Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Durchführung und Finanzierung "Umbau und Fassadensanierung Grundschule Blankenhagen" (Vorlage wird nachgereichgt)
Vorlage
VBE/1416/2020/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Beauftragung des Architektenbüros Ußler + Thieme mit den Leistungsphasen 1-4 laut HOAI sowie die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für die Fassadensanierung und den Umbau im Aula-Gebäude der Grundschule in Blankenhagen. Die zur Beauftragung benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 9.106,00 € sollen aus dem Produktkonto 02.54100.523390 gedeckt werden. Die für die Sanierung der Brücken veranschlagten finanziellen Mittel in Höhe von 10.000,00 € sollen im Haushalt 2021 der Gemeinde Blankenhagen neu eingestellt werden.

Die Förderfähigkeit dieser Planungskosten sind durch die Beauftragung nicht mehr gegeben.

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister und seinen 1. Stellvertreter den Auftrag des Architektenbüros zu unterschreiben.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Das Aula-Gebäude der Grundschule in Blankenhagen ist in einem teilweise sanierungsbedürftigen Zustand. Die Fassade muss dringend saniert werden. Da die Schulspeisung nun im neuen Dorfgemeinschaftshaus durchgeführt wird, kann auch das Innere des Gebäudes umgestaltet werden um zusätzliche Unterrichtsräume zur Beschulung bereitzustellen.

 

Im Vorfeld gab es Beratungstermine vor Ort mit dem Architektenbüro Ußler + Thieme, welche daraufhin einen Entwurf zum Umbau erstellt haben. Auf Grundlage dieses Entwurfes und deren Kostenschätzung für den Umbau und die Fassadensanierung hat die Verwaltung am 26.08.2020 einen Fördermittelantrag beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg gestellt. Die Gesamtkosten für die Fassadensanierung und den Umbau betragen ca.158.270,00 €.

Beantragt wurde die Förderung über 75 % der Gesamtkosten. Dies Entspricht eine mögliche Förderung in Höhe von 118.702,50 € bei einem Eigenanteil für Gemeinde in Höhe von 39.567,50 €.

Damit dieser Fördermittelantrag Aussicht auf Erfolg hat, muss eine Baugenehmigung vorgelegt werden. Für die Beantragung der Genehmigung sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes notwendig.

Das Architektenbüro Ußler + Thieme hat für beide Leistungsbilder ein Angebot zusammengefasst.

Die Leistungsphasen 1-4 sind mit 6.438,00 € und das Brandschutzkonzept 2.668,00 € angeboten worden.

Durch die direkte Beauftragung des Architektenbüros entfällt die Fördermöglichkeit dieser Planungskosten, jedoch sind diese Leistungen zwingend nötig für den Fördermittelantrag.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfehlt der Gemeinde Blankenhagen die Beauftragung des Architektenbüro Ußler + Thieme mit der Leistungsphase 1-4 sowie das Brandschutzkonzeptes für die Erstellung des Bauantrages, da dieser notwendig für den Fördermittelbescheid ist.

Durch die direkte Beauftragung des Architektenbüros entfällt die Förderfähigkeit dieser Planungskosten, jedoch sind diese Leistungen zwingend nötig für den Fördermittelantrag.

 

 


Finanzierung:

Für die Architektenleistungen sind im Haushalt 2020 der Gemeinde Blankenhagen keine finanziellen Mittel bereitgestellt worden.

Die benötigten finanziellen Mittel in Höhe von Gesamt 9.106,00 € können aus dem Produktkonto 02.54100.5233900 gedeckt werden. Im Haushalt 2020 sind dort insgesamt 10.000,00 € für die Sanierung der Brücken im Hohlweg 13 und in der Dorfstraße 15 vorgesehen worden.