Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die nachfolgende
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Blankenhagen
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.
777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.11.2020 und nach
Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock vom
__________________ (Aktenzeichen: _______________________) nachfolgende Satzung
erlassen:
Artikel I – Änderung
Der § 9 – Öffentliche Bekanntmachungen – Absatz 2 der Hauptsatzung der
Gemeinde Blankenhagen vom 07.10.2019 wird wie folgt neu gefasst:
(2) Satzungen sowie
sonstige öffentlich Bekanntmachungen aufgrund der Vorschriften des BauGB
erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln. Die Bekanntmachungstafeln
der Gemeinde befinden sich:
- am
Gemeindebüro, Dorfstraße 33 am Gemeindehaus „Uns Dörphus“, Schulweg 6
- am Eingang zum Wohngebiet Obstwiese,
Parkplatz an der Kreuzung Siedlungsweg/Dorfstr.
- vor dem Bäcker,
Dorfstraße 42
- Bushaltestelle
„Baumkate“, Mandelshagen am Trafohäuschen/Sendemast,
„Baumkate“
Mandelshagen
- Bushaltestelle
„Rostocker Straße“, Mandelshagen
- Bushaltestelle
„Hauptstraße“, Cordshagen
Die Dauer des
Aushangs beträgt 14 Tage (Aushangfrist), wobei der Tag des Anschlags und der
Tag der Abnahme nicht mitgerechnet werden. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf
des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.
Artikel II – Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Blankenhagen, den ________________
Detlef Kröger
Bürgermeister der
Gemeinde Blankenhagen Siegel
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
In der konstituierenden Sitzung am 01.07.2019
hat die Gemeindevertretung Blankenhagen unter dem Tagesordnungspunkt 8 die
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde beschlossen.
Nach Genehmigung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde vom 10.09.2019 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung,
so dass die Hauptsatzung seit 16.10.2019 in Kraft ist.
Mit Schreiben vom 21.09.2020 hat die
Gemeindevertreterin Frau Drews beim Amt Rostocker Heide einen schriftlichen
Antrag auf Änderung der Hauptsatzung eingereicht (siehe Anlage).
Konkret geht es um die Versetzung sowie
Neuanschaffung von Schaukästen für die Gemeinde und in diesem Zusammenhang, da
die genauen Standorte der Bekanntmachungstafeln in § 9 der Hauptsatzung
geregelt sind, entsprechend auch um eine Satzungsänderung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 23 Absatz 4 Kommunalverfassung für das
Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist jedes Mitglied der Gemeindevertretung
berechtigt, in der Gemeindevertretung und in den Ausschüssen, denen es
angehört, Anträge zu stellen.
Der Antrag der Gemeindevertreterin Frau Drews
liegt den Gremienmitgliedern zur Beratung vor.
Eine Änderung der Hauptsatzung muss gemäß § 5
Absatz 2 KV M-V mit der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung
beschlossen werden. Sie ist der Rechtsaufsichtbehörde vor der Ausfertigung
anzuzeigen und darf, bei Änderungen die das Verfahren der öffentlichen
Bekanntmachung betreffen, nur in Kraft gesetzt werden, wenn die
Rechtsaufsichtsbehörde die Verletzung von Rechtsvorschriften nicht innerhalb
von zwei Monaten geltend gemacht oder wenn sie vor Ablauf der Frist erklärt
hat, dass sie keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht.
Empfehlungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der
Gemeinde Blankenhagen vom 30.09.2020:
Der Ausschuss für
Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Stimmenenthaltungen, dass 2021 zusätzlich ein neuer Schaukasten angeschafft
und beim Gemeindehaus „Uns Dörphus“ aufgestellt werden soll.
Der Ausschuss für
Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Stimmenenthaltungen das Umsetzen des Schaukastens vom alten Gemeindebüro zur
Obstwiese (genauer Standort: Eingang WG Obstwiese, Kreuzung Siedlungsweg, am
Parkplatz).
Der Ausschuss für
Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Stimmenenthaltungen das Umsetzen des Schaukastens in Mandelshagen von der
Bushaltestelle beim Wendekreis zum Trafohäuschen/Sendemast.
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung als solches entstehend
der Gemeinde keine Kosten. Je nachdem welche Änderungsentscheidungen getroffen
werden, sind eventuell allerdings Folgekosten zu beachten.
Für die Anschaffung eines neuen Schaukastens
sind Mittel in Höhe von ca. 1.000,00 € notwendig. Die Umsetzung an einen neuen
Standort kostet in etwa 100 €.
Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr
2021 wurden Gelder für einen neuen Schaukasten eingeplant.