Sitzung: 19.12.2024 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2267/2024/GGE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Waldsiedlung“ der Gemeinde Gelbensande den
folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss:
1.
Die
Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 der Gemeinde Gelbensande
hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis
geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind ausgeblieben. Die Anlage mit der Begründung der
Entscheidung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Aufgrund
des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Artikel
3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), beschließt die
Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 *Waldsiedlung* der
Gemeinde Gelbensande, bestehend aus dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.