Betreff
Beschluss der Germeindevertretung Bentwisch zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Altgemeinde Klein Kussewtiz der Gemeinde Bentwisch
Vorlage
VBE/2726/2020/GBE
Aktenzeichen
Aufstellungsbeschluss Änd. FNP
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bentwisch (Aufstellungsbeschluss):

 

1.

Für den Ortsteil Klein Kussewitz der Gemeinde Bentwisch soll der rechtswirksame Teilflächennutzungsplan der Altgemeinde Klein Kussewitz geändert werden.

 

 

 

Es werden folgende Ziele angestrebt:

 

·         Darstellung eines Sondergebietes Brennerei im Westen des Ortsteils,

·         Änderung der Fläche für Gewerbe G2 in eine Ausgleichsfläche,

·         Änderung der Fläche für Gewerbe G3 in eine gemischte Baufläche,

·         Änderung der Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz in eine Fläche für den Gemeinbedarf,

·         Änderung einer Teilfläche der Fläche für Gewerbe G1 in eine gemischte Baufläche,

·         Darstellung einer Wohnbaufläche zwischen dem G1 und der Wohnbaufläche W8

·         Erweiterung der gemischten Baufläche M2 im südlichen Bereich des Gutsparks,

·         Ausweisung zweier Wohnbauflächen im Süden des W9,

·         Ausweisung einer Wohnbaufläche im Süden des M2, auf der bisher dargestellten Waldfläche,

·         Änderung der Grünfläche mit Zweckbestimmung Golfplatz in eine Landwirtschaftliche Fläche,

·         Aktualisierung der Plangrundlage,

·         Darstellung der vorhandenen gesetzlich geschützten Biotope und Ausgleichsmaßnahmen.

 

 

2.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Neugestaltung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch Bereithaltung des Vorentwurfs zu jedermanns Einsicht mit entsprechender Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchgeführt werden.

 

3.

Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sie nach   § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig von der Planungsabsicht zu unterrichten, um Stellungnahme zu bitten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Sachverhalt:

Unter Bezugnahme auf die Entscheidung der Gemeindevertretung Bentwisch hinsichtlich den Anträgen zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Altgemeinde Klein Kussewitz (Beschluss VBE/ 2725/2020/GBE) soll mit diesem Beschluss das Änderungsverfahren eingeleitet werden.

Es handelt sich dabei nur um den Beschluss zur Aufstellung.

Der Vorentwurf wird nach Beauftragung der städtebaulichen Planungsleistungen durch die Interessengemeinschaft „Klein Kussewitz“ in der Gemeinde zur Diskussion und Beschlussfassung gestellt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Wie bereits in der Vorlage VBE/2725/2020/GBE erläutert, soll zur Baurechtschaffung ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Dazu wird es einen gesonderten Beschluss geben.

Um den im Bauausschuss besprochenen Ablauf der ineinandergreifenden Bauleitplanungen darzustellen wird in der Anlage der vorgesehene Ablauf zur Erläuterung beigefügt.

 

Stellungnahme des Bauausschusses:

Der Bauausschuss hat der Gemeindevertretung mit 6 Ja Stimmen die Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Altgemeinde Klein Kussewitz empfohlen.

 


Finanzierung:

Kosten entstehen der Gemeinde für das Bauleitplanverfahren nicht, da die Beauftragung der städtebaulichen Planungsleistungen sowie aller damit verbunden Kosten durch die Interessengemeinschaft „Klein Kussewitz“ durch Direktbeauftragung erfolgt.

 

 

 

Die Beschlussvorlage wurde in der GVS am 01.10.2020 zurückgestellt. In einer Einwohnerversammlung soll den Klein Kussewitzer Anwohnern die Möglichkeit zur Mitgestaltung gegeben werden.

Diese fand am 19.10.2020 statt.

Die in der Sitzung besprochenen Themen und die bis zur Sitzung des Bauausschusses noch eingegangenen Vorschläge/Anregungen/Bedenken werden durch den Stadtplaner auf der BA-Sitzung vorgestellt.

Im Ergebnis sollen die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Teilfächennutzungsplanes der Altgemeinde Klein Kussewitz für den Ortsteil Klein Kussewitz formuliert werden.

 

Stellungnahme des Bauausschusses vom 11.11.2020

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen , 2 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung den Aufstellungsbeschluss mit den im Beschlussvorschlag definierten Änderungszielen – welche in Zusammenarbeit mit den Klein-Kussewitzer Einwohnern in einer Einwohnerversammlung und schriftlichen Stellungnahmen nach der Einwohnerversammlung und Wortbeiträgen auf der BA-Sitzung am 11.11.2020 entstanden sind, zu fassen.

 

Damit wird das Änderungsverfahren eingeleitet, in welchem dann im Rahmen der jeweiligen öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs und des Entwurfs Jedermann die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wird.