Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
dass das Gemeindefahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen DBR-Z290 (SEAT Ibiza,
Fahrzeug-Identifizierungsnummer: VSSZZZ6LZ8R194681) meistbietend unter Beachtung eines Mindestgebots
in Höhe von …………………………. Euro verkauft werden soll. Im Vorfeld ist durch Herrn /
Frau …………………………………………. die
Außerbetriebsetzung mittels Vollmacht für das Fahrzeug durchzuführen. Die
Verkaufsabsicht ist durch nachfolgende Anzeige im Amtsblatt und auf der
Homepage des Amtes Rostocker Heide zu veröffentlichen. Als Termin für die
Angebotsabgabe wird der …………….. festgelegt. Mit dem Höchstbietenden ist ein
Kaufvertrag nebst Übergabeprotokoll zu schließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt die Vollmacht
für die Außerbetriebsetzung sowie den Kaufvertrag zu unterzeichnen.
Folgende Anzeige ist zu veröffentlichen:
Die Gemeinde Bentwisch
verkauft meistbietend MINDESTGEBOT:
€
ein gebrauchtes Fahrzeug – SEAT IBIZA !!!
Technische Daten
● Marke /
Hersteller SEAT / SEAT (E) (Code: 7593)
● Typ /
Variante / Version: 6L
/ SCNBXVX01 / SGFM52T09020GG
(Code: ACU000150
●
Handelsbezeichnung: IBIZA
●
Fahrzeugklasse: M1
● Art des
Aufbaus: AB
● Bezeichnung
Fahrzeugklasse: Fahrzeug zur
Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze
und Aufbau: Schräghecklimousine
● Farbe: grau (Code: 7)
● Hubraum: 1198
cm³
●
Nennleistung / Nenndrehzahl: 51
kW / 5400
●
Kraftstoffart: Benzin (Code: 0001)
●
Kilometerstand: 50146
(27.01.2020)
●
Erstzulassung: 23.10.2008
● Hauptuntersuchung: 01/2022
Das Fahrzeug ist außerbetrieb gesetzt /
abgemeldet worden (ohne Kennzeichen).
Der Mindestpreis liegt bei Euro!
/ oder / ____________________________
Interessenten
Eine vorherige
Besichtigung wird empfohlen. Zur Absprache eines Besichtigungstermins, wenden
Sie sich bitte an _____________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
Angebote
sind bis zum
_____________ 12:00 Uhr im verschlossenem Briefumschlag,
mit der Aufschrift ›› Angebot IBIZA Bentwisch ‹‹
an das Amt
Rostocker Heide, z.Hd. Frau Kleemann,
Eichenallee 20a,
18182 Gelbensande zu senden.
Andreas Krüger,
Bürgermeisterin der Gemeinde Bentwisch
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bentwisch ist seit Oktober 2008 im Besitz eines Seat Ibiza
(amtliches Kennzeichen: DBR-Z290). Das Gemeindefahrzeug wurde seither als
Bürgermeister-Dienstwagen geführt und stand den Bürgermeistern der Gemeinde
Bentwisch für dienstliche Fahrten im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen
Tätigkeit kostenfrei zur Verfügung.
Kurz nach Amtsantritt 2019 erklärte der Bürgermeister, dass das Fahrzeug
für diesen Zweck künftig nicht mehr benötigt wird. Es war deshalb von der
Gemeinde bzw. dem Bürgermeister angedacht, das Fahrzeug dem Wehrführer als
Einsatzfahrzeug mit privater Nutzung zu überlassen. Eine entsprechende
Vereinbarung sollte geschlossen werden (siehe Niederschrift zur
Gemeindevertretersitzung 12.09.2019, TOP 6 Bericht des Bürgermeisters und
Niederschrift zur Gemeindevertretersitzung 24.10.2019, TOP 5
Beschlusskontrolle). Hierzu gibt es allerdings keinen Beschluss der
Gemeindevertretung. Die Vereinbarung wurde vom Amt Rostocker Heide entsprechend
vorbereitet. Zur Unterzeichnung ist es nicht gekommen, da eine andere Lösung
gefunden wurde.
Auf Wunsch des Bürgermeisters soll nun ein möglicher Verkauf des
Fahrzeugs beraten werden, da das Fahrzeug nicht genutzt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen
grauen Seat Ibiza, Typ 6L, Variante SCNBXVX01, Schräghecklimousine, Hubraum:
1198 cm³, Nennleistung 51 kW, Benzinmotor. Die Erstzulassung erfolgte am
23.10.2008 auf die Gemeinde Bentwisch (einziger Eigentümer), Kilometerstand
laut Werkstattrechnung vom 31.01.20 beträgt 50146.
Das Fahrzeug wurde laut Anlagenbuchhaltung am
24.10.2008 zu einem Bruttogesamtpreis in Höhe von 10.273,82 Euro angeschafft
und ist bereits seit 30.09.2018 abgeschrieben.
Der Seat befindet sich in einem sehr guten
Zustand. Inspektion, Pflege und Wartung wurde regelmäßig in der Fachwerkstatt
durchgeführt. Letzte HU erfolgte im Januar 20.
Nachfolgend ein Kostenüberblick der letzten 3
Jahre für das Fahrzeug:
Aufwandskonto |
2017 |
2018 |
2019 |
Wartung,
Instandsetzung |
795,56 € |
628,83 € |
114,00 € |
Betriebs-
und Schmierstoffe |
306,33 € |
246,19 € |
109,10 € |
Abschreibung |
1.070,38 € |
802,79 € |
0,00 € |
Kfz-Versicherung |
338,27 € |
361,07 € |
370,78 € |
Kfz-Steuer |
141,75 € |
81,00 € |
81,00 € |
Gesamt |
2.652,29 € |
2.119,88 € |
674,88 € |
Soll das Fahrzeug verkauft werden, empfiehlt
die Verwaltung aus Gründen der Transparenz eine entsprechende Verkaufsanzeige
im Amtsblatt, auf der Homepage der Gemeinde und des Amtes zu veröffentlichen.
Somit hat jeder die Möglichkeit das Fahrzeug zu erwerben. Es sollten
Verkaufskonditionen definiert werden. Hierbei wird empfohlen das Fahrzeug
meistbietend bei einem Mindestgebot in Höhe von 1.000 € (aufgrund der geringen
Laufleistung und dem Aufwand für die Werkstattrechnung vom 31.01.20 in Höhe von
692,77 € -> Inspektion / HU / Erneuerung der Bremsen – wurde nach
Rücksprache mit dem Bürgermeister beauftragt) auszuschreiben. Bei der
Terminfestsetzung ist zu beachten, dass das Juli Amtsblatt bereits
fertiggestellt ist. Eine Veröffentlichung kann somit erst in der August-Ausgabe
erfolgen.
Nach Auswertung der Angebote erhält die
Person/das Unternehmen, die/das am meisten geboten hat, den Zuschlag, es wird
ein Kaufvertrag mit Übergabeprotokoll gefertigt.
Finanzierung:
Im Haushalt 2020 der Gemeinde sind folgende
Gelder für das Gemeindefahrzeug eingeplant:
Aufwandskonto |
Ansatz 2020 |
- bereits angeordnet |
Wartung,
Instandsetzung |
800,00 € |
692,77 € |
Betriebs-
und Schmierstoffe |
500,00 € |
0,00 € |
Kfz-Versicherung |
400,00 € |
356,28 € |
Kfz-Steuer |
100,00 € |
81,00 € |
Gesamt |
1.800,00 € |
1.130,05 € |
Mit einem Verkauf des Fahrzeugs würde die
Gemeinde im aktuellen und auch in den folgenden Haushaltsjahren Einsparungen in
den oben genannten Aufwandskonten erwirken. Zusätzlich stünde im aktuellen
Haushaltsjahr der nicht geplante Verkaufserlös zur Verfügung.
Dem gegenüber steht ein
Fahrkostenerstattungsanspruch gemäß Entschädigungsverordnung M-V des
Bürgermeisters.