Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Aufebung des Beschlusses VBE/2725/2020/GBE - Antrag auf Änderung des FNP im Bereich der Ortslage Klein Kussewitz
Vorlage
VBE/2747/2020/GBE
Aktenzeichen
Aufhebung Beschluss VBE/2725/2020
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 01.10.2020 formell falsch gefassten Beschluss über den Antrag zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (Änderung Teilflächennutzungsplan Altgemeinde Klein Kussewitz), Beschluss-Nr. VBE/2725/2020/GBE zur Heilung des Formfehlers mit dem folgenden Wortlaut:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Anträgen zur teilweisen Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Altgemeinde Bentwisch im Bereich der Ortslage Klein Kussewitz mit den folgenden Planungszielen einzuleiten, die durch eine Einwohnerversammlung erörtert und konkretisiert wird.

 

Die Gemeinde Bentwisch ist von allen Kosten, die mit den Bauleitplanverfahren in Verbindung, stehen freizuhalten.

 

Um die Absprachen zwischen Investoren und Gemeinde sowie dem Planer zu vereinfachen, ist durch die Investoren eine Interessengemeinschaft zu gründen, die als Vertragspartner gegenüber Gemeinde und Planer auftreten.

 

Die Interessengemeinschaft beauftragt die städtebaulichen Planungsleistungen sowie alle sich aus dem Bauleitplanverfahren ergebenden notwendigen Gutachten etc.

 

Die Gemeindevertretung weist darauf hin, dass sich aus der Zustimmung der Gemeinde kein Anspruch auf Erreichen der angestrebten Planungsziele ableiten lässt und die Gemeinde sich vorbehält das Verfahren einzustellen, wenn die städtebaulichen Ziele nicht erreicht werden können

 

aufzuheben.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Bentwisch hatte auf ihrer Sitzung am 01.10.2020 einen Antrag auf Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Altgemeinde Bentwisch als Beschlussvorlage  VBE/2725/2020/GBE im öffentlichen Teil zur Entscheidung vorliegen.

Auf Antrag wurde diese Beschlussvorlage in den nichtöffentlichen Teil verwiesen und dort auch beschlossen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gem. § 29 Kommunalverfassung sind die Sitzungen der Gemeindevertretung öffentlich.

Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls ober berechtigte Interessen einzelner es erfordern.

 

Bauleitplanungen sind generell öffentlich. Auch die Entscheidung ob ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden soll oder nicht, gehört dazu.

Damit ist die Beschlussfassung im Nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung förmlich falsch.

 

Hat die Gemeindevertretung zu ansonsten öffentlichen Beschlüssen Diskussions- oder Beratungsbedarf, der die Interessen Einzelner betrifft, kann der jeweilige Sitzungsleiter die öffentliche Sitzung unterbrechen, die Diskussion im nichtöffentlichen Teil durchführen, die Öffentlichkeit wieder herstellen und den Beschluss dann im öffentlich Teil der Sitzung fassen.

 

Um diesen Fehler zu heilen, ist der formell falsch gefasste Beschluss noch einmal im öffentlichen Teil zu fassen.

 

Um Verwirrungen vorzubeugen, schlägt die Verwaltung vor, den falsch gefasste Beschluss aufzuheben und unter neuer Beschlussnummer mit neuer Beschlussvorlage im öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung komplett neu zu fassen.