Sitzung: 15.12.2022 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VOA/3063/2022/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die nachfolgende 5. Änderung des Dienstleistungsvertrages vom
26.06.2018.
Die Finanzierung von 301.546,00 EUR ist unter
dem Produktkonto 01.11403.5629000 gemäß Beschluss vom 24.11.2022
(VOA/3053/2022/GBE) gesichert.
Der Bürgermeister und der 1. Stellvertretende
Bürgermeister werden ermächtigt die 5. Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag vom
26.06.2018 zu unterzeichnen.
5. Ergänzung zum
Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018
zwischen
der
Gemeinde Bentwisch
im Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20 a, 18182 Gelbensande
-vertreten durch den Bürgermeister Herrn Andreas Krüger
und den 1. Stellv. Bürgermeister
Herrn Ralf Will –
-
im weiteren Auftraggeber genannt -
und der
Bentwisch GmbH
Hansestraße 21, 18182 Bentwisch
-vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Busekow -
-
im weiteren Auftragnehmer genannt -
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§ 9 Besondere Vereinbarungen zu den Grünschnittcontainern im
Gemeindegebiet
(1) Der Auftragnehmer ist gemäß § 1 dieses Vertrages für die
Auftragserteilung, Kontrolle, Abholung und Bezahlung der Grünschnittcontainer
zuständig.
(2) Die Aufstellflächen für die Grünschnittcontainer werden durch die
Gemeinde zur Verfügung gestellt.
(3) Der Auftragnehmer ist für die Ordnungsmäßigkeit, Sauberkeit und
Verkehrssicherungspflicht der Grünschnittcontainer verantwortlich. Der
Auftragnehmer übernimmt die Verkehrssicherungspflicht.
Er tritt damit vollumfänglich in die
bisher dem Auftraggeber obliegende Verkehrssicherungspflicht ein. Die
Beteiligten sind sich darüber einig, dass sich die Pflicht des Auftraggebers
damit auf die Überwachung der Wahrnehmung der übertragenden
Verkehrssicherungspflicht durch den Auftragnehmer reduziert. Der Auftraggeber
kann zur Wahrnehmung dieser Pflicht jederzeit die Einsicht oder die Vorlage der
zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen sowie diesbezügliche kostenlose
Kopien von dem Auftragnehmer verlangen.
An den Umfang der übernommenen
Verkehrssicherungspflicht dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt
werden. Es handelt sich primär um die Beseitigung oder den Schutz vor
besonderen Gefahrenstellen.
(4) Der Auftraggeber stellt die gemäß § 5 dieses Vertrages schriftlich bis
zum 30.09. des Vorjahres zu vereinbarenden Kosten für die Grünschnittcontainer
in die Haushaltsplanung des Folgejahres ein.
Der
bisherige § 9 (Salvatorische Klausel) wird neu § 10 und bleibt unverändert
bestehen.
Alle
weiteren Vereinbarungen des Dienstleistungsvertrages vom 26.06.2018 gelten unverändert
fort.