Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande beschließt die 11. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur
Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
21.11.2013:
11. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde
Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19.12.2024 die folgende 11. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 21.12.2023, wie folgt geändert:
In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 9,13 €/ha durch den Gebührensatz 9,03 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 83,98 €/ha durch den Gebührensatz 83,46 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 15,63 €/ha durch den Gebührensatz 15,50 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 5,36 €/ha durch den Gebührensatz 5,63 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 59,26 €/ha durch den Gebührensatz 59,53 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 10,12 €/ha durch den Gebührensatz 10,40 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 0,33 €/ha durch den Gebührensatz 12,18 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 3,63 €/ha durch den Gebührensatz 138,07 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 0,62 €/ha durch den Gebührensatz 23,12 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 40,94 €/Ha durch den Gebührensatz 12,10 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 25,77 €/ha durch den Gebührensatz 137,09 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) e) Schöpfwerk Koppenheide wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 401,31 €/ha durch den Gebührensatz 434,37 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 94,90 €/ ha durch den Gebührensatz 87,46 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Gelbensande, den ………
Manfred Labitzke Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
zur 11. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
1. Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 26.05.2023, werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem
Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen
auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen
Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1
und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und
Flächen
2.1.
Gewässerunterhaltung
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 11.03.2024. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Beitragseinheit (7,56 €/ha)
- die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (3.784,17 €)
- Mehrkosten für die in 2023 durchgeführte Handmahd/ -arbeit (1.531,20 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen (I)
b) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
39,2227 |
423,6056 |
3.202,4583 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
12,9356 |
139,7040 |
1.056,1622 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
1,2280 |
13,2626 |
100,2652 |
Fläche
mit besondere funktionaler Prägung (II) |
4,5177 |
48,7908 |
368,8584 |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
3,1065 |
11,1834 |
84,5465 |
Grünanlage (III) |
26,9631 |
48,5335 |
366,9132 |
Verkehrsfläche (II) |
86,6105 |
935,3939 |
7.071,5778 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
721,6729 |
1.299,0112 |
9.820,5246 |
Waldfläche (I) |
2.444,6838 |
2.200,2155 |
16.633,6291 |
Wasserfläche (III) |
22,7901 |
4,1022 |
31,0126 |
gesamt |
3.363,7309 |
5.123,8027 |
38.735,9479 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Waldfläche
(I) |
2.444,6838 |
16.633,6291 |
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
144,5145 |
11.799,3219 |
Sonstige
Grundstücksflächen
(III) |
774,5326 |
10.302,9969 |
gesamt |
3.363,7309 |
38.735,9479 |
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 2.519,49 € berechnet.
Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 3.784,17 € sowie die Mehrkosten für die Handmahd/-arbeit in 2023 in Höhe von 1.531,20 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:
Nutzungsarten-gruppe |
Fläche in ha |
Anteil
an der
Gesamt-fläche in % |
Anteil
an den Zuschlägen in € |
Kosten GWU in € |
anteilige
Mehrkosten In € |
gesamt in € |
Verwalt- ungskosten in € |
Gesamt-kosten in € |
Waldfläche (I) |
2.444,6838 |
72,6777 |
2.750,25 |
16.633,62 |
1.112,84 |
20.496,71 |
1.831,11 |
22.327,82 |
Gebäude,
Freifläche,
Verkehrsfläche (II) |
144,5145 |
4,2963 |
162,58 |
11.799,32 |
65,79 |
12.027,69 |
108,24 |
12.135,93 |
Sonstige Grundstücks- Flächen (III) |
774,5326 |
23,0260 |
871,34
|
10.302,99 |
352,57 |
11.526,90 |
580,14 |
12.107,04 |
gesamt |
3.363,7309 |
100,0000 |
3.784,17 |
38.735,93 |
1.531,20 |
44.051,30 |
2.519,49 |
46.570,79 |
2.2.
Schöpfwerk
Stromgraben
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.07.2024. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (9,80 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen (I)
b) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
13,2992 |
6 |
79,7952 |
781,9930 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
3,1876 |
6 |
19,1256 |
187,4309 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
0,1945 |
6 |
1,1670 |
11,4366 |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
4,0337 |
6 |
24,2022 |
237,1816 |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
3,0541 |
2 |
6,1082 |
59,8604 |
Grünanlage (III) |
7,1558 |
1 |
7,1558 |
70,1268 |
Verkehrsfläche (II) |
31,6967 |
6 |
190,1802 |
1.863,7660 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
140,2230 |
1 |
140,2230 |
1.374,1854 |
Waldfläche (I) |
947,6657 |
0,5 |
473,8329 |
4.643,5624 |
Wasserfläche (III) |
5,8534 |
0,1 |
0,5853 |
5,7359 |
gesamt |
1.156,3637 |
|
942,3754 |
9.235,2790 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 528,21 € berechnet.
Nutzungsarten-gruppe |
Fläche in ha |
Anteil
an der
Gesamt-fläche in % |
Kosten in € |
Verwalt- ungskosten in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
947,6657 |
81,9522 |
4.643,56 |
432,88 |
5.076,44 |
Gebäude,
Freifläche,
Verkehrsfläche (II) |
52,4117 |
4,5325 |
3.081,81 |
23,94 |
3.105,75 |
Sonstige Grundstücks- Flächen (III) |
156,2863 |
13,5153 |
1.509,91 |
71,39 |
1.581,30 |
gesamt |
1.156,3637 |
100,0000 |
9.235,28 |
528,21 |
9.763,49 |
2.3.
Schöpfwerk
Hirschburg
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.07.2024. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (0,60 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
d) Waldflächen (I)
e) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
f) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
5,2193 |
6 |
31,3158 |
18,7895 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
3,4561 |
6 |
20,7366 |
12,4420 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
- |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung
(II) |
- |
- |
- |
- |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
0,0524 |
2 |
0,1048 |
0,0629 |
Grünanlage (III) |
0,2458 |
1 |
0,2458 |
0,1475 |
Verkehrsfläche (II) |
17,2066 |
6 |
103,2396 |
61,9438 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
9,6121 |
1 |
9,6121 |
5,7673 |
Waldfläche (I) |
597,4777 |
0,5 |
298,7388 |
179,2433 |
Wasserfläche (III) |
0,2509 |
0,1 |
0,0251 |
0,0151 |
gesamt |
633,5209 |
|
464,0186 |
278,4114 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 15,92 € berechnet.
Nutzungsarten-gruppe |
Fläche in ha |
Anteil
an der
Gesamt-fläche in % |
Kosten in € |
Verwalt- ungskosten in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
597,4777 |
94,3107 |
179,24 |
15,01 |
194,25 |
Gebäude,
Freifläche,
Verkehrsfläche (II) |
25,8820 |
4,0854 |
93,18 |
0,65 |
93,83 |
Sonstige Grundstücks- Flächen (III) |
10,1612 |
1,6039 |
5,99 |
0,26 |
6,25 |
gesamt |
633,5209 |
100,0000 |
278,41 |
15,92 |
294,33 |
2.4.
Schöpfwerk
Moorgraben
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.07.2024. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (17,58 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
g) Waldflächen (I)
h) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
i) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
- |
- |
- |
-- |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
- |
- |
- |
- |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
- |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
- |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
- |
- |
- |
- |
Verkehrsfläche (II) |
0,2534 |
6 |
1,5204 |
26,7286 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
- |
- |
- |
- |
Waldfläche (I) |
0,6863 |
0,5 |
0,3432 |
6,0326 |
Wasserfläche (III) |
- |
- |
- |
- |
Gesamt |
0,9397 |
|
1,8636 |
32,7612 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 1,87 € berechnet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Anteil an der Gesamt-fläche in % |
Kosten in € |
Verwaltungs- kosten in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
0,6863 |
73,0339 |
26,73 |
1,37 |
28,10 |
Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
0,2534 |
26,9661 |
6,03 |
0,50 |
6,53 |
Sonstige Grundstücksflächen (III) |
- |
- |
- |
- |
- |
gesamt |
0,9397 |
100,0000 |
32,76 |
1,87 |
34,63 |
2.5.
Schöpfwerk
Koppenheide
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.07.2024. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (767,52 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
j) Waldflächen (I)
k) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
l) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
- |
- |
- |
-- |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
- |
- |
- |
- |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
- |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
- |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
- |
- |
- |
- |
Verkehrsfläche (II) |
- |
- |
- |
- |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
- |
- |
- |
- |
Waldfläche (I) |
0,2056 |
0,5 |
0,1028 |
78,9011 |
Wasserfläche (III) |
0,0686 |
0,1 |
0,0069 |
5,2959 |
Gesamt |
0,2742 |
|
0,1097 |
84,1970 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 4,82 € berechnet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Anteil an der Gesamt-fläche in % |
Kosten in € |
Verwaltungs- kosten in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
0,2056 |
74,9818 |
78,90 |
3,61 |
82,51 |
Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
- |
- |
- |
- |
- |
Sonstige
Grundstücksflächen (III) |
0,0686 |
25,0182 |
5,30 |
1,21 |
6,51 |
gesamt |
0,2742 |
100,0000 |
84,20 |
4,82 |
89,02 |
3. Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
3.1.
Gewässerunterhaltung
a) Waldflächen
Gesamtkosten: 22.327,82 €
Gesamtfläche: 2.444,6838 ha
Gebührensatz: 9,13 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 12.135,93 €
Gesamtfläche: 144,5145 ha
Gebührensatz: 83,98 €/ha
c) Sonstige Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 12.107,04 €
Gesamtfläche: 774,5326 ha
Gebührensatz: 15,63 €/ha
3.2.
Schöpfwerk
Stromgraben
a) Waldflächen
Gesamtkosten: 5.076,44 €
Gesamtfläche: 947,6657 ha
Gebührensatz: 5,36 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 3.105,75 €
Gesamtfläche: 52,4117 ha
Gebührensatz: 59,26 €/ha
c) Sonstige Grundstücksfläche
Gesamtkosten: 1.581,30 €
Gesamtfläche: 156,2863 ha
Gebührensatz: 10,12 €/ha
3.3.
Schöpfwerk
Hirschburg
a) Waldfläche
Gesamtkosten: 194,25 €
Gesamtfläche: 597,4777 ha
Gebührensatz: 0,33 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 93,83 €
Gesamtfläche: 25,8820 ha
Gebührensatz: 3,63 €/ha
c) Sonstige Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 6,25 €
Gesamtfläche: 10,1612 ha
Gebührensatz: 0,62 €/ha
3.4 Schöpfwerk
Moorgraben
a) Waldfläche
Gesamtkosten: 28,10 €
Gesamtfläche: 0,6863 ha
Gebührensatz: 40,94 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 6,53 €
Gesamtfläche: 0,2534 ha
Gebührensatz: 25,77
€/ha
c) Sonstige Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 0,00 €
Gesamtfläche: 0,0000 ha
Gebührensatz: 0,00
€
3.4 Schöpfwerk
Koppenheide
a) Waldfläche
Gesamtkosten: 82,51 €
Gesamtfläche: 0,2056 ha
Gebührensatz: 401,31 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 0,00 €
Gesamtfläche: 0,0000 ha
Gebührensatz: 0,00
€/ha
c) Sonstige Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 6,51 €
Gesamtfläche: 0,0686 ha
Gebührensatz: 94,90 €
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gelbensande
ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
(GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V
S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.
Die Gemeinde Gelbensande
hat dem Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände
vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578)
und der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 4.
Änderungssatzung vom 01.12.2020 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung
seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen
Haushaltsführung erforderlich sind.
Die von der Gemeinde
Gelbensande zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung
der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch
Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in
Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und
Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer,
Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen
Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.
Die Beitragsbescheide
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 13.03.2024 und
09.07.2024 für das Jahr 2024 in Höhe von 53.684,44 € (2023: 64.253,66 €) liegen
vor. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Gebührenerhöhung
bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.
Grundlage für die neue
Kalkulation sind die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ vom 13.03.2024 und 09.07.2024 in Höhe von insgesamt 53.684,44 €
(2023: 64.253,66 €).
Bei der Berechnung der
Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche (3.363,7309 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird
nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen Nutzungsart des
Flurstücks vorgenommen.
Die Schöpfwerkskosten
werden ebenfalls nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen
Nutzungsart des im Einzugsgebiet des Schöpfwerks liegenden Flurstücks umgelegt.
Im Ergebnis der neuen
Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Gewässerunterhaltung 10.
Änderungssatzung
Waldflächen 9,13 €/ha vorher 9,03 €/ha
Gebäude, Frei- und
Verkehrsflächen 83,98 €/ha vorher 83,46 €/ha
Sonstige
Grundstücksflächen
15,63 €/ha vorher 15,50 €/ha
Schöpfwerk Stromgraben 10.
Änderungssatzung
Waldflächen 5,36 €/ha vorher 5,63 €/ha
Gebäude, Frei- und
Verkehrsflächen 59,26 €/ha vorher 59,53 €/ha
Sonstige
Grundstücksflächen 10,12 €/ha vorher 10,40 €/ha
Schöpfwerk Hirschburg 10.
Änderungssatzung
Waldfläche 0,33 €/ha vorher 12,18 €/ha
Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen
3,63 €/ha vorher
138,07 €/ha
Sonstige
Grundstücksflächen 0,62 €/ha vorher 23,12 €/ha
Schöpfwerk Moorgraben 10.
Änderungssatzung
Waldfläche
40,94 €/ha vorher 12,10 €/ha
Gebäude, Frei- und
Verkehrsflächen 25,77 €/ha vorher
137,09 €/ha
Sonstige
Grundstücksflächen 0,00 €/ha vorher 0,00 €/ha
Schöpfwerk Koppenheide 10.
Änderungssatzung
Waldfläche 401,31
€/ha 434,37
€/ha
Sonstige
Grundstücksflächen 94,90 €/ha 87,46 €/ha
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung
selbst entstehen der Gemeinde keine Kosten. Die Gemeinde müsste für ihre
eigenen Grundstücke (rd. 56,8448 ha) auch weniger bzw. mehr Gebühren bezahlen.
Die Gemeinde erstellt jedoch für sich selbst keine Bescheide. Die Einnahmen und
Ausgaben Wasser- und Bodenverband werden im Haushalt entsprechend geplant.