Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters hinsichtlich der Beauftragung zum Erwerb eines 15' Containers inkl. dessen Finanzierung
Vorlage
VBE/1879/2020/GGE
Aktenzeichen
Container Heidetreff
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters

 

  1. Zum Erwerb eines 15‘ Containers
  2. Zur Bereitstellung der für den Erwerb sowie Aufstellung des Containers notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 4,961,00 € brutto aus dem Produktkonto  57300 5621000/7621000 in Höhe von 4 T€ sowie 1 T€ aus dem Produktkonto 54100 5233800/7233800

 

UND

 

 

2. Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt den Standort zur Aufstellung des Containers auf dem Flurstück 26/7 und 27/20 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande gem. beigefügtem Lageplan.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Bitte mit Beschlussvorlage aus der Einladung zur GVS austauschen.

 

Die Änderungen in der Beschlussvorlage sind „Fett“ gedruckt.

 

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen „Osmose“ muss das Nebengebäude (Holzschuppen) am Heidetreff, welches direkt am Fuß der zu sanierenden Wallfläche steht, entfernt werden. Das Gebäude nimmt die notwendigen Utensilien für die jeden Montag stattfindende „Tafel“ auf.

Auf Grund des Zustandes des Gebäudes ist ein Umsetzen nicht mehr möglich.

Zur Unterbringung der Anlieferungskisten für die „Tafel“ etc. muss für den Zeitraum der Sanierung der OSMOSE eine Ausweichunterkunft geschaffen werden.

Die Gemeindevertretung hat dafür in Ihren Haushaltsnachtrag 2020 unter dem Produktkonto 57300 5621000 finanzielle Mittel in Höhe von 4 T€ für die Miete eines Containers eingeplant.

 

Im Rahmen der Vorbereitung der für einen 20‘ Container notwendigen Baugenehmigung und dem logistisch am sinnvollsten geplanten Standort, ergibt sich die Notwendigkeit der Genehmigungsbehörde nachzuweisen, dass die Grundstücksgrenzen des Vorhabenstandortes festgestellt sind. Ist dies nicht der Fall, muss der für den Bauantrag notwendige Lageplan durch einen Vermesser gefertigt werden.

Da die Flurstücke der Gemeinde nicht in einem Grundbuch gelistet sind, wäre außerdem eine Vereinigungsbaulast beim Landkreis zu veranlassen.

 

Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister und der Leiterin des Heidetreffs reicht zur Unterbringung der „Anlieferungskisten“ auch ein 15‘ Container aus.

 

Da dieser unter 10 m² Grundfläche bleibt, ist keine Baugenehmigung einzuholen - Verfahrensfrei nach § 61 LBauO M-V.

 

Diese Prämisse bedeutet, dass die Gemeinde unabhängig von einem Baugenehmigungsverfahren diesen Container flexibel einsetzen und umsetzen kann.

 

Nun stellte sich die Frage, ob ein Container gemietet und wieder abgegeben wird, oder ob statt der Mietzahlung diese Mittel zur Anschaffung eines Containers eingesetzt werden.

 

Die Ermittlung zu Mietkosten gestalteten sich schwierig, da die meisten Unternehmen diese beliebte Containergröße nur verkaufen. Vermietet werden 10‘ Container und dann ab 20‘.

Ein Mietpreisangebot liegt der Verwaltung vor. Es beläuft sich auf brutto 1.646,96 €/Jahr (19 % MwSt.) inkl. An- und Abfahrt.

 

 

Die Preisermittlung für den Kauf eines Containers ergab, dass diese auf Grund der Größe so beliebt sind, dass diese Container schwer zu bekommen und damit relativ preisintensiv sind.

Die Preisspanne für neue Container, die auf Rechnung zu erhalten sind, beläuft sich nach Angebotseinholung und Nachfrage beginnend ab 2.990,00 € netto nach oben offen.

 

Ein Angebot zum Kauf eines gebrauchten Containers (auf Rechnung) belief sich auf 3.500 netto.

Zwei weitere gebrauchte Container waren nur ohne Rechnung zu erhalten und konnten damit nicht berücksichtigt werden.

Lieferfristen für preislich akzeptable Container betragen bis zu 14 Wochen.

 

 

Nach Rücksprache mit Frau Riahi, GAA am 22.09.2020 ist derzeit nicht klar, wieviel Fläche zwischen Wall und dem Gebäude des Heidetreffs für die Sanierung in Anspruch genommen werden muss.

Ob das jetzige Gebäude für die Fahrradwerkstatt stehen bleiben kann, ist unwahrscheinlich.

 

Mit der Baufeldfreimachung (Fällarbeiten) soll nach Aussagen von Frau Riahi bereits am 19.10.2020 begonnen werden.

Die Gemeinde ist zeitlich damit im Zugzwang, da bis dahin das Gebäude bereits zurückgebaut und der Container stehen muss.

 

Nachdem der Verwaltung durch die Firma Pfefferer aus Monheim, Bayern nicht nur das preislich günstigste Angebot abgegeben, sondern auch die zeitlich kurzfristigste Lieferung von 2 – 3 Tagen nach Zahlungseingang angeboten wurde und nur noch ein Container so kurzfristig lieferbar war, hat der Bürgermeister entschieden, diesen Container zu erwerben und nicht zu mieten.

 

Grundlage dieser Entscheidung war, dass

  1. dieser Container flexibel einsetzbar und ohne Baugenehmigung umsetzbar ist
  2. die unmittelbare Nachnutzung des Containers für die Fahrradwerkstatt erfolgen kann oder
  3. eine andere Nachnutzung für Bauhof, FFW oder andere Bedarfe abgedeckt werden kann und
  4. der Wiederverkauf des Containers jederzeit möglich ist.

 

 

Kosten:

Container           2.990,00 € netto

                                    80,00 € netto für Diebstahlkappe

                                    80,00 € netto für die RAL Farbe blau (keine Abwahl möglich)

                                  690,00 € netto Frachtkosten (ohne Abladen)

Gesamt:              3.840,00 € netto

                                  614,40 € netto 16% MwSt.

Brutto   4.454,40 €

 

Der Auftrag wurde am 22.09.2020 auf Grundlage der Eilentscheidung des Bürgermeisters ausgelöst.

Damit ist sichergestellt, dass der Container rechtzeitig aufgestellt und genutzt werden kann.

 

Diese Vorlage dient der Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters hinsichtlich Kauf statt Miete, der Auftragsauslösung sowie der Sicherung der Finanzierung der Mehrkosten.

 

 

  

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung befürwortet diese Entscheidung aus den bereits vorgenannten Gründen.

Außerdem betrachtet die Verwaltung noch die folgenden Aspekte.

Sollte der Container gemietet werden, ist nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten wieder ein Gebäude für die Unterbringung der „Anlieferungskisten“ notwendig. Geschätzte Kosten für eine ähnliche Unterbringung wie bisher, ggf. mit Integration der Fahrradwerkstatt oder als Einzelgebäude, mit Baugenehmigung rd. 2,5 – 3 T€, hinzu kommen die gezahlten Mietkosten des Containers von rd. 1,7 T€ pro Jahr (oder mehr, wenn längere Nutzung nötig wird). Der geplante Sanierungsbeginn des Walls ist im August 2021 vorgesehen. Die Standzeit des Containers beträgt somit mindestens 2 Jahre – Mietzins mind. 3,4 T€.

Steht Ihr gemeindliches „Großprojekt“ unter Einbeziehung der dann sanierten Osmosefläche, ist das Gebäude überflüssig. Ob ein Verkauf noch möglich wäre, wäre vom Zustand abhängig.

 

Bauen Sie kein neues Gebäude und mieten den Container länger, zahlen sie mehr als den Anschaffungspreis eines neuen Containers auf Grund der längeren Nutzungsdauer.

 

Lt. § 39 (3) 3 + 4 KV MV entscheidet der Bürgermeister anstelle des Hauptausschusses oder der Gemeindevertretung in äußerst dringlichen Fällen.

Die Gemeindevertretung muss die Eilentscheidung des Bürgermeisters bestätigen sowie die Finanzierung beschließen.

Lt. § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde darf der Bürgermeister außerplanmäßige Ausgaben in dieser Höhe nicht entscheiden.

 

Seitens des Bürgermeisters soll der Beschluss außerdem dazu dienen, dass der Standort des Containers durch die Gemeindevertretung bestätigt wird.

Der Container wurde so angeordnet, dass er zum, Fußweg hin zu öffnen ist. Abstand zum Fußweg = Tiefe der Türen.

Entfernung zum Heidetreff rd. 15 m, um die Fenster nicht zu verdunkeln.

Sollte auf Grund der Sanierungsmaßnahmen der Standort verändert werden müssen, erfolgt die Umsetzung in Absprache mit der GAA.

 

Der mit Bürgermeister und der Leiterin des Heidetreffs abgestimmte und durch die Verwaltung dargestellte Standort muss geändert werden, da sich in diesem Bereich die Aufstellfläche für die FFW befindet.

Den nunmehr am 25.09.2020  Vor-Ort neu festgelegte Standort im Beisein von Bürgermeister, Leiterin der Heidetreffs sowie Mitgliedern der FFW finden Sie in dem ebenfalls auszutauschenden Lageplan.


Finanzierung:

 

Leider war eine vom Bürgermeister angestrebte Kostenfreihaltung der Gemeinde für die Entladung des Containers nicht zu erreichen.

Durch die Verwaltung wurden deshalb bei mehreren Firmen der Preise abgefragt.

Die Angebote wurden, um Sie vergleichbar zu machen auf ein einheitliches Niveau gebracht und beinhalten die Kosten für: An- und Abfuhr, Kranstunden, Standgebühr/Wartezeit sowie 16% MWSt.

 

Firma

Preis brutto

Fa. Pfefferer

2.273,60 €

HN-Krane

608,40 €

Fa. Kähler

585,80 €

Abschlepp-Harry

539,40 €

TGR

506,60 €

 

Hinzuzufügen wäre, dass das Angebot der Fa. TGR ein Festpreis ist.

 

Die anderen Angebote könnten sich im ungünstigsten Fall noch erhöhen.

Die Verwaltung empfiehlt daher der Fa. TGR aus Bentwisch den Auftrag zu erteilen.

 

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel müssen ebenfalls noch durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel kann ebenfalls aus dem Produktkonto 54100 5233800/7233800 (Straßenunterhaltung) erfolgen.

 

Unter dem Produktkonto  57300 5621000/7621000 stehen für die Miete des Containers 4 T€ zur Verfügung.

Für den Erwerb des Containers muss die Gemeinde beschließen, die finanziellen Mittel

für den Erwerb zur Verfügung zu stellen sowie die fehlenden 961,00 € (454,40 €+506,60 €) bereit zu stellen.

Im Produktkonto 54100 5233800/7233800 (Straßenunterhaltung) stehen derzeit noch 4.571,50 € zur Verfügung.

Diese Mittel werden in 2020 nicht mehr voll ausgeschöpft so dass daraus die fehlenden Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

Unter dem Produktkonto  57300 5621000/7621000 stehen für die Miete des Containers 4 T€ zur Verfügung.

Für den Erwerb des Containers muss die Gemeinde beschließen, die finanziellen Mittel

für den Erwerb zur Verfügung zu stellen sowie die fehlenden 961,00 € (454,40 €+506,60 €) bereit zu stellen.

Im Produktkonto 54100 5233800/7233800 (Straßenunterhaltung) stehen derzeit noch 4.571,50 € zur Verfügung.

Diese Mittel werden in 2020 nicht mehr voll ausgeschöpft so dass daraus die fehlenden Mittel zur Verfügung gestellt werden können.