Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Recknitz-Boddenkette" vom 13.12.2016
Vorlage
VFA/1875/2020/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 13.12.2016:

 

 

4. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 13.12.2016

 

 

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom … und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende  4. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“  erlassen:

 

 

                                                                                              II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 13.12.2016 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) b) Schöpfwerk Körkwitz

wird für die Waldfläche der Gebührensatz 16,22 €/ha durch den Gebührensatz 13,56 €/ha ersetzt.

 

 

                                                                                              III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Gelbensande, den …….

 

 

Manfred Labitzke                                           Siegel                                                                                                     

   Bürgermeister

 

Gebührenkalkulation

 

zur 4. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“

 

 

1.    Grundsätzliches

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020, werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

 

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

 

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

2.              Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und Flächen -                            

 

2.1.        allgemeiner Beitrag

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 27.02.2020 Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Beitragseinheit (6,16 €/ha).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in zwei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen

b)    Verkehrsflächen

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Waldflächen

19,2597

0,5

9,6298

59,32

Verkehrsflächen

1,9403

      4

7,7612

47,80

gesamt

21,2000

17,3910

107,12

 

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Waldflächen                                                

19,2597

59,32

Verkehrsflächen

1,9403

47,80

gesamt

21,2000

107,12

 

 

 

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

 

Nutzungsarten-gruppe

Fläche

in  ha

Kosten

allg. Beitrag

in €

Verwaltungs-

kosten

10 %

in €

Gesamtkosten

in €

Waldflächen

19,2597

59,32

5,93

65,25

 

Verkehrsflächen

1,9403

47,80

4,78

52,58

 

gesamt

21,2000

107,12

10,71

117,83

 

 

 

 

 

 

2.2.                Schöpfwerk Körkwitz

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 02.03.2020. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Vorteilsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die Nutzungsart mit ihrem Flächenanteil (Wald)

-       die Höhe der Kosten/des Hebesatzes je Hektar (12,36 €/ha)

 

 

Für die Nutzungsart wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus der Fläche und den Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

 

Nutzungsart

Fläche

in ha

Kosten

in €

Verwaltungskosten

10 %

in €

Beitrag

in €

Wald

0,0900

1,11

0,11

1,22

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.       Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten                                                                               

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.                                                                                                                   

 

 

 

3.1.        allgemeiner Beitrag

 

 

a)      Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                65,25 €

 

Gesamtfläche:                                 19,2597 ha

 

Gebührensatz:                                   3,39 €/ha

 

 

 

b)      Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                52,58 €

 

Gesamtfläche:                                   1,9403 ha

 

Gebührensatz:                                27,10 €/ha

 

 

 

 

3.2.        Schöpfwerk Körkwitz

 

 

Waldfläche

 

Gesamtkosten:                                    1,22 €

 

Gesamtfläche:                                     0,0900 ha

 

Gebührensatz:                                 13,56 €/ha

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter :

Davon anwesend :

Zustimmung:

Ablehnung :

Enthaltung :

 

 

 

Anlagen:

keine

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Gelbensande ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhalt- ungsverbänden (GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet wahrnimmt.

Die Gemeinde hat dem Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.

 

Die von der Gemeinde Gelbensande zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.

 

Der Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 16.03.2020 in Höhe von insgesamt 108,23 € (Vorjahr 108,45 €) liegt vor. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Gebührenerhöhung bzw. –absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.

 

Grundlage für die neue Kalkulation ist der Bescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 16.03.2020 in Höhe von insgesamt 108,23 € d.h. allgemeiner Beitrag 107,12 € und Schöpfwerk Körkwitz 1,11 € (2019 = 108,45 €).

Der Gesamtaufwand bemisst sich durch den Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband und durch den Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).

Bei der Berechnung der Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche (21,2000 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen Nutzungsart des Flurstücks vorgenommen.

Die Schöpfwerkskosten werden ebenfalls nach Nutzungsart und der Flächengröße des im Einzugsgebiet des Schöpfwerks liegenden Flurstücks (0,0900 ha) umgelegt.

 

Im Ergebnis der neuen Kalkulation ergeben sich keine Änderungen bei dem allgemeinen Beitrag.

Dieser bleibt

für die Waldflächen bei 3,39 €/ha und

für die Verkehrsflächen bei 27,10 €/ha.

 

Der Gebührensatz für die Schöpfwerkskosten ändert sich von 16,22 €/ha auf 13,56 €/ha.

 


Finanzierung:

Für die Satzungsänderung selbst entstehen der Gemeinde keine Kosten. Die Erträge/Einzahlungen sowie die Aufwendungen/Auszahlungen des Wasser- und Bodenverband werden im Haushalt entsprechend geplant. Die Gemeinde Gelbensande selbst ist nicht Eigentümer von Flächen, die im Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ liegen.

 

 

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.09.2020:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelbensande empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig (mit 6 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung), dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen und somit die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 13.12.2016 zu beschließen.