Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt zur Sicherung der Planungen für den zukünftigen Planbereich des sich in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 7  "Kultur- und Bewegungspark Gelbensande" der Gemeinde Gelbensande“ eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

als Satzung.

                                                                

Die Satzung über die Veränderungssperre umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 23/21, 23/22, 26/10 und 27/26 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande.

 

Inhalt der Satzung über die Veränderungssperre:

1.                  Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden

2.                  erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden

 

Der Beschluss über die Satzung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.