Sitzung: 24.02.2022 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/1998/2022/GGE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB der Voranfrage zur Errichtung eines zweiten Wohngebäudes auf dem
Grundstück Gemarkung Gelbensande, Flur 6, Flurstück 44 in dritter
Bebauungsreihe das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (2) und 3 BauGB nicht zu
erteilen.
Begründung:
Zwar steht dem Vorhaben der Flächennutzungsplan
als öffentlich-rechtlicher Belang nicht entgegen, jedoch hinsichtlich der Entstehung
oder Verfestigung bzw. Erweiterung einer Splittersiedlung sowie dem
öffentlichen Belang der Ver- und Entsorgung, Rettungswege usw. lassen sich
Probleme öffentlich-rechtlicher Art nicht ausschließen.
Eine Zustimmung zum Vorhaben und damit zur
Eröffnung einer dritten Bebauungsreihe entfaltet eine Vorbildwirkung.
Das Ergebnis wäre die Entstehung einer
städtebaulich ungeordneten Bebauung, deren Erschließung ausnahmslos über die
vorderen Grundstücke gesichert werden müsste.
Die Gemeinde könnte nur durch eine Überplanung
dieses Bereiches städtebaulich ordnen, was jedoch an einer öffentlichen
Erschließung der hinteren Grundstücksteile scheitern würde.
Außerdem würden sich die jetzigen
Erholungsflächen auf den Grundstücken selbst und die sich an die Grundstücke
anschließenden Erholungsflächen in Form einer Kleingartenanlage nach
Bundeskleingartengesetz, durch das Heranrücken der Bebauung mit einer gänzlich
anderen Nutzungsart und deren entsprechenden Immissionen auseinandersetzten
müssen.
Es ist ein großer Unterschied zwischen (vor
allem Lärm-) Immissionen die von Gartenflächen/Erholungsfläche oder die von
Wohnflächen ausgehen.