Sitzung: 17.10.2022 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2549/2022/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen fasst den
folgenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15 „Am Taubenbergweg
Rövershagen“ der Gemeinde Rövershagen.
1. |
Für die beiden Grünflächen,
Zweckbestimmung Spielplatz angrenzend an den Taubenbergweg, der
Bebauungspläne 1.3 „Elsterstrat“ und 1.2/4 „Swager sin Grund“ soll der
Bebauungsplan Nr. 15 „Am Taubenbergweg“ Rövershagen“ aufgestellt
werden. Das Plangebiet wird begrenzt: im Norden : durch das Flurstück 163/60 im Osten :
durch die Bestandsbebauung der Grundstücke im Geltungsbereich der B-Pläne
1.3 und 1.2/4 der Gemeinde Rövershagen im Süden :
durch die Bestandsbebauung und eine festgesetzte öffentliche Grünfläche im
Geltungsbereich des Planes 1.2/4 und im Westen : durch die Straßenanlage
Taubenbergweg Das Gebiet umfasst die Flurstücke 164/12,164/32 und 164/58
Gemarkung Rövershagen Flur 1, wobei das Flurstück 164/12 nur in der
Ausdehnung der Flurstücke 164/32 und 164/158 einbezogen wird. Der Geltungsbereich des
B-Planes Nr. 15 umfasst eine Gesamtfläche von ca.2.280 m². |
2. |
Mit dem Bebauungsplan Nr. 15 sollen die planungsrechtlichen
Grundlagen für eine Wohnbaunutzung geschaffen werden. Dabei sollen die bestehenden ober- und unterirdischen
Anlagen die der Oberflächenentwässerung der angrenzenden
Wohnbauflächen dienen in die
Randbereiche des Geltungsbereiches umverlegt werden. Die Wohngebäude sind den Festsetzungen des B-Planes 1.2/4
in der Kubatur, Zulässigkeit von Vollgeschossen sowie Trauf- und Firsthöhe
anzupassen. Die GRZ auf den mindestens 750 m² großen Grundstücken ist mit 0,4
festzusetzen. |
3. |
Die vorgesehene Abgrenzung des Geltungsbereichs des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 ist dem Beschluss als Anlage
beigefügt. |