Sitzung: 13.04.2023 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2107/2023/GGE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt der Voranfrage zum Umbau und Nutzungsänderung von Büroräumen in
Ferienwohnungen auf dem Flurstück 23/18 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande das
gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach §34 (2) BauGB
nicht zu erteilen.
Begründung.
Für das Vorhabengrundstück liegt eine
Baugenehmigung zur Wiederaufnahme der Nutzung einer KfZ-Werkstatt nach § 34
BauGB – Bauen im Innenbereich, vor. Die Genehmigung wurde 2022 verlängert.
Aktuell liegt ein Gewerbeanmeldung für
Autopflege Innen, Selbsthilfewerkstatt, Vermietung von Partyzubehör vor.
Ergänzt wird die Nutzung durch den Verkauf von KFZ.
Das Grundstück unterliegt bauplanungsrechtlich
komplett einer gewerblichen Nutzung.
Auf dem angrenzenden Grundstück Transitstr. 9a,
befindet sich ein Wohnhaus. Bauvorhaben auf dem Grundstück Transitstr. 7
beurteilt der Landkreis nach § 35 BauGB – Vorhaben im Außenbereich, ebenso die
Transitstr. 10 und 11.
Nunmehr soll der nördliche Teil des Gebäudes
auf dem Vorhabengrundstück einer Nutzungsänderung von Büroräumen in
Ferienwohnen umgenutzt werden.
Betrachtet man den Innenbereich in der
Örtlichkeit dominiert hier die Gewerbenutzung.
In Gewerbegebieten sind Ferienwohnungen nach §
8 BauNVO unzulässig.