Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt der Voranfrage zum Umbau und Nutzungsänderung von Büroräumen in Ferienwohnungen auf dem Flurstück 23/18 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach §34 (2) BauGB nicht zu erteilen.

Begründung.

Für das Vorhabengrundstück liegt eine Baugenehmigung zur Wiederaufnahme der Nutzung einer KfZ-Werkstatt nach § 34 BauGB – Bauen im Innenbereich, vor. Die Genehmigung wurde 2022 verlängert.

Aktuell liegt ein Gewerbeanmeldung für Autopflege Innen, Selbsthilfewerkstatt, Vermietung von Partyzubehör vor. Ergänzt wird die Nutzung durch den Verkauf von KFZ.

Das Grundstück unterliegt bauplanungsrechtlich komplett einer gewerblichen Nutzung.

Auf dem angrenzenden Grundstück Transitstr. 9a, befindet sich ein Wohnhaus. Bauvorhaben auf dem Grundstück Transitstr. 7 beurteilt der Landkreis nach § 35 BauGB – Vorhaben im Außenbereich, ebenso die Transitstr. 10 und 11.

Nunmehr soll der nördliche Teil des Gebäudes auf dem Vorhabengrundstück einer Nutzungsänderung von Büroräumen in Ferienwohnen umgenutzt werden.

 

Betrachtet man den Innenbereich in der Örtlichkeit dominiert hier die Gewerbenutzung.

In Gewerbegebieten sind Ferienwohnungen nach § 8 BauNVO unzulässig.