Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt
die Eilentscheidung des Bürgermeisters
- Zum Erwerb eines
15‘ Containers
- Zur Bereitstellung
der für den Erwerb sowie Aufstellung des Containers notwendigen
finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 4,961,00 € brutto aus dem
Produktkonto 57300 5621000/7621000
in Höhe von 4 T€ sowie 1 T€ aus dem Produktkonto 54100 5233800/7233800
UND
2. Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt
den Standort zur Aufstellung des Containers auf dem Flurstück 26/7 und 27/20
der Flur 6 Gemarkung Gelbensande gem. beigefügtem Lageplan.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Bitte mit Beschlussvorlage aus der Einladung zur GVS austauschen.
Die Änderungen in der Beschlussvorlage sind „Fett“ gedruckt.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen „Osmose“ muss das Nebengebäude
(Holzschuppen) am Heidetreff, welches direkt am Fuß der zu sanierenden
Wallfläche steht, entfernt werden. Das Gebäude nimmt die notwendigen Utensilien
für die jeden Montag stattfindende „Tafel“ auf.
Auf Grund des Zustandes des Gebäudes ist ein Umsetzen nicht mehr möglich.
Zur Unterbringung der Anlieferungskisten für die „Tafel“ etc. muss für
den Zeitraum der Sanierung der OSMOSE eine Ausweichunterkunft geschaffen
werden.
Die Gemeindevertretung hat dafür in Ihren Haushaltsnachtrag 2020 unter
dem Produktkonto 57300 5621000 finanzielle Mittel in Höhe von 4 T€ für die
Miete eines Containers eingeplant.
Im Rahmen der Vorbereitung der für einen 20‘ Container notwendigen
Baugenehmigung und dem logistisch am sinnvollsten geplanten Standort, ergibt
sich die Notwendigkeit der Genehmigungsbehörde nachzuweisen, dass die
Grundstücksgrenzen des Vorhabenstandortes festgestellt sind. Ist dies nicht der
Fall, muss der für den Bauantrag notwendige Lageplan durch einen Vermesser
gefertigt werden.
Da die Flurstücke der Gemeinde nicht in einem Grundbuch gelistet sind,
wäre außerdem eine Vereinigungsbaulast beim Landkreis zu veranlassen.
Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister und der Leiterin des Heidetreffs
reicht zur Unterbringung der „Anlieferungskisten“ auch ein 15‘ Container aus.
Da dieser unter 10 m² Grundfläche bleibt, ist keine Baugenehmigung
einzuholen - Verfahrensfrei nach § 61 LBauO M-V.
Diese Prämisse bedeutet, dass die Gemeinde unabhängig von einem
Baugenehmigungsverfahren diesen Container flexibel einsetzen und umsetzen kann.
Nun stellte sich die Frage, ob ein Container gemietet und wieder
abgegeben wird, oder ob statt der Mietzahlung diese Mittel zur Anschaffung
eines Containers eingesetzt werden.
Die Ermittlung zu Mietkosten gestalteten sich schwierig, da die meisten
Unternehmen diese beliebte Containergröße nur verkaufen. Vermietet werden 10‘
Container und dann ab 20‘.
Ein Mietpreisangebot liegt der Verwaltung vor. Es beläuft sich auf brutto
1.646,96 €/Jahr (19 % MwSt.) inkl. An- und Abfahrt.
Die Preisermittlung für den Kauf eines Containers ergab, dass diese auf
Grund der Größe so beliebt sind, dass diese Container schwer zu bekommen und
damit relativ preisintensiv sind.
Die Preisspanne für neue Container, die auf Rechnung zu erhalten sind,
beläuft sich nach Angebotseinholung und Nachfrage beginnend ab 2.990,00 € netto
nach oben offen.
Ein Angebot zum Kauf eines gebrauchten Containers (auf Rechnung) belief
sich auf 3.500 netto.
Zwei weitere gebrauchte Container waren nur ohne Rechnung zu erhalten und
konnten damit nicht berücksichtigt werden.
Lieferfristen für preislich akzeptable Container betragen bis zu 14
Wochen.
Nach Rücksprache mit Frau Riahi, GAA am 22.09.2020 ist derzeit nicht
klar, wieviel Fläche zwischen Wall und dem Gebäude des Heidetreffs für die
Sanierung in Anspruch genommen werden muss.
Ob das jetzige Gebäude für die Fahrradwerkstatt stehen bleiben kann, ist
unwahrscheinlich.
Mit der Baufeldfreimachung (Fällarbeiten) soll nach Aussagen von Frau
Riahi bereits am 19.10.2020 begonnen werden.
Die Gemeinde ist zeitlich damit im Zugzwang, da bis dahin das Gebäude
bereits zurückgebaut und der Container stehen muss.
Nachdem der Verwaltung durch die Firma Pfefferer aus Monheim, Bayern
nicht nur das preislich günstigste Angebot abgegeben, sondern auch die zeitlich
kurzfristigste Lieferung von 2 – 3 Tagen nach Zahlungseingang angeboten wurde
und nur noch ein Container so kurzfristig lieferbar war, hat der Bürgermeister
entschieden, diesen Container zu erwerben und nicht zu mieten.
Grundlage dieser Entscheidung war, dass
- dieser Container flexibel einsetzbar und ohne
Baugenehmigung umsetzbar ist
- die unmittelbare Nachnutzung des Containers
für die Fahrradwerkstatt erfolgen kann oder
- eine andere Nachnutzung für Bauhof, FFW oder
andere Bedarfe abgedeckt werden kann und
- der Wiederverkauf des Containers jederzeit
möglich ist.
Kosten:
Container 2.990,00 € netto
80,00 € netto für Diebstahlkappe
80,00 € netto für die RAL Farbe blau
(keine Abwahl möglich)
690,00 € netto Frachtkosten (ohne Abladen)
Gesamt: 3.840,00 €
netto
614,40 € netto 16% MwSt.
Brutto 4.454,40 €
Der Auftrag wurde am 22.09.2020 auf Grundlage der Eilentscheidung des
Bürgermeisters ausgelöst.
Damit ist sichergestellt, dass der Container rechtzeitig aufgestellt und
genutzt werden kann.
Diese Vorlage dient der Bestätigung der Eilentscheidung des
Bürgermeisters hinsichtlich Kauf statt Miete, der Auftragsauslösung sowie der
Sicherung der Finanzierung der Mehrkosten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung befürwortet diese Entscheidung
aus den bereits vorgenannten Gründen.
Außerdem betrachtet die Verwaltung noch die
folgenden Aspekte.
Sollte der Container gemietet werden, ist nach
Fertigstellung der Sanierungsarbeiten wieder ein Gebäude für die Unterbringung
der „Anlieferungskisten“ notwendig. Geschätzte Kosten für eine ähnliche
Unterbringung wie bisher, ggf. mit Integration der Fahrradwerkstatt oder als
Einzelgebäude, mit Baugenehmigung rd. 2,5 – 3 T€, hinzu kommen die gezahlten
Mietkosten des Containers von rd. 1,7 T€ pro Jahr (oder mehr, wenn längere
Nutzung nötig wird). Der geplante Sanierungsbeginn des Walls ist im August 2021
vorgesehen. Die Standzeit des Containers beträgt somit mindestens 2 Jahre –
Mietzins mind. 3,4 T€.
Steht Ihr gemeindliches „Großprojekt“ unter
Einbeziehung der dann sanierten Osmosefläche, ist das Gebäude überflüssig. Ob
ein Verkauf noch möglich wäre, wäre vom Zustand abhängig.
Bauen Sie kein neues Gebäude und mieten den
Container länger, zahlen sie mehr als den Anschaffungspreis eines neuen
Containers auf Grund der längeren Nutzungsdauer.
Lt. § 39 (3) 3 + 4 KV MV entscheidet der
Bürgermeister anstelle des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung in
äußerst dringlichen Fällen.
Die Gemeindevertretung muss die Eilentscheidung
des Bürgermeisters bestätigen sowie die Finanzierung beschließen.
Lt. § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde
darf der Bürgermeister außerplanmäßige Ausgaben in dieser Höhe nicht
entscheiden.
Seitens des Bürgermeisters soll der Beschluss
außerdem dazu dienen, dass der Standort des Containers durch die
Gemeindevertretung bestätigt wird.
Der Container wurde so angeordnet, dass er zum,
Fußweg hin zu öffnen ist. Abstand zum Fußweg = Tiefe der Türen.
Entfernung zum Heidetreff rd. 15 m, um die
Fenster nicht zu verdunkeln.
Sollte auf Grund der Sanierungsmaßnahmen der
Standort verändert werden müssen, erfolgt die Umsetzung in Absprache mit der
GAA.
Der mit Bürgermeister und der Leiterin des Heidetreffs abgestimmte und
durch die Verwaltung dargestellte Standort muss geändert werden, da sich in diesem
Bereich die Aufstellfläche für die FFW befindet.
Den nunmehr am 25.09.2020 Vor-Ort neu festgelegte Standort im Beisein von Bürgermeister, Leiterin der Heidetreffs sowie Mitgliedern der FFW finden Sie in dem ebenfalls auszutauschenden Lageplan.
Finanzierung:
Leider war eine vom Bürgermeister angestrebte Kostenfreihaltung der
Gemeinde für die Entladung des Containers nicht zu erreichen.
Durch die Verwaltung wurden deshalb bei mehreren Firmen der Preise
abgefragt.
Die Angebote wurden, um Sie vergleichbar zu machen auf ein einheitliches
Niveau gebracht und beinhalten die Kosten für: An- und Abfuhr, Kranstunden,
Standgebühr/Wartezeit sowie 16% MWSt.
Firma |
Preis brutto |
Fa.
Pfefferer |
2.273,60 € |
HN-Krane |
608,40 € |
Fa.
Kähler |
585,80 € |
Abschlepp-Harry |
539,40 € |
TGR |
506,60 € |
Hinzuzufügen wäre, dass das Angebot der Fa. TGR ein Festpreis ist.
Die anderen Angebote könnten sich im ungünstigsten Fall noch erhöhen.
Die Verwaltung empfiehlt daher der Fa. TGR aus Bentwisch den Auftrag zu
erteilen.
Die dafür notwendigen finanziellen Mittel müssen ebenfalls noch durch die
Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel kann ebenfalls aus dem
Produktkonto 54100 5233800/7233800 (Straßenunterhaltung) erfolgen.
Unter dem Produktkonto 57300 5621000/7621000 stehen für die Miete
des Containers 4 T€ zur Verfügung.
Für den Erwerb des Containers muss die Gemeinde
beschließen, die finanziellen Mittel
für den Erwerb zur Verfügung zu stellen sowie
die fehlenden 961,00 € (454,40 €+506,60 €) bereit zu stellen.
Im Produktkonto 54100 5233800/7233800
(Straßenunterhaltung) stehen derzeit noch 4.571,50 € zur Verfügung.
Diese Mittel werden in 2020 nicht mehr voll
ausgeschöpft so dass daraus die fehlenden Mittel zur Verfügung gestellt werden
können.
Unter dem Produktkonto 57300 5621000/7621000 stehen für die Miete
des Containers 4 T€ zur Verfügung.
Für den Erwerb des Containers muss die Gemeinde
beschließen, die finanziellen Mittel
für den Erwerb zur Verfügung zu stellen sowie
die fehlenden 961,00 € (454,40 €+506,60 €) bereit zu stellen.
Im Produktkonto 54100 5233800/7233800
(Straßenunterhaltung) stehen derzeit noch 4.571,50 € zur Verfügung.
Diese Mittel werden in 2020 nicht mehr voll
ausgeschöpft so dass daraus die fehlenden Mittel zur Verfügung gestellt werden
können.