Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt die vorliegende Gebührenkalkulation zur Nutzung der kommunalen Feierhalle,

Graal-Müritzer Straße 1.

  1. Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt entsprechend § 6 Nr. 3 KAG M-V im öffentlichen Interesse eine Nutzungsgebühr in Höhe 300,00€ für die Nutzung der kommunalen Feierhalle, Graal-Müritzer Straße 1.

  1. Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt die Satzung der Gemeinde Rövershagen zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der kommunalen Feierhalle, Graal-Müritzer Straße 1 mit folgenden Änderungen: keine

Satzung der Gemeinde Rövershagen

zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung

der kommunalen Feierhalle, Graal-Müritzer Straße 1

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern in der aktuellen Fassung und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen in ihrer Sitzung am  ……….  folgende Gebührensatzung der Gemeinde Rövershagen zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der kommunalen Feierhalle, Graal-Müritzer Straße 1 beschlossen:

§ 1 Allgemeines

Für die Inanspruchnahme der kommunalen Feierhalle durch Dritte erhebt die Gemeinde zur teilweisen Deckung der Kosten Gebühren.

Für die Nutzung der Feierhalle wird mit jedem Nutzer eine Vereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung ist Anlage dieser Satzung.

§ 2 Gebührenmaßstab

Die Gebühr wird pro Veranstaltung/pro Tag auf der Grundlage einer Nutzungsvereinbarung erhoben.

§ 3 Gebührenschuldner

Zur Zahlung der Gebühr sind die Nutzer verpflichtet. Nutzer können natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sein.

Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Gebührenhöhe

Die Nutzungsgebühr beträgt ….,00 Euro je Veranstaltung/je Tag.

Mit dieser Nutzungsgebühr sind alle Nebenkosten abgegolten.

Ortsansässige gemeinnützige Vereine können eine Reduzierung oder den Erlass der Nutzungsgebühr bei der Gemeinde Rövershagen beantragen.

§ 5 Fälligkeit der Gebühr

Die Zahlung der Gebühr ist nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung, spätestens sieben Tage nach der Nutzung der Feierhalle unaufgefordert auf das in der Nutzungsvereinbarung angegebene Konto zu entrichten.

§ 6 Inkrafttreten

Die Gebührensatzung der Gemeinde Rövershagen für die Inanspruchnahme der kommunalen Feierhalle tritt am 01.04.2023 in Kraft.

Anlage: Nutzungsvereinbarung für die kommunale Feierhalle der Gemeinde Rövershagen, Graal-Müritzer Straße 1

Rövershagen, den …………………………….                                 

_____________________________                                     ______________________                                                 

Dr. Verena Schöne                                                                                             Jörg Kuske

Bürgermeisterin                                                                                                  1. Stellv. Bürgermeister

4.    Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt die Nutzungsvereinbarung für die kommunale Feierhalle der Gemeinde Rövershagen, Graal-Müritzer Straße 1
mit folgenden Änderungen: keine

Nutzungsvereinbarung

für die kommunale Feierhalle der Gemeinde Rövershagen, Graal-Müritzer Straße 1

zwischen             der Gemeinde Rövershagen (Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a. 18182 Gelbensande) als Eigentümerin der Feierhalle, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Dr. Verena Schöne                           

-          in der Vereinbarung „Eigentümerin“ genannt -

und                        …………………………………………………………………………………………………………………………………….

                               …………………………………………………………………………………………………………………………………….

-          in der Vereinbarung „Nutzer“ genannt –

über die Nutzung der kommunalen Feierhalle, Graal-Müritzer Straße 1, 18182 Rövershagen.

§ 1 Nutzungsobjekt

1.    Die Eigentümerin überlässt dem Nutzer die Feierhalle für die folgende Veranstaltung zur Nutzung:

Veranstaltung: _____________________________________________________________________

am ___________________________           von ___________________ bis __________________

2.    Die Nutzungsvereinbarung umfasst die Feierhalle und die sanitäre Einrichtung.

3.    Der Nutzer ist berechtigt, die zur Nutzung vorgesehenen Räume während der Dauer der Nutzung mit folgenden Einrichtungen/Gegenständen auszustatten:

____________________________________________________________________________

____________________________________________________________________________

Die Ausstattung muss nach Ablauf der Nutzungsdauer vom Nutzer unverzüglich beseitigt werden.

4.    Die zur Nutzung vereinbarten Räume werden vom Beauftragten der Gemeinde Rövershagen, Herrn Axel Schott oder seiner Vertretung mit Beginn der Nutzungszeit an den Nutzer bzw.

seinen Beauftragten …………………………………………………………

übergeben.

5.    Die Eigentümerin behält sich vor, vor Übergabe der vorgesehenen Räume einseitig von der Nutzungsvereinbarung zurückzutreten, wenn zu befürchten ist, dass sich aus der Veranstaltung unzumutbare Unzuträglichkeiten ergeben und die öffentliche Sicherheit  und Ordnung gestört oder gefährdet werden. Der Eigentümerin sind anlässlich des Abschlusses der Nutzungsvereinbarung entstandene Unkosten vom Nutzer zu erstatten.

§ 2 Zahlungspflicht des Nutzers

1.    Die Nutzungsgebühr beträgt 300,00 Euro pro Veranstaltung/pro Tag. Damit sind alle Nebenkosten abgegolten.

2.       Die Zahlung der Gebühr ist nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung, spätestens sieben Tage nach der Nutzung der Feierhalle unaufgefordert auf das unten angegebene Konto zu entrichten.

3.    Die Nutzungsvereinbarung kann durch den Nutzer bis zu sieben Tage vor der Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, ist die volle Nutzungsgebühr zu zahlen.

§ 3 Hausrecht

Die Bürgermeisterin und mit deren Vollmacht der Beauftragte der Gemeinde Rövershagen üben im Auftrag der Gemeinde gegenüber dem Nutzer und den Besuchern das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

§ 4 Haftung

1.    Der Nutzer verpflichtet sich, das Nutzungsobjekt pfleglich zu behandeln und in unversehrtem Zustand zurückzugeben. Er haftet für jeden Schaden, der an dem Nutzungsobjekt während der Dauer der Nutzung entsteht.

2.    Der Nutzer verpflichtet sich, die Eigentümerin von allen Ansprüchen aus Schäden freizuhalten und freizustellen, die ihr, ihrem Beauftragten oder Besuchern entstehen.

§ 5 Übergabe des Nutzungsobjektes

1.    Die Anmeldung für die Nutzung der kommunalen Feierhalle erfolgt maximal sechs Monate im Voraus bei der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter Gebäudemanagement des Amtes Rostocker Heide.

2.    Die Übergabe/Abnahme der Feierhalle erfolgt nach Abstimmung zwischen der Eigentümerin/ihrem Beauftragten und dem Nutzer.

§ 6 Besondere Bestimmungen und Auflagen

1.    Von dieser Vereinbarung erhalten die Eigentümerin und der Nutzer je eine Ausfertigung.

2.    Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie als Ergänzung diese Vertrages schriftlich zwischen der Eigentümerin und dem Nutzer vereinbart werden.

3.    Die Reinigung erfolgt durch die Eigentümerin.

4.    Sanitär- und Verbrauchsmaterial wird von der Eigentümerin gestellt. Die Versorgungsmedien Wasser, Strom, Heizung und Entwässerung stellt die Eigentümerin zur Verfügung.

5.    Die zumutbare Lärmbelästigung darf zum Schutz der Nachbarschaft nicht überschritten werden.

§ 7  Zuwiderhandlungen

Die Eigentümerin behält sich das Recht vor, bei unsachgemäßer Behandlung des Nutzungsobjektes die Nutzung zu versagen.

Rövershagen, den ……………………………………………….

……………………………………………………………………………             ………………………………………………………

Eigentümerin/Gemeinde Rövershagen                                                                Nutzer

Überweisung an:             Amt Rostocker Heide

Deutsche Kreditbank      IBAN: DE35120300000000101741             BIC: BYLADEM1001

Ansprechpartner:

Herr Axel Schott Tel.:0160 966643769

Amt Rostocker Heide Tel.: 038201 5000