Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Erteilung des Einvernehmens zur Entgeltverhandlung der Kita "Zwergenhaus" mit Laufzeitbeginn 01.09.2020
Vorlage
VZD/2717/2020/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätte „Zwergenhaus“ rückwirkend zum 01.09.2020 zu genehmigen.

Es werden aufgrund der zwischen dem ASB und dem Landkreis Rostock schriftlich durchgeführten Entgeltverhandlung folgende Platzkosten rückwirkend zum 01.09.2020 festgelegt:

                Krippe/GT: 1.043,53€

                Kita/GT: 630,84€

                Hort/GT: 342,77€

Der Bürgermeister und 1. stellv. Bürgermeister werden ermächtigt, das Einvernehmen der Gemeinde in der vom Landkreis Rostock auszufertigenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zu erteilen. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                            

Zustimmung:                                                     

Ablehnung:                                                        

Enthaltung:                                                          

 


Sachverhalt:

Der Träger der Kindertagesstätte, der ASB, hat mit Schreiben vom 17.06.2020 neue Kostenblätter an den Landkreis Rostock gesandt und diesen zu Entgeltverhandlungen aufgefordert.

Der Grund hierfür liegt hauptsächlich im Inkrafttreten eines Tarifvertrages, aber auch die Sachkosten sowie die Kinderzahlen haben sich verändert.

Am 07.09.2020 hat der zuständige Mitarbeiter des SB Entgeltverhandlungen beim Landkreis Rostock per E-Mail die verhandelten Entgelte mitgeteilt. Die Entgeltverhandlung fand in diesem Jahr auf dem Schriftweg zwischen dem Träger der Kindertagesstätte und dem Landkreis Rostock statt.

Zur Beschleunigung und Vereinfachung der Entgeltverhandlungen wurde nach Prüfung der Unterlagen dem ASB durch den Landkreis Rostock in diesem Jahr einmalig eine pauschale Erhöhung von 20% angeboten.

Der ASB hat hierzu seine Zustimmung erteilt, da dieses Vorgehen für ihn eine Zeit- und Kostenersparnis bedeutet.

Der Landkreis Rostock hat dieses Vorgehen aus dem gleichen Grund gewählt, da im Rahmen einer Präsenzverhandlung entsprechend den Erfahrungswerten des Landkreises Rostock höhere Entgelte zustande gekommen wären.

Da die Leistungs- und Entgeltvereinbarung zwischen dem Landkreis Rostock und dem ASB nach wie vor nur im Einvernehmen mit der Gemeinde abgeschlossen werden kann, ist nunmehr das Einvernehmen der Gemeinde Bentwisch für die o.g. Vereinbarung erforderlich.

Eine Anpassung der Gemeindeanteile ist nicht erforderlich, da die Gemeinden seit dem 01.01.2020 eine kindbezogene Pauschale in Höhe von 149,33€ pro Kind pro Platz pro Monat zahlen (unabhängig von der Platzart (Krippe, Kita, Hort bzw. ganztags, teilzeit, halbtags)).

Unabhängig von durchgeführten Entgeltverhandlungen (und deren Ergebnis) oder auch keinen neuen Entgeltverhandlungen im Jahr 2020 wird sich diese Pauschale zum 01.01.2021 für alle Gemeinden auf 152,76€ pro Kind pro Platz pro Monat erhöhen. 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Da alle Gemeinden seit dem 01.01.2020 die gleiche kindbezogene Pauschale zahlen, ist eine Übersicht der unterschiedlichen Gemeindeanteile hier nicht mehr erforderlich.

Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit ist auch eine Berücksichtigung der Elternbeiträge nicht mehr erforderlich.

 

Durch die Entgeltverhandlung erfolgt dennoch eine Veränderung der Platzkosten für die Kita „Zwergenhaus“ in Bentwisch. Diese Veränderung stellt sich wie folgt dar:

 

Platzart

aktuelle Platzkosten              (bis 31.08.2020)

durch den ASB beantragte Platzkosten                          (ab 01.09.2020)

verhandelte Platzkosten (=Verhandlungsergebnis)

Krippe/GT

                   869,61 €

                               1.123,67 €

                                     1.043,53 €

Krippe/TZ

                   521,77 €

                                   674,20 €

                                        626,12 €

Krippe/HAT

                   347,84 €

                                   449,47 €

                                        417,41 €

Kita/GT

                   525,70 €

                                   644,41 €

                                        630,84 €

Kita/TZ

                   315,42 €

                                   386,65 €

                                        378,50 €

Kita/HAT

                   210,28 €

                                   257,76 €

                                        252,34 €

Hort/GT

                   285,64 €

                                   348,39 €

                                        342,77 €

Hort/TZ

                   171,38 €

                                   209,03 €

                                        205,66 €

 

Bei einem Vergleich der beantragten Platzkosten zu dem tatsächlichen Verhandlungsergebnis ist erkennbar, dass eine Reduzierung der (durch den ASB) beantragten Platzkosten durch den Landkreis Rostock erfolgt ist.

 

Dennoch steigen die Platzkosten zum 01.09.2020 wie folgt an:

Platzart

Steigerung der Platzkosten zum 01.09.2020

Krippe/GT

                                       173,92 €

Krippe/TZ

                                       104,35 €

Krippe/HAT

                                          69,57 €

Kita/GT

                                       105,14 €

Kita/TZ

                                          63,08 €

Kita/HAT

                                          42,06 €

Hort/GT

                                          57,13 €

Hort/TZ

                                          34,28 €

 

Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit seit dem 01.01.2020 hat diese Kostensteigerung keinerlei Auswirkungen für die Eltern.

Da die kindbezogene Pauschale pro Platz und Monat für das Jahr 2020 (und auch 2021) bereits feststeht, hat diese Kostensteigerung auch keinerlei Auswirkungen auf den monatlich zu zahlenden Gemeindeanteil.

 

Um das Inkrafttreten der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit den o.g. neuen Platzkosten zu ermöglichen, ist zwingend eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bentwisch erforderlich.

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 15.09.2020:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 


Finanzierung:

Die Entgeltverhandlung hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsansatz 2020 (Produktkonto 36100.5561900 – Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort).