Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen fasst den folgenden
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 13 „Schulstandort
an der Köhlerstrat“
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen billigt den vorliegenden
Entwurf des Bebauungsplanes und den Entwurf der Begründung zum B-Plan
Nr. 13 mit der Gebietsbezeichnung „Schulstandort an der Köhlerstrat“ vom
28.09.2020 mit der Änderung, den gesamten Grünstreifen als Abschirmgrün mit der Option, in einem
Abstand von mindestens 20 m zu den angrenzenden Wohngrundstücken die Nutzung
als Schulgarten zuzulassen, festzusetzen.
Das
Abschirmgrün ist zur Einhaltung des Schutzzweckes komplett einzuzäunen.
Der Zugang für
Schulgarten oder Pflege der Fläche ist durch abschließbares Tor zu gewährleisten.
Siehe Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Der geänderte Entwurf
einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme
nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.
3.
Die
öffentliche Auslegung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde bekannt zu machen.
und
Beschlussvorschlag 2
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
zum Bebauungsplanes Nr. 13 einem städtebaulichen Vertrag mit dem Landkreis
Rostock zu schließen, der u.a. die
Kostenfreihaltung der Gemeinde, die Klärung Löschwasser- und Oberflächenentwässerungssituation,
die Anbindung der Buswendeschleife an die Köhlerstrat sowie die gesamte
Einzäunung des Abschirmgrüns regelt.
Der Vertrag ist vor Satzungsbeschluss zu
schließen.
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung Rövershagen hat am 22.06.2020 den Beschluss zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 13 mit dem Ziel gefasst, Baurecht für den Ersatzneubau
der „Europaschule Rövershagen“ zu schaffen, die sich in der Trägerschaft
des Landkreises Rostock befindet.
Der vorliegende Entwurf wurde nach Hinweisen aus dem Bauausschuss vom 14.09.2020 hinsichtlich einer Erweiterung von Baugrenzen, der Regenentwässerung, der Schaffung eines Ersatzquartiers für Mauersegler sowie der Zulässigkeit/Festsetzung eines Schulgartens in der westlichen Grünfläche überarbeitet. Er soll nun öffentlich ausgelegt und den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Stellungnahme vorgelegt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der
Bauausschusssitzung wurde die geplante Bebauung des Standortes und der
sich daran orientierende Entwurf des Bebauungsplanes vorgestellt.
Tenor der Hinweise aus dem Bauausschuss war die
Sicherung der Oberflächenwasserableitung sowie der Schutz der an das
Gymnasiumgrundstück angrenzende Wohngrundstücke durch sich Abends auf dem
Schulgelände aufhaltenden Jugendliche.
Die Anmerkung des Landkreises, dass dies durch
Kameraüberwachung verhindert werden soll, griff nicht wirklich.
Im Ergebnis wurde besprochen diesen Bereich
teilweise als Nutzung für einen Schulgarten zu definieren und die Restfläche
hinter dem vorhandenen Wall aus Fläche für den Ausgleich für die zu fällenden
Bäume im Bereich der Buswendeschleife.
Im Entwurf des Bebauungsplanes wurde jetzt eine
private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Baumhain, Schulgarten bzw.
Abschirmgrün festgesetzt und durch ein Nutzungsartengrenze getrennt.
Damit kann aus Sicht der Verwaltung der
geforderte Schutz der Wohnbebauung nicht sichergestellt werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher den gesamten
Grünstreifen als Abschirmgrün zu definieren, in dessen Bereich, im Abstand von
mindestens 20 m zu den angrenzenden Wohngrundstücken auch die Nutzung als
Schulgarten eröffnet wird. Das Abschirmgrün ist zur Einhaltung des
Schutzzweckes von der Schulnutzung durch Zaun zu trennen. Der Zugang zu einem
eventuell angelegten Schulgarten oder zur Pflege der Fläche kann durch ein Tor
gelöst werden.
Die Verwaltung wollte noch einmal die Anregung
geben, die Baugrenze großzügiger zu definieren, vor allem den Bereich der
Rettungswache in das gesamte Baufeld einzubeziehen und nur die
Nutzungsartengrenze für die Feuerwache zu definieren.
Da dies jedoch bereits in der
Bauausschusssitzung vorgetragen wurde und der B-Planentwurf durch den Landkreis
diesen Vorschlag nicht aufgenommen hat, wird nicht weiter darauf eingegangen.
Der Bauausschuss hatte noch das Thema
Löschwasserbereitstellung andiskutiert und einen Hydranten angrenzend an den
Bereich des Trainingsplatzes avisiert, um beide Bereiche abdecken zu können.
Da dieser Standort außerhalb des
Geltungsbereiches des B-Planes liegt, kann dieser nicht als Festsetzung
aufgenommen werden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, in einem
städtebaulichen Vertrag mit dem Landkreis u.a. die Kostenfreihaltung der
Gemeinde, die Klärung der Löschwasser- und Oberflächenentwässerungssituation,
die Anbindung der Buswendeschleife an die Köhlerstrat sowie die gesamte
Einzäunung des Abschirmgrüns zu regeln.
Der Vertrag ist vor Satzungsbeschluss zu
schließen.
Finanzierung:
Der Gemeinde dürfen keine Kosten entstehen.