Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die nachfolgende 5. Änderung des Dienstleistungsvertrages vom 26.06.2018.

Die Finanzierung von 301.546,00 EUR ist unter dem Produktkonto 01.11403.5629000 gemäß Beschluss vom 24.11.2022 (VOA/3053/2022/GBE) gesichert.

Der Bürgermeister und der 1. Stellvertretende Bürgermeister werden ermächtigt die 5. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018 zu unterzeichnen.

 

5. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018

 

zwischen der

 

Gemeinde Bentwisch

im Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20 a, 18182 Gelbensande

-vertreten durch den Bürgermeister Herrn Andreas Krüger

  und den 1. Stellv. Bürgermeister Herrn Ralf Will –

 

-          im weiteren Auftraggeber genannt  -

 

und der

Bentwisch GmbH

Hansestraße 21, 18182 Bentwisch

-vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Busekow  -

 

-          im weiteren Auftragnehmer genannt  -

__________________________________________________________________________________

 

§ 9 Besondere Vereinbarungen zu den Grünschnittcontainern im Gemeindegebiet

(1)     Der Auftragnehmer ist gemäß § 1 dieses Vertrages für die Auftragserteilung, Kontrolle, Abholung und Bezahlung der Grünschnittcontainer zuständig.

 

(2)     Die Aufstellflächen für die Grünschnittcontainer werden durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt.

 

(3)     Der Auftragnehmer ist für die Ordnungsmäßigkeit, Sauberkeit und Verkehrssicherungspflicht der Grünschnittcontainer verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt die Verkehrssicherungspflicht.

 

Er tritt damit vollumfänglich in die bisher dem Auftraggeber obliegende Verkehrssicherungspflicht ein. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass sich die Pflicht des Auftraggebers damit auf die Überwachung der Wahrnehmung der übertragenden Verkehrssicherungspflicht durch den Auftragnehmer reduziert. Der Auftraggeber kann zur Wahrnehmung dieser Pflicht jederzeit die Einsicht oder die Vorlage der zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen sowie diesbezügliche kostenlose Kopien von dem Auftragnehmer verlangen.

An den Umfang der übernommenen Verkehrssicherungspflicht dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Es handelt sich primär um die Beseitigung oder den Schutz vor besonderen Gefahrenstellen.

 

(4)     Der Auftraggeber stellt die gemäß § 5 dieses Vertrages schriftlich bis zum 30.09. des Vorjahres zu vereinbarenden Kosten für die Grünschnittcontainer in die Haushaltsplanung des Folgejahres ein.

 

 

Der bisherige § 9 (Salvatorische Klausel) wird neu § 10 und bleibt unverändert bestehen.

 

Alle weiteren Vereinbarungen des Dienstleistungsvertrages vom 26.06.2018 gelten unverändert fort.