Sitzung: 13.03.2023 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2595/2023/GRÖ
Beschluss:
- Die
Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt die vorliegende
Gebührenkalkulation zur Nutzung der kommunalen Feierhalle,
Graal-Müritzer Straße 1.
- Die
Gemeindevertretung Rövershagen beschließt entsprechend § 6 Nr. 3 KAG M-V
im öffentlichen Interesse eine Nutzungsgebühr in Höhe 300,00€ für die
Nutzung der kommunalen Feierhalle, Graal-Müritzer Straße 1.
- Die
Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt die Satzung der Gemeinde
Rövershagen zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der kommunalen
Feierhalle, Graal-Müritzer Straße 1 mit folgenden Änderungen: keine
Satzung der Gemeinde Rövershagen
zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung
der kommunalen Feierhalle, Graal-Müritzer Straße 1
Auf der Grundlage des § 5 der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern in der aktuellen
Fassung und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes vom 12. April 2005
(GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162) hat
die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen in ihrer Sitzung am ……….
folgende Gebührensatzung der Gemeinde Rövershagen zur Erhebung von
Gebühren für die Nutzung der kommunalen Feierhalle, Graal-Müritzer Straße 1 beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Für die Inanspruchnahme der kommunalen Feierhalle durch Dritte
erhebt die Gemeinde zur teilweisen Deckung der Kosten Gebühren.
Für die Nutzung der
Feierhalle wird mit jedem Nutzer eine Vereinbarung abgeschlossen. Die
Vereinbarung ist Anlage dieser Satzung.
§ 2 Gebührenmaßstab
Die Gebühr wird pro Veranstaltung/pro Tag auf der Grundlage
einer Nutzungsvereinbarung erhoben.
§ 3 Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Gebühr sind die Nutzer verpflichtet. Nutzer
können natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts sein.
Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
§ 4 Gebührenhöhe
Die Nutzungsgebühr beträgt ….,00 Euro je Veranstaltung/je Tag.
Mit dieser Nutzungsgebühr sind alle Nebenkosten abgegolten.
Ortsansässige gemeinnützige Vereine können eine Reduzierung oder
den Erlass der Nutzungsgebühr bei der Gemeinde Rövershagen beantragen.
§ 5 Fälligkeit der
Gebühr
Die Zahlung der Gebühr ist nach Abschluss der
Nutzungsvereinbarung, spätestens sieben Tage nach der Nutzung der Feierhalle
unaufgefordert auf das in der Nutzungsvereinbarung angegebene Konto zu
entrichten.
§ 6 Inkrafttreten
Die Gebührensatzung der Gemeinde Rövershagen für die
Inanspruchnahme der kommunalen Feierhalle tritt am 01.04.2023 in Kraft.
Anlage: Nutzungsvereinbarung
für die kommunale Feierhalle der Gemeinde Rövershagen, Graal-Müritzer Straße 1
Rövershagen, den
…………………………….
_____________________________
______________________
Dr. Verena Schöne Jörg
Kuske
Bürgermeisterin 1.
Stellv. Bürgermeister
4. Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt die
Nutzungsvereinbarung für die kommunale Feierhalle der Gemeinde Rövershagen,
Graal-Müritzer Straße 1
mit folgenden Änderungen: keine
Nutzungsvereinbarung
für die kommunale Feierhalle der Gemeinde
Rövershagen, Graal-Müritzer Straße 1
zwischen der
Gemeinde Rövershagen (Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a. 18182 Gelbensande)
als Eigentümerin der Feierhalle, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Dr.
Verena Schöne
-
in der
Vereinbarung „Eigentümerin“ genannt -
und …………………………………………………………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
-
in der
Vereinbarung „Nutzer“ genannt –
über die Nutzung der
kommunalen Feierhalle, Graal-Müritzer Straße 1, 18182 Rövershagen.
§ 1 Nutzungsobjekt
1.
Die
Eigentümerin überlässt dem Nutzer die Feierhalle für die folgende Veranstaltung
zur Nutzung:
Veranstaltung:
_____________________________________________________________________
am
___________________________ von
___________________ bis __________________
2.
Die
Nutzungsvereinbarung umfasst die Feierhalle und die sanitäre Einrichtung.
3.
Der
Nutzer ist berechtigt, die zur Nutzung vorgesehenen Räume während der Dauer der
Nutzung mit folgenden Einrichtungen/Gegenständen auszustatten:
____________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________
Die
Ausstattung muss nach Ablauf der Nutzungsdauer vom Nutzer unverzüglich
beseitigt werden.
4.
Die
zur Nutzung vereinbarten Räume werden vom Beauftragten der Gemeinde
Rövershagen, Herrn Axel Schott oder seiner Vertretung mit Beginn der
Nutzungszeit an den Nutzer bzw.
seinen
Beauftragten …………………………………………………………
übergeben.
5.
Die
Eigentümerin behält sich vor, vor Übergabe der vorgesehenen Räume einseitig von
der Nutzungsvereinbarung zurückzutreten, wenn zu befürchten ist, dass sich aus
der Veranstaltung unzumutbare Unzuträglichkeiten ergeben und die öffentliche
Sicherheit und Ordnung gestört oder
gefährdet werden. Der Eigentümerin sind anlässlich des Abschlusses der
Nutzungsvereinbarung entstandene Unkosten vom Nutzer zu erstatten.
§ 2 Zahlungspflicht des Nutzers
1. Die Nutzungsgebühr beträgt 300,00 Euro pro
Veranstaltung/pro Tag. Damit sind alle Nebenkosten abgegolten.
2.
Die
Zahlung der Gebühr ist nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung, spätestens
sieben Tage nach der Nutzung der Feierhalle unaufgefordert auf das unten
angegebene Konto zu entrichten.
3. Die Nutzungsvereinbarung kann durch den
Nutzer bis zu sieben Tage vor der Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden.
Kündigt der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, ist die volle Nutzungsgebühr
zu zahlen.
§ 3 Hausrecht
Die Bürgermeisterin und mit deren Vollmacht der Beauftragte der
Gemeinde Rövershagen üben im Auftrag der Gemeinde gegenüber dem Nutzer und den
Besuchern das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
§ 4 Haftung
1.
Der
Nutzer verpflichtet sich, das Nutzungsobjekt pfleglich zu behandeln und in
unversehrtem Zustand zurückzugeben. Er haftet für jeden Schaden, der an dem
Nutzungsobjekt während der Dauer der Nutzung entsteht.
2.
Der
Nutzer verpflichtet sich, die Eigentümerin von allen Ansprüchen aus Schäden
freizuhalten und freizustellen, die ihr, ihrem Beauftragten oder Besuchern
entstehen.
§ 5 Übergabe des Nutzungsobjektes
1.
Die
Anmeldung für die Nutzung der kommunalen Feierhalle erfolgt maximal sechs
Monate im Voraus bei der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter Gebäudemanagement des
Amtes Rostocker Heide.
2.
Die
Übergabe/Abnahme der Feierhalle erfolgt nach Abstimmung zwischen der
Eigentümerin/ihrem Beauftragten und dem Nutzer.
§ 6 Besondere Bestimmungen und Auflagen
1.
Von
dieser Vereinbarung erhalten die Eigentümerin und der Nutzer je eine
Ausfertigung.
2.
Nebenabreden
sind nur wirksam, wenn sie als Ergänzung diese Vertrages schriftlich zwischen
der Eigentümerin und dem Nutzer vereinbart werden.
3.
Die
Reinigung erfolgt durch die Eigentümerin.
4.
Sanitär-
und Verbrauchsmaterial wird von der Eigentümerin gestellt. Die
Versorgungsmedien Wasser, Strom, Heizung und Entwässerung stellt die
Eigentümerin zur Verfügung.
5.
Die
zumutbare Lärmbelästigung darf zum Schutz der Nachbarschaft nicht überschritten
werden.
§ 7 Zuwiderhandlungen
Die Eigentümerin behält sich das Recht vor, bei unsachgemäßer
Behandlung des Nutzungsobjektes die Nutzung zu versagen.
Rövershagen, den
……………………………………………….
…………………………………………………………………………… ………………………………………………………
Eigentümerin/Gemeinde
Rövershagen Nutzer
Überweisung an: Amt Rostocker Heide
Deutsche Kreditbank IBAN: DE35120300000000101741 BIC: BYLADEM1001
Ansprechpartner:
Herr Axel Schott
Tel.:0160 966643769
Amt Rostocker Heide
Tel.: 038201 5000