Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Beschluss Nr. VBE/2745/2020/GBE haben Sie
über den Antrag auf 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Wohngebiet „Am Silo“
in Groß Kussewitz beraten.
Bei positiver Beschlussempfehlung soll der
Ihnen hiermit vorgelegte Beschlussvorschlag der Einleitung des
Änderungsverfahrens und vor allem der Benennung der Ziele dieser Planänderung
durch Aufstellungsbeschluss dienen.
Die Ziele sind in der Beschlussvorlage für den
Bauausschuss aus der o.g. Beschlussvorlage entnommen.
Da derzeit diese Ziele durch die Gemeinde noch
nicht definiert sind und bisher davon auszugehen ist, dass mit der Änderung des
B-Planes die Grundzüge der Planung berührt werden schlägt die Verwaltung die
Änderung des B-Planes nach § 13 a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung) als
Verfahren vor.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 9 Ja Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung, den
Aufstellungsbeschluss wie folgt zu fassen:
Der
angedachte offene Graben stieß im Bauausschuss auf Ablehnung. Die
Investoren werden intern bis zur Gemeindevertretung klären, wie die
Oberflächenentwässerung erfolgen soll. Der Punkt 1
ist in der GVS je nach Ergebnis dann als Ziel zu formulieren.
Die Änderungen sind in
der Planzeichnung Teil A 1 und Teil A 2 aufzunehmen.
Bis zur GVS wird die
notwendige Änderung konkret definiert.
(Schwimmbecken mit
einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener
Überdachung, Anlagen die der Gartennutzung, der Gartengestaltung oder der
zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten dienen, ausgenommen Gebäude und
Einfriedungen)
Neu formuliert wird: In dem Festgesetzten
allgemeinen Wohngebiet WA 2.2 ist die Errichtung eines Wohngebäudes
mit maximal 2Vollgeschossen zulässig. Das 3. Geschoss ist als
Nichtvollgeschoss als Dachgeschoss auszubilden. Die Regelung gilt auch bei
Errichtung eines Gebäudes mit weniger als 2 Vollgeschossen.
Die Festsetzung in der
Planzeichnung ist entsprechend anzupassen.
Anpflanzung und
dauerhafter Erhalt einer zweireihigen Baumallee Baumart: Blutbuche,
Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang 14-16 cm, gemessen in 1 m Höhe
Für dieses Baufeld
wird keine GRZ festgelegt.
Der Punkt 6 ist um den
Hinweis zu ergänzen, dass die Wiedererrichtung des Silos in Abstimmung mit
der Denkmalschutzbehörde zu erfolgen hat. |
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Beschlussvorschlag:
Beschluss der Gemeindevertretung über die
Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 23
für das Wohngebiet „Am Silo“ Groß Kussewitz:
1.
Herstellung der Staukanäle wie im B-Plan
vorgesehen, Ableitung über ein geschlossenes Rohrleitungssystem auf den
geplanten Flächen des offenen Grabens. Überplanung dieses Trassenverlaufs
„mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Ableitung von
Oberflächenwasser für den gesamten Geltungsbereich des B-Planes zu
belastenden Fläche“ und „die mit Leitungsrechten zu belastende Fläche ist von
jeglicher Bebauung oder Bepflanzung freizuhalten. Entscheidung
in GVS 2.
Verschiebung der Baugrenze
in diesem Bereich auf mindestens 3 m Abstand zu der mit Leitungsrechten zu
belastenden Fläche. Die Änderungen sind in
der Planzeichnung Teil A 1 und Teil A 2 aufzunehmen.
3.
Parallelausrichtung der
Verkehrsfläche vor dem „Gutshaus“ zu den Baufeldern im WA 2.1, inkl. der
Anpassung der Baugrenze des WA 2.2. parallel zur Verkehrsfläche
4.
Erweiterung des nordöstlichen Baufeldes im WA
2.1 durch Verschiebung der Baugrenze in Richtung öffentliche Straße Am Park
um 1? m. Entscheidung in GVS
5.
Änderung der Lage des
Müllsammelstandplatzes
6.
Änderung/Erweiterung des
Punktes 4.8 der textlichen Festsetzung des B-Planes 23 „Wohngebiet am Silo“
wie folgt:
(Schwimmbecken mit
einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener
Überdachung, Anlagen die der Gartennutzung, der Gartengestaltung oder der
zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten dienen, ausgenommen Gebäude und
Einfriedungen)
7.
Der Punkt 6.1 (Gestaltung
des „neuen Gutshauses“) ist rechtsunsicher formuliert. Neu formuliert wird: In dem Festgesetzten
allgemeinen Wohngebiet WA 2.2 ist die Errichtung eines Wohngebäudes
mit maximal 2 Vollgeschossen zulässig. Das 3. Geschoss ist als
Nichtvollgeschoss als Dachgeschoss auszubilden. Die Regelung gilt auch bei
Errichtung eines Gebäudes mit weniger als 2 Vollgeschossen.
Die Festsetzung in der
Planzeichnung ist entsprechend anzupassen.
8.
Änderung oder Ergänzung des
Punktes 4.9 Anpflanzung und
dauerhafter Erhalt einer zweireihigen Baumallee Baumart: Rubinien,
Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang 14-16 cm, gemessen in 1 m Höhe
9.
Im Punkt 6.2 ist das Wort öffentlichen
zu streichen.
10.
Die Punkte 4.4 und 4.6 könne komplett
gestrichen werden. Das alte Gutshaus ist abgerissen.
11.
Änderungen der Festsetzung
im WA 1.2, welches das alte Silo umgrenzt.
Das WA 1.2 ist zu 100 % mit dem Silo bebaut.
Es steht unter Denkmalschutz. Vergrößerung des Baufeldes, damit die GRZ von
0,4 eingehalten werden kann. oder Für dieses Baufeld
wird keine GRZ festgesetzt.
Der Punkt 6 ist um den
Hinweis zu ergänzen, dass die Wiedererrichtung des Silos in Abstimmung mit
der Denkmalschutzbehörde zu erfolgen hat. |
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