Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 07.10.2019
Vorlage
VZD/1429/2020/GBL
Aktenzeichen
Änderung Hauptsatzung
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die nachfolgende

 

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

der Gemeinde Blankenhagen

 

 

Präambel

 

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.11.2020 und nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock vom __________________ (Aktenzeichen: _______________________) nachfolgende Satzung erlassen:

 

 

Artikel I – Änderung

 

Der § 9 – Öffentliche Bekanntmachungen – Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen vom 07.10.2019 wird wie folgt neu gefasst:

 

(2) Satzungen sowie sonstige öffentlich Bekanntmachungen aufgrund der Vorschriften des BauGB erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln. Die Bekanntmachungstafeln der Gemeinde befinden sich:

- am Gemeindebüro, Dorfstraße 33  am Gemeindehaus „Uns Dörphus“, Schulweg 6

- am Eingang zum Wohngebiet Obstwiese, Parkplatz an der Kreuzung Siedlungsweg/Dorfstr.

- vor dem Bäcker, Dorfstraße 42

- Bushaltestelle „Baumkate“, Mandelshagen  am Trafohäuschen/Sendemast, „Baumkate“

  Mandelshagen

- Bushaltestelle „Rostocker Straße“, Mandelshagen

- Bushaltestelle „Hauptstraße“, Cordshagen

Die Dauer des Aushangs beträgt 14 Tage (Aushangfrist), wobei der Tag des Anschlags und der Tag der Abnahme nicht mitgerechnet werden. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.

 

Artikel II – Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Blankenhagen, den        ________________

 

 

Detlef Kröger

Bürgermeister der Gemeinde Blankenhagen                                                     Siegel

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

In der konstituierenden Sitzung am 01.07.2019 hat die Gemeindevertretung Blankenhagen unter dem Tagesordnungspunkt 8 die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde beschlossen.

Nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde vom 10.09.2019 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung, so dass die Hauptsatzung seit 16.10.2019 in Kraft ist.

 

Mit Schreiben vom 21.09.2020 hat die Gemeindevertreterin Frau Drews beim Amt Rostocker Heide einen schriftlichen Antrag auf Änderung der Hauptsatzung eingereicht (siehe Anlage).

Konkret geht es um die Versetzung sowie Neuanschaffung von Schaukästen für die Gemeinde und in diesem Zusammenhang, da die genauen Standorte der Bekanntmachungstafeln in § 9 der Hauptsatzung geregelt sind, entsprechend auch um eine Satzungsänderung.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 23 Absatz 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist jedes Mitglied der Gemeindevertretung berechtigt, in der Gemeindevertretung und in den Ausschüssen, denen es angehört, Anträge zu stellen.

Der Antrag der Gemeindevertreterin Frau Drews liegt den Gremienmitgliedern zur Beratung vor.

 

Eine Änderung der Hauptsatzung muss gemäß § 5 Absatz 2 KV M-V mit der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen werden. Sie ist der Rechtsaufsichtbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen und darf, bei Änderungen die das Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung betreffen, nur in Kraft gesetzt werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Verletzung von Rechtsvorschriften nicht innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht oder wenn sie vor Ablauf der Frist erklärt hat, dass sie keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht.

 

 

 

Empfehlungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Blankenhagen vom 30.09.2020:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenenthaltungen, dass 2021 zusätzlich ein neuer Schaukasten angeschafft und beim Gemeindehaus „Uns Dörphus“ aufgestellt werden soll.


 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenenthaltungen das Umsetzen des Schaukastens vom alten Gemeindebüro zur Obstwiese (genauer Standort: Eingang WG Obstwiese, Kreuzung Siedlungsweg, am Parkplatz).

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenenthaltungen das Umsetzen des Schaukastens in Mandelshagen von der Bushaltestelle beim Wendekreis zum Trafohäuschen/Sendemast.

 


Finanzierung:

Für die Satzungsänderung als solches entstehend der Gemeinde keine Kosten. Je nachdem welche Änderungsentscheidungen getroffen werden, sind eventuell allerdings Folgekosten zu beachten.

Für die Anschaffung eines neuen Schaukastens sind Mittel in Höhe von ca. 1.000,00 € notwendig. Die Umsetzung an einen neuen Standort kostet in etwa 100 €.

Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2021 wurden Gelder für einen neuen Schaukasten eingeplant.