Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen beruft den sachkundigen Einwohner Lutz Konerow aus dem Ausschuss
für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Blankenhagen mit sofortiger
Wirkung ab.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 11
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
U N D
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen wählt für Herrn Lutz Konerow den sachkundigen Einwohner / die
sachkundige Einwohnerin _______________________________________________________
als weiteres Mitglied in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Blankenhagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 11
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 3 Hauptsatzung der Gemeinde
Blankenhagen setzt sich der beratende Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport aus 5 Gemeindevertretern und 4 sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner
zusammen.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt gemäß § 36
Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl. Auf der konstituierenden Sitzung der
Gemeindevertretung Blankenhagen am 01.07.2019 wurden folgende Personen in den
Kulturausschuss gewählt (Beschluss: VZD/780/327/2019/GBL):
- Frau Silvana Drews
- Frau Nadine Kremer
- Frau Silva Heß
- Herr Rolf Ziems
- Herr Siegfried
Ußler
- Herr Frank Stettin
(sachkundiger Einwohner)
- Frau Meike Böckmann
(sachkundiger Einwohner)
- Herr Lutz Konerow (sachkundiger
Einwohner)
- Herr Heiko Möller
(sachkundiger Einwohner)
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport hat insbesondere in
seinen letzten Sitzungen am 26.08., 03.06. und 12.02.2020 thematisiert, dass
Herr Konerow bisher an keiner Ausschusssitzung teilgenommen hat. Er ist vor
über einem Jahr als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss gewählt worden und
fehlt seither aus dienstlichen Gründen entschuldigt. Dementsprechend ist er
auch noch nicht vereidigt. Es sollte eine mögliche Abberufung und Neuwahl
beschlossen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 36 Absatz 5 Satz
3 und 4 KV M-V haben Sachkundige Einwohner die gleichen Rechte und Pflichten
wie Gemeindevertreter, soweit es um die Tätigkeit im Ausschuss geht. Sie sind
demnach auch zur Teilnahme an den Ausschusssitzungen verpflichtet (§ 23 Absatz
3 Satz 3 KV M-V).
Wer als Mitglied eines Ausschusses seine
Pflichten zur Teilnahme an Sitzungen und zur Mitarbeit verletzt, kann gemäß §
172 Absatz 1 KV M-V mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Über die Verhängung
des Ordnungsgeldes entscheidet die Gemeindevertretung.
Die Gemeindevertretung kann aber auch eine von ihr gewählte Person aus ihrer
Funktion abberufen. Ein Abberufungsbeschluss bedarf der Mehrheit aller
Mitglieder der Gemeindevertretung. Abstimmungen über Personalangelegenheiten,
die durch ein Gesetz als Wahl bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein
Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt, ansonsten durch Handzeichen. (§
32 Absatz 3 KV M-V).
Die Gemeindevertretung
hat die Möglichkeit zur Abberufung von allen Positionen, die sie selbst durch
Wahl besetzt hat, wenn sie das Vertrauen in die Ausführung des Ehrenamtes des
Gewählten verloren hat. Dabei kommt es auf die Gründe hierfür nicht unbedingt
an.
Durch das Erreichen der
erforderlichen Mehrheit geht man davon aus, dass keine unsachlichen Gründe zu
dieser Abberufung geführt haben.
Sollte sich die Gemeindevertretung für eine
Abberufung von Herrn Konerow entscheiden, muss ein neuer sachkundiger Einwohner
in den Kulturausschuss gewählt oder die Hauptsatzung geändert werden
(Reduzierung der Ausschuss-Mitgliederzahl).
Finanzierung:
Der Sachverhalt hat keine finanziellen
Auswirkungen.