Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen fasst den folgenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15 „Am Taubenbergweg Rövershagen“ der Gemeinde Rövershagen.

 

1.

Für die beiden Grünflächen, Zweckbestimmung Spielplatz angrenzend an den Taubenbergweg, der Bebauungspläne 1.3 „Elsterstrat“ und 1.2/4 „Swager sin Grund“ soll der Bebauungsplan Nr. 15 „Am Taubenbergweg“ Rövershagen“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

 

im Norden            : durch das Flurstück 163/60

im Osten               : durch die Bestandsbebauung der Grundstücke im Geltungsbereich der B-Pläne

                           1.3 und 1.2/4 der Gemeinde Rövershagen

im Süden              : durch die Bestandsbebauung und eine festgesetzte öffentliche Grünfläche im

                           Geltungsbereich des Planes 1.2/4 und

im Westen            : durch die Straßenanlage Taubenbergweg 

 

Das Gebiet umfasst die Flurstücke 164/12,164/32 und 164/58 Gemarkung Rövershagen Flur 1, wobei das Flurstück 164/12 nur in der Ausdehnung der Flurstücke 164/32 und 164/158 einbezogen wird.

Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 15 umfasst eine Gesamtfläche von ca.2.280 m².

 

 

2.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 15 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Wohnbaunutzung geschaffen werden.

Dabei sollen die bestehenden ober- und unterirdischen Anlagen die der Oberflächenentwässerung der angrenzenden Wohnbauflächen dienen in die Randbereiche des Geltungsbereiches umverlegt werden.

 

Die Wohngebäude sind den Festsetzungen des B-Planes 1.2/4 in der Kubatur, Zulässigkeit von Vollgeschossen sowie Trauf- und Firsthöhe anzupassen. Die GRZ auf den mindestens 750 m² großen Grundstücken ist mit 0,4 festzusetzen.

 

3.

Die vorgesehene Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.