Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Waldsiedlung“ der Gemeinde Gelbensande den
folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss:
1.
Die
Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 der Gemeinde Gelbensande
hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis
geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind ausgeblieben. Die Anlage mit der Begründung der
Entscheidung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Aufgrund
des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Artikel
3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), beschließt die
Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 *Waldsiedlung* der
Gemeinde Gelbensande, bestehend aus dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung Gelbensande hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 *Waldsiedlung* der Gemeinde Gelbensande beschlossen und zur Veröffentlichung bestimmt. Die Planänderung erfolgt im beschleunigte Verfahren gemäß § 13 BauGB, geändert wird der Textteil (B) des rechtskräftigen Bebauungsplanes.
Mit der Zulässigkeit von Ferienwohnungen
wird die Art der baulichen Nutzung für das Sondergebiet SO/VV1 entsprechend der
gegenwärtigen Nutzung planungsrechtlich gesichert.
Zur
Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
eine öffentliche Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 19.07.2024 bis zum
27.08.2024 durchgeführt.
Die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß
§ 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 16.07.2024 zur
Stellungnahme aufgefordert worden.
Stellungnahmen
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind nicht eingegangen.
Aus
den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gingen keine Einwände oder
Hinweise hervor, die eine Anpassung der Textsatzung oder Begründung
erforderlich machen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem vorliegenden Abwägungs- und
Satzungsbeschluss werden die Stellungnahmen zum Entwurf geprüft.
Die Verwaltung empfiehlt den
Abwägungsvorschlägen zu folgen und die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3
*Waldsiedlung* der Gemeinde Gelbensande in der vorliegenden Form als Satzung zu
beschließen.
Mit Ablauf der Bekanntmachung des
Beschlusses ist das Verfahren beendet und die 2. Änderung ist als Satzung
rechtskräftig.
Finanzierung:
Durch eine Direktbeauftragung aller Leistungen
durch die Antragsteller wird der Haushalt der Gemeinde nicht belastet.
Stellungnahme des Haupt- und
Finanzausschusses: