Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die 8. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste" vom 19.02.2002
Vorlage
VFA/1417/2020/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die 8. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge

des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

 

8. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

 

I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV

M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des  Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen vom …….. und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 8. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

 

 

  II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung vom 14.11.2019 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 15,33 €/ha durch den Gebührensatz 15,48 €/ha ersetzt.

 

 III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Blankenhagen, den …………

 

 

Detlef Kröger                                                                   Siegel

Bürgermeister

 

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2020 der Gemeinde Blankenhagen

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2020 entsprechend des Beitragsbescheides Wasser- und Bodenverbandes vom 09.03.2020:                               

Beitrag :                                                                              35.157,55 €

Verwaltungsaufwand 10%                                            3.515,76 €

= Gesamtaufwand                                                         38.673,31 €

 

 

 

3. Flächenberechnung

 

anzusetzende Gesamtfläche des                                             2.499,8435 ha

Geltungsbereiches der Satzung

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,           1,0381  ha

die ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                      2.498,8054 ha

 

 

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

Beitrag:                38.673,31 € : 2.498,8054 ha = 15,48 €/ha

 

Die Gebühr beträgt 15,48 €/ha.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter :

Davon anwesend :

Zustimmung :

Ablehnung :

Enthaltung :

 

 

 

 

Anlagen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Blankenhagen ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunter-haltungsverbänden (GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.

Die Gemeinde hat dem Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 3. Änderungssatzung vom 31.01.2017 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.

 

Die von der Gemeinde Blankenhagen zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1

der Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen und

denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.

 

Für die Gemeinde Blankenhagen liegen folgende Beitragsbescheide für 2020 vor:

  1. Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 16.03.2020
  2. Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 09.03.2020

Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Gebührenerhöhung bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.

 

Zu 1. Die Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Beitragsbescheides vom Wasser- und Bodenverband „Recknitz-Boddenkette“ vom 16.03.2020 hat keine Änderung des Gebührensatzes ergeben, daher bleibt die 5. Änderungssatzung aus dem Kalenderjahr 2016 wie in den Vorjahren 2017, 2018 und 2019 auch für das Kalenderjahr 2020 in Kraft. Der Gebührensatz beträgt weiterhin 4,96 €/ha.

 

Zu 2. Die Gemeindevertretung Blankenhagen hat in Ihrer Sitzung am 02.09.2019 die 7. Änderung der Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002 mit einem Gebührensatz in Höhe von 15,33 €/ha beschlossen.

Grundlage für die neue Kalkulation ist der Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes vom 09.03.2020 in Höhe von insgesamt 35.157,55 € (2019 = 34.591,17 €).

Der Gesamtaufwand bemisst sich durch den Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband und durch den Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).

Bei der Berechnung der Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche (2498,8054 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird entsprechend der Flächengröße des Flurstücks vorgenommen.

 

Im Ergebnis der neuen Kalkulation ergebt sich ein Gebührensatz in Höhe von 15,48 €/ha (vorher 15,33 €/ha).

Zur Rechtssicherheit für die Bescheidung in 2021 sollte die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen die 8. Änderungssatzung mit dem höheren Gebührensatz beschließen.

 


Finanzierung:

Für die Satzungsänderung selbst entstehen der Gemeinde Blankenhagen keine Kosten. Die Gemeinde Blankenhagen müsste für ihre eigenen Grundstücke (82,0392 ha) auch eine höhere Gebühr bezahlen. Die Gemeinde erstellt jedoch für sich selbst keine Bescheide. Die Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen des Wasser- und Bodenverbandes werden im Haushalt entsprechend geplant.