Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 entsprechend der Anlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 


Sachverhalt:

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Rövershagen für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1 GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Anhand der eingereichten Mittelanforderungen hat die Verwaltung den Haushalt 2021 für die Gemeinde Rövershagen erarbeitet.

 

Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor:

- die Satzung,

- der Stellenplan, 

- die Produktübersicht,

- der Ergebnisplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- der Finanzplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- die Aufstellung der geplanten Baumpflegearbeiten. 

 

In § 16 GemHVO-Doppik ist folgendes festgelegt: 

(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn

1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,

2. im Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..

 

Der Ergebnishaushalt 2021 der Gemeinde Rövershagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2024) nur unter Berücksichtigung von Vorträge ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.

Der Finanzhaushalt 2021 der Gemeinde Rövershagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2024) nur unter Berücksichtigung von Vorträge ausgeglichen dargestellt werden. 

 

 

 


Stellungnahme der Haupt- und Finanzausschusses:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2020 den Haushalt 2021 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen die Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen und den einzuarbeitenden Änderungen.

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Die im Haupt- und Finanzausschuss besprochenen sowie weitere Änderungen wurden durch die Verwaltung in den Haushalt 2021 eingearbeitet.

 

Ihnen liegen zur Beschlussfassung vor:

- die Satzung,

- Rubikon – Erfassung und Auswertung,

- der Vorbericht,

- der Stellenplan,

- der Ergebnishaushalt gesamt und mit Konten,

- die Übersicht über die Erträge und Aufwendungen,

- der Finanzhaushalt gesamt und mit Konten sowie

- die Berechnung der Amtsumlage.

 

Alle weiteren Anlagen gem. § 1 GemHVO-Doppik liegen beim Protokollanten bzw. in der Verwaltung zur Einsicht vor.