Betreff
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 2 "Waldsiedlung" der Gemeinde Gelbensande
Vorlage
VBE/2267/2024/GGE
Aktenzeichen
Abw.+Satzungsbeschl. 2. Ändg. B 3
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Waldsiedlung“ der Gemeinde Gelbensande den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss:

1.       Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 der Gemeinde Gelbensande hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind ausgeblieben. Die Anlage mit der Begründung der Entscheidung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.    Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 *Waldsiedlung* der Gemeinde Gelbensande, bestehend aus dem Text (Teil B), als Satzung.

3.    Die Begründung wird gebilligt.

4.       Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeindevertretung Gelbensande hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 *Waldsiedlung* der Gemeinde Gelbensande beschlossen und zur Veröffentlichung bestimmt. Die Planänderung erfolgt im beschleunigte Verfahren gemäß § 13 BauGB, geändert wird der Textteil (B) des rechtskräftigen Bebauungsplanes.

Mit der Zulässigkeit von Ferienwohnungen wird die Art der baulichen Nutzung für das Sondergebiet SO/VV1 entsprechend der gegenwärtigen Nutzung planungsrechtlich gesichert.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 19.07.2024 bis zum 27.08.2024 durchgeführt.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß
§ 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 16.07.2024 zur Stellungnahme aufgefordert worden.

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind nicht eingegangen.

Aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gingen keine Einwände oder Hinweise hervor, die eine Anpassung der Textsatzung oder Begründung erforderlich machen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit dem vorliegenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss werden die Stellungnahmen zum Entwurf geprüft.

Die Verwaltung empfiehlt den Abwägungsvorschlägen zu folgen und die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 *Waldsiedlung* der Gemeinde Gelbensande in der vorliegenden Form als Satzung zu beschließen.

Mit Ablauf der Bekanntmachung des Beschlusses ist das Verfahren beendet und die 2. Änderung ist als Satzung rechtskräftig.


Finanzierung:

 

Durch eine Direktbeauftragung aller Leistungen durch die Antragsteller wird der Haushalt der Gemeinde nicht belastet.

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses: