Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
für Jan Zielke den Gemeindevertreter
__________________________________ als weiteres
Mitglied in den Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
U N D
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
für Jan Zielke den Gemeindevertreter
__________________________________ als weiteres
Mitglied in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der
Gemeinde Bentwisch zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
U N D
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung Bentwisch wählt als
stellvertretendes Mitglied
für Herrn Dirk Albrecht
den Gemeindevertreter
__________________________________
als weiteres Mitglied in den Amtsausschuss
des Amtes Rostocker Heide.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertreter Jan Zielke hat mit
Schreiben vom 12.10.2020 sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Herr Zielke war über den Wahlvorschlag der
Wählergruppe Bürger für Bentwisch (BfB) am 26.05.2019 in die Gemeindevertretung
gewählt worden. Da keine Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der Wählergruppe
vorhanden ist, hat die Wahlleitung bereits gemäß § 46 Absatz 1 und 3
Landeskommunalwahlgesetz M-V das Freibleiben des Sitzes in der Gemeindevertretung
Bentwisch festgestellt und dies öffentlich bekannt gegeben.
Auf der konstituierenden Sitzung der
Gemeindevertretung Bentwisch am 27.06.2019 wurde die Besetzung der Ausschüsse
sowie die Entsendung weiterer Mitglieder der Gemeindevertretung in den Amtsausschuss
beraten und beschlossen.
Demnach war Herr Zielke Mitglied des
Hauptausschusses und Mitglied des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und
Sport der Gemeinde Bentwisch. Weiter war er als Stellvertreter für Herrn Dirk
Albrecht in den Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide entsendet. Die
Gemeindevertretung muss aufgrund der Rücktrittserklärung von Herrn Zielke diese
Positionen nun neu mit einem Gemeindevertreter besetzen. Dabei können auch
unterschiedliche Gemeindevertreter gewählt werden.
Gemäß § 5 Absatz 1 Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch gehören dem Hauptausschuss neben dem Bürgermeister 7 weitere
Mitglieder an. Er wird gemäß § 35 Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nach Verhältniswahl besetzt.
Gemäß § 6 Absatz 3 Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch setzt sich der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport aus 6
Gemeindevertretern und 5 sachkundigen Einwohnern zusammen.
Auch hier erfolgt die Besetzung nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 36 Absatz 1 KV M-V).
Da ein Gemeindevertreter ausgeschieden ist,
kann die Nachbesetzung auch nur durch einen Gemeindevertreter erfolgen.
Andersfalls müsste die Hauptsatzung geändert werden.
Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung
der Gemeindevertretung festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens zur
Nachbesetzung der Ausschüsse sowie zur stellvertretenden Entsendung geben,
findet eine Verhältniswahl statt. Auf Antrag eines Gemeindevertreters muss
geheim gewählt werden.
Finanzierung:
Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich für
die Gemeinde keine zusätzlichen Kosten.