Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 13.12.2016:
4.
Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 13.12.2016
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für
das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom … und
Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende
4. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde
Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3
der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom
13.12.2016 wie folgt geändert:
In § 3 (2) b) Schöpfwerk Körkwitz
wird für die Waldfläche der Gebührensatz
16,22 €/ha durch den Gebührensatz 13,56 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021
in Kraft.
Gelbensande, den …….
Manfred Labitzke Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
zur 4. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“
1. Grundsätzliches
Nach § 7 des
Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom
09.04.2020, werden die von
Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden
Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach
den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch
genommene Fremdleistungen.
2.
Ermittlung
der gebührenfähigen Kosten und Flächen -
2.1.
allgemeiner
Beitrag
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 27.02.2020 Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Beitragseinheit (6,16 €/ha).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in zwei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen
b) Verkehrsflächen
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Waldflächen |
19,2597 |
0,5 |
9,6298 |
59,32 |
Verkehrsflächen |
1,9403 |
4 |
7,7612 |
47,80 |
gesamt |
21,2000 |
17,3910 |
107,12 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Waldflächen
|
19,2597 |
59,32 |
Verkehrsflächen |
1,9403 |
47,80 |
gesamt |
21,2000 |
107,12 |
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsarten-gruppe |
Fläche in
ha |
Kosten allg.
Beitrag in € |
Verwaltungs- kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldflächen |
19,2597 |
59,32 |
5,93 |
65,25 |
Verkehrsflächen |
1,9403 |
47,80 |
4,78 |
52,58 |
gesamt |
21,2000 |
107,12 |
10,71 |
117,83 |
2.2.
Schöpfwerk
Körkwitz
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 02.03.2020. Darin enthalten sind:
-
die grundsteuerpflichtige Fläche im
Einzugsgebiet (Vorteilsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die
direkt an den WBV zahlen)
- die
Nutzungsart mit ihrem Flächenanteil (Wald)
-
die Höhe der Kosten/des Hebesatzes je
Hektar (12,36 €/ha)
Für die Nutzungsart wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus der Fläche und den Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungskosten 10 % in € |
Beitrag in € |
Wald |
0,0900 |
1,11 |
0,11 |
1,22 |
3.
Gebührenkalkulation
nach Nutzungsarten
Der
Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
3.1.
allgemeiner
Beitrag
a) Waldflächen
Gesamtkosten: 65,25 €
Gesamtfläche: 19,2597 ha
Gebührensatz: 3,39 €/ha
b) Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 52,58 €
Gesamtfläche: 1,9403 ha
Gebührensatz: 27,10
€/ha
3.2.
Schöpfwerk
Körkwitz
Waldfläche
Gesamtkosten: 1,22 €
Gesamtfläche: 0,0900 ha
Gebührensatz: 13,56
€/ha
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter :
Davon anwesend :
Zustimmung:
Ablehnung :
Enthaltung :
Anlagen:
keine
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gelbensande
ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhalt-
ungsverbänden (GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom
14.08.2018 (GVOBl. M-V S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes
„Recknitz-Boddenkette“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im
Verbandsgebiet wahrnimmt.
Die Gemeinde hat dem
Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom
12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und
der Verbandssatzung Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben
und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung
erforderlich sind.
Die von der Gemeinde
Gelbensande zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung
der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ durch
Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in
Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und
Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer,
Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen Grundstücke
im Gebiet der Gemeinde.
Der Beitragsbescheid des
Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 16.03.2020 in Höhe von
insgesamt 108,23 € (Vorjahr 108,45 €) liegt vor. Die von der Gemeinde zu
erhebende Gebühr sollte angepasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Gebührenerhöhung
bzw. –absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.
Grundlage für die neue
Kalkulation ist der Bescheid des Wasser- und Bodenverbandes
„Recknitz-Boddenkette“ vom 16.03.2020 in Höhe von insgesamt 108,23 € d.h.
allgemeiner Beitrag 107,12 € und Schöpfwerk Körkwitz 1,11 € (2019 = 108,45 €).
Der Gesamtaufwand
bemisst sich durch den Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband und
durch den Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).
Bei der Berechnung der
Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche
(21,2000 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird nach Nutzungsartengruppe
und der Flächengröße der jeweiligen Nutzungsart des Flurstücks vorgenommen.
Die Schöpfwerkskosten
werden ebenfalls nach Nutzungsart und der Flächengröße des im Einzugsgebiet des
Schöpfwerks liegenden Flurstücks (0,0900 ha) umgelegt.
Im Ergebnis der neuen
Kalkulation ergeben sich keine Änderungen bei dem allgemeinen Beitrag.
Dieser bleibt
für die Waldflächen bei
3,39 €/ha und
für die Verkehrsflächen
bei 27,10 €/ha.
Der Gebührensatz für die
Schöpfwerkskosten ändert sich von 16,22 €/ha auf 13,56 €/ha.
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung
selbst entstehen der Gemeinde keine Kosten. Die Erträge/Einzahlungen sowie die
Aufwendungen/Auszahlungen des Wasser- und Bodenverband werden im Haushalt
entsprechend geplant. Die Gemeinde Gelbensande selbst ist nicht Eigentümer von
Flächen, die im Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes
„Recknitz-Boddenkette“ liegen.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom
17.09.2020:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Gemeinde Gelbensande empfiehlt der Gemeindevertretung
einstimmig (mit 6 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung), dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen und somit die 4. Änderungssatzung
zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom
13.12.2016 zu beschließen.