Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Abrechnung der finanziellen Mittel aus der Kostenbeteiligung der Gemeinde
Bentwisch an den vom FSV Bentwisch e.V. zu tragenden Nebenkosten und Kosten der
Unterhaltung und Instandhaltung sowie für mit dem Betrieb der Sportanlage in
Zusammenhang stehenden Personalkosten für das Jahr 2019 sowie den
Personalkostenzuschuss für das Jahr 2019 zu akzeptieren und zur Kenntnis zu
nehmen.
Für das Haushaltsjahr 2020 sind 57.000 €
Bewirtschaftungskostenzuschuss und 15.000 € Personalkostenzuschuss geplant und
in der Haushaltssatzung genehmigt.
Sachverhalt:
Dem FSV Bentwisch e.V. wird seit dem Jahr 2009 jährlich ein
Bewirtschaftungskostenzuschuss in Höhe vom 50.000,00 € (im Jahr 2016 betrug
dieser Zuschuss einmalig 45.000,00 €) durch die Gemeinde Bentwisch zur
Verfügung gestellt. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde
Bentwisch und dem FSV Bentwisch e.V. wurde am 06.08.2009 geschlossen.
In dieser Vereinbarung sowie der 1. Änderung der Vereinbarung vom 25.06.2015
über die Kostenbeteiligung der Gemeinde Bentwisch an der Unterhaltung und
Instandhaltung sowie für den Betrieb der Sportanlagen heißt es unter anderem
wie folgt:
§ 4 Mittelverwendung
„Der Zuschuss ist im jährlichen aufzustellenden Wirtschaftsplan des FSV
auszuweisen. Es ist dem FSV freigestellt, den Zuschuss zur Deckung von Sach-
oder/und Personalkosten, die zur Unter- und Erhaltung der Baulichkeiten und der
Anlage im Bereich des Pachtobjektes erforderlich sind, zu verwenden. Der
Gemeinde ist die Mittelverwendung bis zum 30.04. des Folgejahres schriftlich
nachzuweisen.
Die Zahlungen des Zuschusses in Folgejahren erfolgt nur dann, wenn der
Mittelverwendungsnachweis inhaltlich vollständig und termingerecht der Gemeinde
vorgelegt ist. Der Gemeinde steht das Recht zu, in den jährlichen
Wirtschaftsplan und in die nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erstellte
Einnahmen- /Überschussrechnung des FSV Einsicht zu erhalten.“
Zudem wurden dem FSV Bentwisch e.V. im Jahr 2019 aufgrund der Haushaltsplanung
ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 15.000,00 € für einen Platzwart zur
Verfügung gestellt. Dieser Personalkostenzuschuss wurde auch 2018 sowie 2017
gewährt.
Insgesamt wurde damit im Jahr 2019 ein Zuschuss in Höhe von 65.000,00 €
gezahlt.
Mit Mail vom 31.03.2019 (Anlage1), in der Verwaltung eingegangen am
31.03.2020, hat der FSV Bentwisch e.V. mitgeteilt das die Abrechnungsunterlagen
für das Jahr 2019 per Post der Verwaltung nachgereicht werden. Die
Abrechnungsunterlagen sind in der Verwaltung am 02.04.2020 (Posteingang)
eingegangen. Auf Grund von Fehlern wurden einige Unterlagen am 03.04.2020 neu
per Mail gesendet. Die Abrechnung ist damit fristgerecht erfolgt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Abrechnung für das Jahr 2019 (Anlagen 2) wurde
durch den FSV Bentwisch e.V. mit Konto-Informationen Januar – Dezember 2019
belegt (Anlage 3 bis 13). Als Anlage 14 wird die Abrechnung für die Jahre 2017
und 2018 beigefügt. Auf Nachfrage der Verwaltung wurden weitere Informationen
zur Abrechnung 2019 nachgereicht (Anlage 15 - Erläuterungen).
Danach wurden vom FSV Bentwisch e.V. Gelder in
Höhe von insgesamt 75.430,74 € verbraucht.
Der Zuschuss der Gemeinde Bentwisch belief sich auf insgesamt 65.000,00 €
(50.000,00 € Bewirtschaftungskostenzuschuss und 15.000,00
Personalkostenzuschuss).
Die Differenz von 10.430,74 € werden aus
Mitteln des FSV Bentwisch e.V. getragen.
Die Abrechnung des FSV Bentwisch e.V. wurde fristgerecht eingereicht.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
21.04.2020
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1-Stimmenenthaltung,
die Abrechnung der finanziellen Mittel aus der Kostenbeteiligung der
Gemeinde Bentwisch an den vom FSV Bentwisch e.V. zu tragenden Nebenkosten und
Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung sowie für mit dem Betrieb der
Sportanlage in Zusammenhang stehenden Personalkosten für das Jahr 2019 sowie
den Personalkostenzuschuss für das Jahr 2019 zu akzeptieren und zur Kenntnis zu
nehmen.
Für das Haushaltsjahr 2020 sind 57.000 €
Bewirtschaftungskostenzuschuss und 15.000 € Personalkostenzuschuss geplant und
in der Haushaltssatzung genehmigt.
Stellungnahme des Finanzausschusses:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 3 Ja-Stimmen den Beschlussvorschlag ohne Änderungen.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich. Es wurde der
im Haushalt 2019 geplante Zuschuss in Höhe von 50.000,00 € zur Betreibung der
Sportanlage sowie der Zuschuss in Höhe von 15.000, 00 € für den Platzwart an
den FSV Bentwisch e.V. ausgezahlt.