Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr
2021 entsprechend der Anlagen.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die
Gemeinde Rövershagen für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V
Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1
GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Anhand der eingereichten Mittelanforderungen
hat die Verwaltung den Haushalt 2021 für die Gemeinde Rövershagen erarbeitet.
Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor:
- die Satzung,
- der Stellenplan,
- die Produktübersicht,
- der Ergebnisplan mit Produktkonten und
Erläuterungen,
- der Finanzplan mit Produktkonten und
Erläuterungen,
- die Aufstellung der geplanten
Baumpflegearbeiten.
In § 16 GemHVO-Doppik ist
folgendes festgelegt:
(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn
1. der
Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen
Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß
§ 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,
2. im
Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß §
3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..
Der Ergebnishaushalt 2021 der Gemeinde
Rövershagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2024) nur unter
Berücksichtigung von Vorträge ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.
Der Finanzhaushalt 2021 der Gemeinde
Rövershagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2024) nur unter
Berücksichtigung von Vorträge ausgeglichen dargestellt werden.
Stellungnahme der Haupt- und Finanzausschusses:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner
Sitzung am 09.11.2020 den Haushalt 2021 beraten und empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen die Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen und
den einzuarbeitenden Änderungen.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Die im Haupt- und Finanzausschuss besprochenen
sowie weitere Änderungen wurden durch die Verwaltung in den Haushalt 2021
eingearbeitet.
Ihnen liegen zur Beschlussfassung vor:
- die Satzung,
- Rubikon – Erfassung und Auswertung,
- der Vorbericht,
- der Stellenplan,
- der Ergebnishaushalt gesamt und mit Konten,
- die Übersicht über die Erträge und
Aufwendungen,
- der Finanzhaushalt gesamt und mit Konten
sowie
- die Berechnung der Amtsumlage.
Alle weiteren Anlagen gem. § 1 GemHVO-Doppik liegen beim Protokollanten bzw. in der Verwaltung zur Einsicht vor.