Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt den folgenden Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des B-Planes 1.2/4 „Schwager sin Grund“ der Gemeinde Rövershagen:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt den B-Plan 1.2/4 Schwager sin Grund einer 6. Änderung zu unterziehen.

1.

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Ziel der 6. Änderung ist die Festlegung einer Gemeinbedarfs-

Fläche „Bauhof“ innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes 1.2/4 Schwager sin Grund

 

Das Plangebiet wird begrenzt im:

Norden-Osten:          durch das Grundstück des Betreuten Wohnens,

                                  Rosengrund 30                     

Süd-Osten                 öffentliche Grünfläche

Süden:                       öffentliche Grünfläche, angrenzend an    

                                  landwirtschaftliche Flächen

Westen:                     öffentliche Grünfläche, angrenzend an

                                  Wohnbauflächen des B-Planes 1.2/4 bzw.

                                  an die Erschließungsanlage Schwager sin Grund

 

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,52 ha inkl. Zufahrt und umfasst

Teile der Flurstücke 152/199, 153/24, 153/164 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen.

Der in der Anlage beigefügte Übersichtsplan zum Geltungsbereich ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

 

 

6.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

1.     Errichtung von Gebäuden zur Unterbringung der Technik des Bauhofes inkl. Werkstatt, Waschplatz und Sozialeinrichtungen für die Mitarbeiter des Bauhofes.

 

2.     Stellfläche für 2 Salzsilos

 

3.     Erschließung des Geländes durch Ausweisung einer Verkehrsfläche mit Anbindung an die innerörtliche Erschließungsanlage Schwager sin Grund

 

 

Zur Ermittlung ggf. erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen ist vor Weiterführung des 6. Änderungsverfahrens ein Lärmschutzgutachten zu beauftragen, dessen Ergebnis Berücksichtigung im weiteren Verfahren zur Änderung des B-Planes finden wird.

 

Der Beschluss ist Bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

Frau Dr. Schöne erläutert den Sachverhalt und begründet die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses zum Standort.