Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die Beauftragung des Architektenbüros Ußler + Thieme mit den Leistungsphasen
1-4 laut HOAI sowie die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für die
Fassadensanierung und den Umbau im Aula-Gebäude der Grundschule in
Blankenhagen. Die zur Beauftragung benötigten finanziellen Mittel in Höhe von
9.106,00 € sollen aus dem Produktkonto 02.54100.523390 gedeckt werden. Die für
die Sanierung der Brücken veranschlagten finanziellen Mittel in Höhe von
10.000,00 € sollen im Haushalt 2021 der Gemeinde Blankenhagen neu eingestellt
werden.
Die Förderfähigkeit dieser Planungskosten sind
durch die Beauftragung nicht mehr gegeben.
Die Gemeindevertretung beauftragt den
Bürgermeister und seinen 1. Stellvertreter den Auftrag des Architektenbüros zu
unterschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Das Aula-Gebäude der Grundschule in
Blankenhagen ist in einem teilweise sanierungsbedürftigen Zustand. Die Fassade
muss dringend saniert werden. Da die Schulspeisung nun im neuen
Dorfgemeinschaftshaus durchgeführt wird, kann auch das Innere des Gebäudes
umgestaltet werden um zusätzliche Unterrichtsräume zur Beschulung
bereitzustellen.
Im Vorfeld gab es Beratungstermine vor Ort mit
dem Architektenbüro Ußler + Thieme, welche daraufhin einen Entwurf zum Umbau
erstellt haben. Auf Grundlage dieses Entwurfes und deren Kostenschätzung für
den Umbau und die Fassadensanierung hat die Verwaltung am 26.08.2020 einen
Fördermittelantrag beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres
Mecklenburg gestellt. Die Gesamtkosten für die Fassadensanierung und den Umbau
betragen ca.158.270,00 €.
Beantragt wurde die Förderung über 75 % der
Gesamtkosten. Dies Entspricht eine mögliche Förderung in Höhe von 118.702,50 €
bei einem Eigenanteil für Gemeinde in Höhe von 39.567,50 €.
Damit dieser Fördermittelantrag Aussicht auf
Erfolg hat, muss eine Baugenehmigung vorgelegt werden. Für die Beantragung der
Genehmigung sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
notwendig.
Das Architektenbüro Ußler + Thieme hat für
beide Leistungsbilder ein Angebot zusammengefasst.
Die Leistungsphasen 1-4 sind mit 6.438,00 € und
das Brandschutzkonzept 2.668,00 € angeboten worden.
Durch die direkte Beauftragung des Architektenbüros
entfällt die Fördermöglichkeit dieser Planungskosten, jedoch sind diese
Leistungen zwingend nötig für den Fördermittelantrag.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfehlt der Gemeinde
Blankenhagen die Beauftragung des Architektenbüro Ußler + Thieme mit der
Leistungsphase 1-4 sowie das Brandschutzkonzeptes für die Erstellung des
Bauantrages, da dieser notwendig für den Fördermittelbescheid ist.
Durch die direkte Beauftragung des
Architektenbüros entfällt die Förderfähigkeit dieser Planungskosten, jedoch
sind diese Leistungen zwingend nötig für den Fördermittelantrag.
Finanzierung:
Für die Architektenleistungen sind im Haushalt
2020 der Gemeinde Blankenhagen keine finanziellen Mittel bereitgestellt worden.
Die benötigten finanziellen Mittel in Höhe von
Gesamt 9.106,00 € können aus dem Produktkonto 02.54100.5233900 gedeckt werden.
Im Haushalt 2020 sind dort insgesamt 10.000,00 € für die Sanierung der Brücken
im Hohlweg 13 und in der Dorfstraße 15 vorgesehen worden.