Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen lehnt den Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 8.1 „Im Wiesengrund“ hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Zaunhöhe von 120 cm zur öffentlichen Verkehrsanlage auf 183 cm auf dem Flurstück  7/179 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen mangels Notwendigkeit einer Befreiung auf Grundlage des § 31 BauGB in Verbindung mit § 67 (3) Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ab.

Begründung:

Die Erhöhung des Zaunes zur öffentlichen Verkehrsanlage ist nicht notwendig um Blendwirkung durch Fahrzeuge zu verhindern oder das Halten eines Hundes zu ermöglichen.

Die dafür notwendigen Maßnahmen sind ausnahmslos auf dem Grundstück selbst realisierbar.