Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätte
„Zwergenhaus“ rückwirkend zum 01.09.2020 zu genehmigen.
Es werden aufgrund der zwischen dem ASB und dem
Landkreis Rostock schriftlich durchgeführten Entgeltverhandlung folgende
Platzkosten rückwirkend zum 01.09.2020 festgelegt:
Krippe/GT:
1.043,53€
Kita/GT:
630,84€
Hort/GT:
342,77€
Der Bürgermeister und 1. stellv. Bürgermeister
werden ermächtigt, das Einvernehmen der Gemeinde in der vom Landkreis Rostock
auszufertigenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zu erteilen. Die
Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Träger der Kindertagesstätte, der ASB, hat
mit Schreiben vom 17.06.2020 neue Kostenblätter an den Landkreis Rostock
gesandt und diesen zu Entgeltverhandlungen aufgefordert.
Der Grund hierfür liegt hauptsächlich im
Inkrafttreten eines Tarifvertrages, aber auch die Sachkosten sowie die
Kinderzahlen haben sich verändert.
Am 07.09.2020 hat der zuständige Mitarbeiter
des SB Entgeltverhandlungen beim Landkreis Rostock per E-Mail die verhandelten
Entgelte mitgeteilt. Die Entgeltverhandlung fand in diesem Jahr auf dem
Schriftweg zwischen dem Träger der Kindertagesstätte und dem Landkreis Rostock
statt.
Zur Beschleunigung und Vereinfachung der
Entgeltverhandlungen wurde nach Prüfung der Unterlagen dem ASB durch den
Landkreis Rostock in diesem Jahr einmalig eine pauschale Erhöhung von 20%
angeboten.
Der ASB hat hierzu seine Zustimmung erteilt, da
dieses Vorgehen für ihn eine Zeit- und Kostenersparnis bedeutet.
Der Landkreis Rostock hat dieses Vorgehen aus
dem gleichen Grund gewählt, da im Rahmen einer Präsenzverhandlung entsprechend
den Erfahrungswerten des Landkreises Rostock höhere Entgelte zustande gekommen
wären.
Da die Leistungs- und Entgeltvereinbarung
zwischen dem Landkreis Rostock und dem ASB nach wie vor nur im Einvernehmen
mit der Gemeinde abgeschlossen werden kann, ist nunmehr das Einvernehmen
der Gemeinde Bentwisch für die o.g. Vereinbarung erforderlich.
Eine Anpassung der Gemeindeanteile ist nicht
erforderlich, da die Gemeinden seit dem 01.01.2020 eine kindbezogene Pauschale
in Höhe von 149,33€ pro Kind pro Platz pro Monat zahlen (unabhängig von der
Platzart (Krippe, Kita, Hort bzw. ganztags, teilzeit, halbtags)).
Unabhängig von durchgeführten
Entgeltverhandlungen (und deren Ergebnis) oder auch keinen neuen
Entgeltverhandlungen im Jahr 2020 wird sich diese Pauschale zum 01.01.2021 für
alle Gemeinden auf 152,76€ pro Kind pro Platz pro Monat erhöhen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da alle Gemeinden seit dem 01.01.2020 die
gleiche kindbezogene Pauschale zahlen, ist eine Übersicht der unterschiedlichen
Gemeindeanteile hier nicht mehr erforderlich.
Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit ist auch
eine Berücksichtigung der Elternbeiträge nicht mehr erforderlich.
Durch die Entgeltverhandlung erfolgt dennoch
eine Veränderung der Platzkosten für die Kita „Zwergenhaus“ in Bentwisch. Diese
Veränderung stellt sich wie folgt dar:
Platzart |
aktuelle Platzkosten (bis 31.08.2020) |
durch den ASB beantragte
Platzkosten
(ab 01.09.2020) |
verhandelte Platzkosten (=Verhandlungsergebnis) |
Krippe/GT |
869,61 € |
1.123,67 € |
1.043,53
€ |
Krippe/TZ |
521,77 € |
674,20 € |
626,12 € |
Krippe/HAT |
347,84 € |
449,47 € |
417,41 € |
Kita/GT |
525,70 € |
644,41 € |
630,84 € |
Kita/TZ |
315,42 € |
386,65 € |
378,50 € |
Kita/HAT |
210,28 € |
257,76 € |
252,34 € |
Hort/GT |
285,64 € |
348,39 € |
342,77 € |
Hort/TZ |
171,38 € |
209,03 € |
205,66 € |
Bei einem Vergleich der beantragten Platzkosten
zu dem tatsächlichen Verhandlungsergebnis ist erkennbar, dass eine Reduzierung
der (durch den ASB) beantragten Platzkosten durch den Landkreis Rostock erfolgt
ist.
Dennoch steigen die Platzkosten zum 01.09.2020
wie folgt an:
Platzart |
Steigerung der Platzkosten zum
01.09.2020 |
Krippe/GT |
173,92
€ |
Krippe/TZ |
104,35
€ |
Krippe/HAT |
69,57 € |
Kita/GT |
105,14
€ |
Kita/TZ |
63,08 € |
Kita/HAT |
42,06 € |
Hort/GT |
57,13 € |
Hort/TZ |
34,28 € |
Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit seit dem
01.01.2020 hat diese Kostensteigerung keinerlei Auswirkungen für die Eltern.
Da die kindbezogene Pauschale pro Platz und
Monat für das Jahr 2020 (und auch 2021) bereits feststeht, hat diese
Kostensteigerung auch keinerlei Auswirkungen auf den monatlich zu zahlenden
Gemeindeanteil.
Um das Inkrafttreten der neuen Leistungs- und
Entgeltvereinbarung mit den o.g. neuen Platzkosten zu ermöglichen, ist zwingend
eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bentwisch erforderlich.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
15.09.2020:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.
Finanzierung:
Die Entgeltverhandlung hat keine Auswirkungen
auf den Haushaltsansatz 2020 (Produktkonto 36100.5561900 – Regelkostenanteile
der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort).