Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Abrechnung des FSV Bentwisch bezüglich der Verwendung der finanziellen Mittel aus der Kostenbeteiligung der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2019
Vorlage
VZD/2632/2020/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Abrechnung der finanziellen Mittel aus der Kostenbeteiligung der Gemeinde Bentwisch an den vom FSV Bentwisch e.V. zu tragenden Nebenkosten und Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung sowie für mit dem Betrieb der Sportanlage in Zusammenhang stehenden Personalkosten für das Jahr 2019 sowie den Personalkostenzuschuss für das Jahr 2019 zu akzeptieren und zur Kenntnis zu nehmen.

Für das Haushaltsjahr 2020 sind 57.000 € Bewirtschaftungskostenzuschuss und 15.000 € Personalkostenzuschuss geplant und in der Haushaltssatzung genehmigt.

 


Sachverhalt:
Dem FSV Bentwisch e.V. wird seit dem Jahr 2009 jährlich ein Bewirtschaftungskostenzuschuss in Höhe vom 50.000,00 € (im Jahr 2016 betrug dieser Zuschuss einmalig 45.000,00 €) durch die Gemeinde Bentwisch zur Verfügung gestellt. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bentwisch und dem FSV Bentwisch e.V. wurde am 06.08.2009 geschlossen.
In dieser Vereinbarung sowie der 1. Änderung der Vereinbarung vom 25.06.2015 über die Kostenbeteiligung der Gemeinde Bentwisch an der Unterhaltung und Instandhaltung sowie für den Betrieb der Sportanlagen heißt es unter anderem wie folgt:

§ 4 Mittelverwendung
„Der Zuschuss ist im jährlichen aufzustellenden Wirtschaftsplan des FSV auszuweisen. Es ist dem FSV freigestellt, den Zuschuss zur Deckung von Sach- oder/und Personalkosten, die zur Unter- und Erhaltung der Baulichkeiten und der Anlage im Bereich des Pachtobjektes erforderlich sind, zu verwenden. Der Gemeinde ist die Mittelverwendung bis zum 30.04. des Folgejahres schriftlich nachzuweisen.
Die Zahlungen des Zuschusses in Folgejahren erfolgt nur dann, wenn der Mittelverwendungsnachweis inhaltlich vollständig und termingerecht der Gemeinde vorgelegt ist. Der Gemeinde steht das Recht zu, in den jährlichen Wirtschaftsplan und in die nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erstellte Einnahmen- /Überschussrechnung des FSV Einsicht zu erhalten.“


Zudem wurden dem FSV Bentwisch e.V. im Jahr 2019 aufgrund der Haushaltsplanung ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 15.000,00 € für einen Platzwart zur Verfügung gestellt. Dieser Personalkostenzuschuss wurde auch 2018 sowie 2017 gewährt.
Insgesamt wurde damit im Jahr 2019 ein Zuschuss in Höhe von 65.000,00 € gezahlt.

Mit Mail vom 31.03.2019 (Anlage1), in der Verwaltung eingegangen am 31.03.2020, hat der FSV Bentwisch e.V. mitgeteilt das die Abrechnungsunterlagen für das Jahr 2019 per Post der Verwaltung nachgereicht werden. Die Abrechnungsunterlagen sind in der Verwaltung am 02.04.2020 (Posteingang) eingegangen. Auf Grund von Fehlern wurden einige Unterlagen am 03.04.2020 neu per Mail gesendet. Die Abrechnung ist damit fristgerecht erfolgt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Abrechnung für das Jahr 2019 (Anlagen 2) wurde durch den FSV Bentwisch e.V. mit Konto-Informationen Januar – Dezember 2019 belegt (Anlage 3 bis 13). Als Anlage 14 wird die Abrechnung für die Jahre 2017 und 2018 beigefügt. Auf Nachfrage der Verwaltung wurden weitere Informationen zur Abrechnung 2019 nachgereicht (Anlage 15 - Erläuterungen). 

Danach wurden vom FSV Bentwisch e.V. Gelder in Höhe von insgesamt 75.430,74 € verbraucht.
Der Zuschuss der Gemeinde Bentwisch belief sich auf insgesamt 65.000,00 € (50.000,00 € Bewirtschaftungskostenzuschuss und 15.000,00 Personalkostenzuschuss).

Die Differenz von 10.430,74 € werden aus Mitteln des FSV Bentwisch e.V. getragen.
Die Abrechnung des FSV Bentwisch e.V. wurde fristgerecht  eingereicht.

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 21.04.2020

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1-Stimmenenthaltung, die Abrechnung der finanziellen Mittel aus der Kostenbeteiligung der Gemeinde Bentwisch an den vom FSV Bentwisch e.V. zu tragenden Nebenkosten und Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung sowie für mit dem Betrieb der Sportanlage in Zusammenhang stehenden Personalkosten für das Jahr 2019 sowie den Personalkostenzuschuss für das Jahr 2019 zu akzeptieren und zur Kenntnis zu nehmen.

Für das Haushaltsjahr 2020 sind 57.000 € Bewirtschaftungskostenzuschuss und 15.000 € Personalkostenzuschuss geplant und in der Haushaltssatzung genehmigt.

 

 

Stellungnahme des Finanzausschusses:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 3 Ja-Stimmen den Beschlussvorschlag ohne Änderungen.


Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich. Es wurde der im Haushalt 2019 geplante Zuschuss in Höhe von 50.000,00 € zur Betreibung der Sportanlage sowie der Zuschuss in Höhe von 15.000, 00 € für den Platzwart an den FSV Bentwisch e.V. ausgezahlt.