Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt die 10. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
10. Änderungssatzung der
Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des §
3 des Gesetzes über die Bildung von
Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung
wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
vom … und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 10. Änderungs- satzung
der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde
Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 14.11.2019 wie
folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2
wird der Gebührensatz 23,29 €/ha durch den Gebührensatz 23,52 €/ha ersetzt.
III.
Diese
Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Bentwisch, den
………………….
Andreas Krüger Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und
Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2020 der Gemeinde Bentwisch
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020, werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter
Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2020 entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes
vom 09.03.2020 59.707,13 €
Verwaltungsaufwand 10% 5.970,71 €
= Gesamtaufwand 65.677,84 €
3. Flächenberechnung
Anzusetzende Gesamtfläche des 2919,5088 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 127,5449 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2791,9639 ha
4. Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
65.677,84 € : 2791,9639 ha = 23,52 €/ha
Die Gebühr beträgt 23,52 €/ha.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter :
Davon anwesend :
Zustimmung :
Ablehnung :
Enthaltung :
Anlagen:
keine
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bentwisch
ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
(GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V
S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.
Die Gemeinde hat dem
Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom
12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und
der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 3. Änderungssatzung
vom 31.01.2017 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und
seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung
erforderlich sind.
Die von der Gemeinde
Bentwisch zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung
der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch
Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in
Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und
Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer,
Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen
Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.
Der Beitragsbescheid des
Wasser- und Bodenverbandes vom 09.03.2020 für das Jahr 2020 liegt vor. Die von
der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Gebührenerhöhung
bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.
Die Gemeindevertretung
Bentwisch hat in Ihrer Sitzung am 12.09.2019 die 9. Änderung der Satzung der
Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
19.02.2002 mit einem Gebührensatz in Höhe von 23,29 €/ha beschlossen.
Grundlage für die neue
Kalkulation ist der Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes vom
09.03.2020 in Höhe von 59.707,13 € (2019: 58.902,85 €).
Der Gesamtaufwand
bemisst sich durch den Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband und
durch den Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).
Bei der Berechnung der
Gebühr ist die grundsteuerpflichtige Fläche (2791,9639 ha) maßgebend. Die zu
erhebende Gebühr wird entsprechend der Flächengröße des Flurstücks vorgenommen.
Im Ergebnis der neuen
Kalkulation ergibt sich ein Gebührensatz in Höhe von 23,52 €/ha (vorher: 23,29
€/ha).
Zur Rechtssicherheit für
die Bescheidung in 2021 sollte die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
die 10. Änderungssatzung mit dem höheren Gebührensatz beschließen.
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung
selbst entstehen der Gemeinde Bentwisch keine Kosten. Die Gemeinde Bentwisch
müsste für ihre eigenen Grundstücke (151,2824 ha) auch eine höhere Gebühr
bezahlen. Die Gemeinde erstellt jedoch für sich selbst keine Bescheide. Die
Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen des Wasser- und
Bodenverbandes werden im Haushalt entsprechend geplant.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom
17.09.2020:
Der Finanzausschuss der
Gemeinde Bentwisch empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig (mit 3
Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung), dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung zuzustimmen und somit die 10. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde
Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002 zu beschließen.