Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Bentwisch (Aufstellungsbeschluss):
1. |
Für den Ortsteil Klein Kussewitz der Gemeinde Bentwisch soll der rechtswirksame Teilflächennutzungsplan der Altgemeinde Klein Kussewitz geändert werden. |
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Es werden folgende Ziele
angestrebt: · Darstellung eines Sondergebietes Brennerei im Westen des Ortsteils, · Änderung der Fläche für Gewerbe G2 in eine Ausgleichsfläche, · Änderung der Fläche für Gewerbe G3 in eine gemischte Baufläche, · Änderung der Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz in eine Fläche für den Gemeinbedarf, · Änderung einer Teilfläche der Fläche für Gewerbe G1 in eine gemischte Baufläche, · Darstellung einer Wohnbaufläche zwischen dem G1 und der Wohnbaufläche W8 · Erweiterung der gemischten Baufläche M2 im südlichen Bereich des Gutsparks, · Ausweisung zweier Wohnbauflächen im Süden des W9, · Ausweisung einer Wohnbaufläche im Süden des M2, auf der bisher dargestellten Waldfläche, · Änderung der Grünfläche mit Zweckbestimmung Golfplatz in eine Landwirtschaftliche Fläche, · Aktualisierung der Plangrundlage, · Darstellung der vorhandenen gesetzlich geschützten Biotope und Ausgleichsmaßnahmen. |
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2. |
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und sich
wesentlich unterscheidende Lösungen für die Neugestaltung des Gebiets in
Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch Bereithaltung des Vorentwurfs zu
jedermanns Einsicht mit entsprechender Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung durchgeführt werden. |
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3. |
Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sie nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig von der Planungsabsicht zu unterrichten, um Stellungnahme zu bitten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. |
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4. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung der Gemeindevertretung Bentwisch
hinsichtlich den Anträgen zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes der
Altgemeinde Klein Kussewitz (Beschluss VBE/ 2725/2020/GBE) soll mit diesem
Beschluss das Änderungsverfahren eingeleitet werden.
Es handelt sich dabei nur um den Beschluss zur Aufstellung.
Der Vorentwurf wird nach Beauftragung der städtebaulichen
Planungsleistungen durch die Interessengemeinschaft „Klein Kussewitz“ in der
Gemeinde zur Diskussion und Beschlussfassung gestellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Wie bereits in der Vorlage VBE/2725/2020/GBE
erläutert, soll zur Baurechtschaffung ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Dazu wird es einen gesonderten Beschluss geben.
Um den im Bauausschuss besprochenen Ablauf der
ineinandergreifenden Bauleitplanungen darzustellen wird in der Anlage der
vorgesehene Ablauf zur Erläuterung beigefügt.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss hat der Gemeindevertretung mit
6 Ja Stimmen die Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Altgemeinde Klein
Kussewitz empfohlen.
Finanzierung:
Kosten entstehen der Gemeinde für das
Bauleitplanverfahren nicht, da die Beauftragung der städtebaulichen
Planungsleistungen sowie aller damit verbunden Kosten durch die
Interessengemeinschaft „Klein Kussewitz“ durch Direktbeauftragung erfolgt.
Die Beschlussvorlage wurde in der GVS am 01.10.2020 zurückgestellt. In
einer Einwohnerversammlung soll den Klein Kussewitzer Anwohnern die Möglichkeit
zur Mitgestaltung gegeben werden.
Diese fand am 19.10.2020 statt.
Die in der Sitzung besprochenen Themen und die bis zur Sitzung des
Bauausschusses noch eingegangenen Vorschläge/Anregungen/Bedenken werden durch
den Stadtplaner auf der BA-Sitzung vorgestellt.
Im Ergebnis sollen die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses zur
Änderung des Teilfächennutzungsplanes der Altgemeinde Klein Kussewitz für den
Ortsteil Klein Kussewitz formuliert werden.
Stellungnahme des Bauausschusses vom 11.11.2020
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen , 2 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung
den Aufstellungsbeschluss mit den im Beschlussvorschlag definierten
Änderungszielen – welche in Zusammenarbeit mit den Klein-Kussewitzer Einwohnern
in einer Einwohnerversammlung und schriftlichen Stellungnahmen nach der
Einwohnerversammlung und Wortbeiträgen auf der BA-Sitzung am 11.11.2020
entstanden sind, zu fassen.
Damit wird das Änderungsverfahren eingeleitet,
in welchem dann im Rahmen der jeweiligen öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs
und des Entwurfs Jedermann die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wird.