Sitzung: 14.03.2022 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2500/2022/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
lehnt den Antrag
auf isolierte
Abweichung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 8.1 „Im Wiesengrund“
hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Zaunhöhe von 120 cm zur
öffentlichen Verkehrsanlage auf 183 cm auf dem Flurstück 7/179 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen
mangels Notwendigkeit einer Befreiung auf Grundlage des § 31 BauGB in
Verbindung mit § 67 (3) Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ab.
Begründung:
Die Erhöhung des Zaunes zur öffentlichen
Verkehrsanlage ist nicht notwendig um Blendwirkung durch Fahrzeuge zu
verhindern oder das Halten eines Hundes zu ermöglichen.
Die dafür notwendigen Maßnahmen sind
ausnahmslos auf dem Grundstück selbst realisierbar.