoren und Gemeinde sowie dem Planer zu vereinfachen,
ist durch die Investoren eine Interessengemeinschaft zu gründen, die als
Vertragspartner gegenüber Gemeinde und Planer auftreten.
Die
Interessengemeinschaft beauftragt die städtebaulichen Planungsleistungen sowie
alle sich aus dem Bauleitplanverfahren ergebenden notwendigen Gutachten etc.
Die
Gemeindevertretung weist darauf hin, dass sich aus der Zustimmung der Gemeinde kein Anspruch auf Erreichen der
angestrebten Planungsziele ableiten lässt und die Gemeinde sich vorbehält das
Verfahren einzustellen, wenn die städtebaulichen Ziele nicht erreicht werden
können
Einführung:
Die Gemeindevertretung hat sich auf ihrer Sitzung am 01.10.2020 bereits
mit dieser Thematik befasst, aber eine Entscheidung im nichtöffentlichen Teil
der Sitzung mit Beschluss VBE/2725/2020/GBE getroffen.
Um diesen Formfehler zu heilen – Beschlüsse zu Bauleitplanungen sind
grundsätzlich öffentlich –
wurde dieser mit Beschluss Nr. VBE/2747/2020/GBE aufgehoben.
Mit dieser Beschlussvorlage soll die Entscheidung über den Antrag neu im
öffentlichen Teil gefasst werden.
Die Beschlussvorlage wird Ihnen deshalb noch einmal komplett übergeben.
Der Beschlusswortlaut entspricht der Entscheidung aus der Sitzung vom
01.10.2020, wurde jedoch überarbeitet, da auf Grund der Streichungen in der GVS
am 01.10.2020 noch Formulierungsfehler enthalten sind.
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung liegt ein Antrag auf Einleitung eines
Bauleitplanverfahren von 4 potentiellen Investoren zur Entscheidung vor.
Wie bereits in der letzten BA-Sitzung von Herrn Winter, IGN Waren
(Stadtplaner) vorgestellt, geht es dabei um die folgenden Planungsziele:
Derzeit befindet sich innerhalb der Ortslage Klein Kussewitz eine
Brennerei, deren Betrieb in den letzten Jahren stetig wachsenden Zuspruch
gefunden hat. Entsprechend wird eine Modernisierung und Erweiterung des
Betriebes immer dringlicher. Dies ist allerdings nicht mehr innerhalb der
Ortslage möglich. Entsprechende Alternativen wurde gesucht.
Die Fläche für die Verlagerung der Brennerei soll im westlichen
Ortsausgang, an die derzeit als Gewerbe dargestellten Flächen, angesiedelt
werden. Im Zuge der möglichen Änderung des Flächennutzungsplans sind noch
weitere Grundstückeigentümer innerhalb der Ortslage Klein Kussewitz mit Ihren
Vorstellungen hinzugekommen.
So soll die Fläche für Gewerbe G1 im Flächennutzungsplan zukünftig als
Gemischte Baufläche dargestellt werden, da hier auch keine vollständige
gewerbliche Nutzung mehr beabsichtigt ist. Eine Teilfläche des G2 soll ebenfalls
in eine gemischte Baufläche umgewandelt werden. Die landwirtschaftliche
Fläche, die sich zwischen dem Gewerbe G1 und der Wohnbaufläche W8
befindet, soll ebenfalls zukünftig als Wohnbaufläche im
Flächennutzungsplan dargestellt werden. Hinzu kommen noch einzelne Flächen im
Süden der Ortslage, die die derzeitigen Wohnbauflächen erweitern und
Abrunden sollen.
Über die zuvor genannten Einzelinteressen der Investoren hinaus, sollen
noch Änderungen des Flächennutzungsplans für die Gemeinde berücksichtigt
werden, die sich aus der Beschlusslage zur Grundsatzentscheidung von Projekten
in der Gemeinde (VBE/2689/2020/GBE vom 20.08.2020) ergeben haben.
Hierfür ist allerdings sowohl die Änderung des Flächennutzungsplans als
auch die Aufstellung eines Bebauungsplans nachgeordnet zur Schaffung von
Baurecht erforderlich.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6
Ja-Stimmen den Teilflächennutzungsplan der Altgemeinde Klein Kussewitz mit den
beschriebenen Planungszielen zu ändern.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeindevertretung hat nunmehr zu
entscheiden, ob Sie den Anträgen zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes der
Altgemeinde Klein Kussewitz folgt und für den Standort der Brennerei im
parallelverfahren einen Bebauungsplan aufstellt.
Bei der geplanten Änderung des
Teillächennutzungsplanes und der Ausweisung von Misch- bzw. Wohnbauflächen nur
für den Bereich der Ortslage Klein Kussewitz, sollte die Gemeindevertretung
überlegen, ob sie nicht den gesamten Teilflächennutzungsplan der Altgemeinde
Klein Kussewitz betrachtet und die perspektivischen Planungen einfließen lässt.
Aus dem Bauausschussprotokoll ist leider nicht
die besprochene aber nicht protokollierte Umsetzung der Kostenfreihaltung der
Gemeinde abzuleiten.
Deshalb geht die Verwaltung hier noch einmal
kurz darauf ein:
Wie dargelegt, gibt es vier Antragsteller.
Die Gemeinde hat bisher bei solchen Anträgen
immer die Direktbeauftragung eines leistungsfähigen Stadtplanungsbüros durch
die Antragsteller beschlossen.
Zuletzt im derzeit laufenden Verfahren zur 5.
Änderung des B-Planes 3 – Gewerbegebiet.
Allerdings war dort festzustellen, dass
aufgrund von mehreren Antragstellern der Aufstellungsbeschluss 2 x gefasst
werden musste.
Daher sollten die 4 Antragsteller eine
Interessengemeinschaft gründen, damit die Gemeinde und auch das direkt zu
beauftragende Stadtplanungsbüro nur einen Ansprechpartner hat.
Die im Bauausschuss anwesenden Antragsteller
stimmten dieser Verfahrensweise zu.
Die Verwaltung empfiehlt außerdem darauf
hinzuweisen, dass sich aus der Zustimmung der Gemeinde kein Anspruch auf
Erreichen des angestrebten Planungszieles ableiten lässt und die Gemeinde sich
vorbehält das Verfahren einzustellen, wenn die Ziele planerisch nicht umgesetzt
werden können.
Finanzierung:
Durch
eine Direktbeauftragung aller Leistungen durch die Antragsteller wird der
Haushalt der Gemeinde nicht belastet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: