Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Abberufung und Neuwahl eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport
Vorlage
VZD/1418/2020/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beruft den sachkundigen Einwohner Lutz Konerow aus dem Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Blankenhagen mit sofortiger Wirkung ab.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

 

U N D

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen wählt für Herrn Lutz Konerow den sachkundigen Einwohner / die sachkundige Einwohnerin _______________________________________________________

als weiteres Mitglied in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Blankenhagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Gemäß § 6 Absatz 3 Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen setzt sich der beratende Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport aus 5 Gemeindevertretern und 4 sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner zusammen.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt gemäß § 36 Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Auf der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Blankenhagen am 01.07.2019 wurden folgende Personen in den Kulturausschuss gewählt (Beschluss: VZD/780/327/2019/GBL):

 

  1. Frau Silvana Drews

 

  1. Frau Nadine Kremer

 

  1. Frau Silva Heß

 

  1. Herr Rolf Ziems

 

  1. Herr Siegfried Ußler

 

  1. Herr Frank Stettin (sachkundiger Einwohner)

 

  1. Frau Meike Böckmann (sachkundiger Einwohner)

 

  1. Herr Lutz Konerow (sachkundiger Einwohner)

 

  1. Herr Heiko Möller (sachkundiger Einwohner)

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport hat insbesondere in seinen letzten Sitzungen am 26.08., 03.06. und 12.02.2020 thematisiert, dass Herr Konerow bisher an keiner Ausschusssitzung teilgenommen hat. Er ist vor über einem Jahr als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss gewählt worden und fehlt seither aus dienstlichen Gründen entschuldigt. Dementsprechend ist er auch noch nicht vereidigt. Es sollte eine mögliche Abberufung und Neuwahl beschlossen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 36 Absatz 5 Satz 3 und 4 KV M-V haben Sachkundige Einwohner die gleichen Rechte und Pflichten wie Gemeindevertreter, soweit es um die Tätigkeit im Ausschuss geht. Sie sind demnach auch zur Teilnahme an den Ausschusssitzungen verpflichtet (§ 23 Absatz 3 Satz 3 KV M-V).

 

Wer als Mitglied eines Ausschusses seine Pflichten zur Teilnahme an Sitzungen und zur Mitarbeit verletzt, kann gemäß § 172 Absatz 1 KV M-V mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Über die Verhängung des Ordnungsgeldes entscheidet die Gemeindevertretung.
Die Gemeindevertretung kann aber auch eine von ihr gewählte Person aus ihrer Funktion abberufen. Ein Abberufungsbeschluss bedarf der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung. Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahl bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt, ansonsten durch Handzeichen. (§ 32 Absatz 3 KV M-V).

 

Die Gemeindevertretung hat die Möglichkeit zur Abberufung von allen Positionen, die sie selbst durch Wahl besetzt hat, wenn sie das Vertrauen in die Ausführung des Ehrenamtes des Gewählten verloren hat. Dabei kommt es auf die Gründe hierfür nicht unbedingt an.

Durch das Erreichen der erforderlichen Mehrheit geht man davon aus, dass keine unsachlichen Gründe zu dieser Abberufung geführt haben.

 

Sollte sich die Gemeindevertretung für eine Abberufung von Herrn Konerow entscheiden, muss ein neuer sachkundiger Einwohner in den Kulturausschuss gewählt oder die Hauptsatzung geändert werden (Reduzierung der Ausschuss-Mitgliederzahl).

 


Finanzierung:

Der Sachverhalt hat keine finanziellen Auswirkungen.