Sitzung: 29.02.2024 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/3281/2024/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung einer
Energiespeicheranlage (Netzanschlussleistung 12 MW) inkl. Einfriedung auf einer
Teilfläche des Flurstückes 68/59 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf, das
gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (1) Punkt 3 BauGB zu erteilen.
Auf Grund der nahen Lage
des Landwirtschaftsbetriebes zum Vorhaben sowie der Beschreibung im Antrag,
dass im Brandfall der Batterien nicht gelöscht werden und das Kühlmittel aus Öl
besteht, ist durch den Landkreis die Brandschutzdienststelle um Stellungnahme
zum Vorhaben aufzufordern.
Des Weiteren ist durch
den Vorhabenträger nachzuweisen, dass die Schallwerte gem. TA Lärm für die Tag-
und Nachtstunden für Wohnnutzung an den Wohngebäuden auf der gegenüberliegenden
Straßenseite eingehalten werden.
Die Anlage ist mit einem
entsprechenden Schallschutz zu versehen, der dazu führt, dass die auf der
gegenüberliegenden Straßenseite vorhandene Wohnbebauung vor Lärmwerten
geschützt wird, die über die zulässigen Schallwerte der TA-Lärm Tag und Nacht
für allgemeine Wohngebiete hinausgeht.
Die Gemeinden sind über
raumordnerische Festsetzungen gehalten, Siedlungsentwicklung vorrangig an
bestehenden Erschließungsanlagen zu planen. Die vorhandene Erschließungsanlage
erfüllt diese Voraussetzung. Mit der Errichtung dieser Speicherstation und der
von ihr erzeugten Lärmwerte ohne entsprechende Schallschutzmaßnahmen, würden
bauplanungsrechtliche Belange im Sinne einer sinnvollen städtebaulichen
Entwicklung der Gemeinde berührt werden.