Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 11. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:

 

11. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19.12.2024 die folgende 11. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 21.12.2023, wie folgt geändert:

In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 9,13 €/ha durch den Gebührensatz 9,03 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 83,98 €/ha durch den Gebührensatz 83,46 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 15,63 €/ha durch den Gebührensatz 15,50 €/ha ersetzt.

In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 5,36 €/ha durch den Gebührensatz 5,63 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 59,26 €/ha durch den Gebührensatz 59,53 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 10,12 €/ha durch den Gebührensatz 10,40 €/ha ersetzt.

In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 0,33 €/ha durch den Gebührensatz 12,18 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 3,63 €/ha durch den Gebührensatz 138,07 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 0,62 €/ha durch den Gebührensatz 23,12 €/ha ersetzt.

In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 40,94 €/Ha durch den Gebührensatz 12,10 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 25,77 €/ha durch den Gebührensatz 137,09 €/ha ersetzt.

In § 3 (2) e) Schöpfwerk Koppenheide wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 401,31 €/ha durch den Gebührensatz 434,37 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 94,90 €/ ha durch den Gebührensatz 87,46 €/ha ersetzt.

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Gelbensande, den ………

Manfred Labitzke                                           Siegel

Bürgermeister

 

 

 

 

Gebührenkalkulation

 

zur 11. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

1.       Grundsätzliches

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023, werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

2.    Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und Flächen

2.1.           Gewässerunterhaltung

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 11.03.2024. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Beitragseinheit (7,56 €/ha)

-       die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (3.784,17 €)

-       Mehrkosten für die in 2023 durchgeführte Handmahd/ -arbeit (1.531,20 €).

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                         (II)

39,2227

423,6056

3.202,4583

Industrie- und Gewerbefläche   (II)

12,9356

139,7040

1.056,1622

Gebäude- und Freifläche          (II)

1,2280

13,2626

100,2652

Fläche mit besondere funktionaler Prägung                                     (II)

4,5177

48,7908

368,8584

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                     (III)

3,1065

11,1834

84,5465

Grünanlage                               (III)

26,9631

48,5335

366,9132

Verkehrsfläche                          (II)

86,6105

935,3939

7.071,5778

landwirtschaftl. Fläche              (III)

721,6729

1.299,0112

9.820,5246

Waldfläche                                (I)

2.444,6838

2.200,2155

16.633,6291

Wasserfläche                            (III)

22,7901

4,1022

31,0126

gesamt

3.363,7309

5.123,8027

38.735,9479

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.

Nutzungsartengruppe   

Fläche in ha

Kosten in €

Waldfläche                                                (I)                                        

2.444,6838

16.633,6291

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen   (II)

144,5145

11.799,3219

Sonstige Grundstücksflächen                   (III)

774,5326

10.302,9969

gesamt

3.363,7309

38.735,9479

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 2.519,49 € berechnet.

Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 3.784,17 € sowie die Mehrkosten für die Handmahd/-arbeit in 2023 in Höhe von 1.531,20 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:

Nutzungsarten-gruppe

Fläche

in  ha

Anteil an

der Gesamt-fläche

in %

Anteil an den

Zuschlägen

in €

Kosten

GWU

in €

anteilige Mehrkosten

In €

gesamt

in €

Verwalt-

ungskosten

in €

Gesamt-kosten

in €

Waldfläche 

(I)

2.444,6838

72,6777

2.750,25

16.633,62

1.112,84

20.496,71

1.831,11

22.327,82

Gebäude,

Freifläche, Verkehrsfläche

(II)

144,5145

4,2963

162,58

11.799,32

65,79

12.027,69

108,24

12.135,93

Sonstige

Grundstücks-

Flächen

(III)

774,5326

23,0260

871,34

10.302,99

352,57

11.526,90

580,14

12.107,04

gesamt

3.363,7309

100,0000

3.784,17

38.735,93

1.531,20

44.051,30

2.519,49

46.570,79

2.2.           Schöpfwerk Stromgraben

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.07.2024. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (9,80 €).

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                        (II)

13,2992

6

79,7952

781,9930

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

3,1876

6

19,1256

187,4309

Gebäude- und Freifläche             (II)

0,1945

6

1,1670

11,4366

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

4,0337

6

24,2022

237,1816

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                         (III)

3,0541

2

6,1082

59,8604

Grünanlage                                    (III)

7,1558

1

7,1558

70,1268

Verkehrsfläche                               (II)

31,6967

6

190,1802

1.863,7660

landwirtschaftl. Fläche                   (III)

140,2230

1

140,2230

1.374,1854

Waldfläche                                     (I)

947,6657

0,5

473,8329

4.643,5624

Wasserfläche                                 (III)

5,8534

0,1

0,5853

5,7359

gesamt

1.156,3637

942,3754

9.235,2790

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 528,21 € berechnet.

Nutzungsarten-gruppe

Fläche

in  ha

Anteil an

der Gesamt-fläche

in %

Kosten

in €

Verwalt-

ungskosten

in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche 

(I)

947,6657

81,9522

4.643,56

432,88

5.076,44

Gebäude,

Freifläche, Verkehrsfläche

(II)

52,4117

4,5325

3.081,81

23,94

3.105,75

Sonstige

Grundstücks-

Flächen

(III)

156,2863

13,5153

1.509,91

71,39

1.581,30

gesamt

1.156,3637

100,0000

9.235,28

528,21

9.763,49

2.3.           Schöpfwerk Hirschburg

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.07.2024. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (0,60 €).

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

d)    Waldflächen (I)

e)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

f)     Sonstige Grundstücksflächen (III).

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                             (II)

5,2193

6

31,3158

18,7895

Industrie- und Gewerbefläche       (II)

3,4561

6

20,7366

12,4420

Gebäude- und Freifläche              (II)

-

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

-

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                        (III)

0,0524

2

0,1048

0,0629

Grünanlage                                   (III)

0,2458

1

0,2458

0,1475

Verkehrsfläche                              (II)

17,2066

6

103,2396

61,9438

landwirtschaftl. Fläche                  (III)

9,6121

1

9,6121

5,7673

Waldfläche                                    (I)

597,4777

0,5

298,7388

179,2433

Wasserfläche                                (III)

0,2509

0,1

0,0251

0,0151

gesamt

633,5209

464,0186

278,4114

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 15,92 € berechnet.

Nutzungsarten-gruppe

Fläche

in  ha

Anteil an

der Gesamt-fläche

in %

Kosten

in €

Verwalt-

ungskosten

in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche 

(I)

597,4777

94,3107

179,24

15,01

194,25

Gebäude,

Freifläche, Verkehrsfläche

(II)

25,8820

4,0854

93,18

0,65

93,83

Sonstige

Grundstücks-

Flächen

(III)

10,1612

1,6039

5,99

0,26

6,25

gesamt

633,5209

100,0000

278,41

15,92

294,33

2.4.           Schöpfwerk Moorgraben

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.07.2024. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (17,58 €).

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

g)    Waldflächen (I)

h)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

i)      Sonstige Grundstücksflächen (III).

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)

-

-

-

--

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

-

-

-

-

Gebäude- und Freifläche             (II)

-

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                       (II)

-

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                       (III)

-

-

-

-

Grünanlage                                  (III)

-

-

-

-

Verkehrsfläche                             (II)

0,2534

6

  1,5204

26,7286

landwirtschaftl. Fläche                 (III)

-

-

-

-

Waldfläche                                   (I)

0,6863

0,5

0,3432

6,0326

Wasserfläche                               (III)

-

-

-

-

Gesamt

0,9397

1,8636

32,7612

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 1,87 € berechnet.

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Anteil an

der Gesamt-fläche

in %

Kosten in €

Verwaltungs-

kosten

in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

0,6863

73,0339

26,73

1,37

28,10

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

0,2534

26,9661

6,03

0,50

6,53

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

-

-

-

-

-

gesamt

0,9397

100,0000

32,76

1,87

34,63

2.5.           Schöpfwerk Koppenheide

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.07.2024. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (767,52 €).

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

j)      Waldflächen (I)

k)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

l)      Sonstige Grundstücksflächen (III).

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)

-

-

-

--

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

-

-

-

-

Gebäude- und Freifläche             (II)

-

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                       (II)

-

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                       (III)

-

-

-

-

Grünanlage                                  (III)

-

-

-

-

Verkehrsfläche                             (II)

-

-

-

-

landwirtschaftl. Fläche                 (III)

-

-

-

-

Waldfläche                                   (I)

0,2056

0,5

0,1028

78,9011

Wasserfläche                               (III)

0,0686

0,1

0,0069

5,2959

Gesamt

0,2742

0,1097

84,1970

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 4,82 € berechnet.

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Anteil an

der Gesamt-fläche

in %

Kosten in €

Verwaltungs-

kosten

 in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

0,2056

74,9818

78,90

3,61

82,51

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

-

-

-

-

-

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

0,0686

25,0182

5,30

1,21

6,51

gesamt

0,2742

100,0000

84,20

4,82

89,02

3.    Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

3.1.           Gewässerunterhaltung

a)    Waldflächen

Gesamtkosten:                                22.327,82 €

Gesamtfläche:                                   2.444,6838 ha

Gebührensatz:                                          9,13 €/ha

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

Gesamtkosten:                                12.135,93 €

Gesamtfläche:                                      144,5145 ha

Gebührensatz:                                      83,98 €/ha

c)    Sonstige Grundstücksflächen

Gesamtkosten:                                12.107,04 €

Gesamtfläche:                                    774,5326 ha  

Gebührensatz:                                      15,63 €/ha

3.2.           Schöpfwerk Stromgraben

a)    Waldflächen

Gesamtkosten:                                  5.076,44 €

Gesamtfläche:                                        947,6657 ha

Gebührensatz:                                          5,36 €/ha

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

Gesamtkosten:                                  3.105,75 €

Gesamtfläche:                                        52,4117 ha

Gebührensatz:                                        59,26 €/ha

c)    Sonstige Grundstücksfläche

Gesamtkosten:                                  1.581,30 €

Gesamtfläche:                                      156,2863 ha

Gebührensatz:                                       10,12 €/ha

3.3.           Schöpfwerk Hirschburg

a)    Waldfläche                                       

Gesamtkosten:                                  194,25 €

Gesamtfläche:                                   597,4777 ha

Gebührensatz:                                        0,33 €/ha

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

Gesamtkosten:                                  93,83 €

Gesamtfläche:                                   25,8820 ha

Gebührensatz:                                 3,63 €/ha

c)    Sonstige Grundstücksflächen

Gesamtkosten:                                6,25 €

Gesamtfläche:                                 10,1612 ha

Gebührensatz:                                   0,62 €/ha

3.4         Schöpfwerk Moorgraben

a)    Waldfläche

Gesamtkosten:                                  28,10 €

Gesamtfläche:                                   0,6863 ha

Gebührensatz:                                 40,94 €/ha

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

Gesamtkosten:                                6,53 €

Gesamtfläche:                                 0,2534 ha

Gebührensatz:                                 25,77 €/ha

c)    Sonstige Grundstücksflächen

Gesamtkosten:                                0,00 €

Gesamtfläche:                                 0,0000 ha

Gebührensatz:                                 0,00 €

3.4        Schöpfwerk Koppenheide

a)    Waldfläche

Gesamtkosten:                                  82,51 €

Gesamtfläche:                                   0,2056 ha

Gebührensatz:                                 401,31 €/ha

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

Gesamtkosten:                                0,00 €

Gesamtfläche:                                 0,0000 ha

Gebührensatz:                                 0,00 €/ha

c)    Sonstige Grundstücksflächen

Gesamtkosten:                                6,51 €

Gesamtfläche:                                 0,0686 ha

Gebührensatz:                                 94,90 €